Ausländerinnen und Ausländer, deren Familien bereits seit drei Generationen in der Schweiz leben, sollen erleichtert eingebürgert werden können. Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerates gibt „grünes Licht“ für die Ausarbeitung einer Vorlage durch ihre nationalrätliche Schwesterkommission.

Mit einer parlamentarischen Initiative (08.432 n Die Schweiz muss ihre Kinder anerkennen) verlangt Nationalrätin Ada Marra (SP/VD) eine erleichterte Einbürgerung der dritten Ausländergeneration. In der Schweiz geborene Personen, deren Eltern ebenfalls in der Schweiz geboren wurden und deren Grosseltern mehr als zwanzig Jahre ihres Lebens in der Schweiz verbracht haben, fühlen sich in der Regel als Schweizerinnen und Schweizer und werden auch als solche betrachtet. Die Initiative sieht im Unterschied zu der in der Volksabstimmung im Jahre 2004 knapp gescheiterten Vorlage aber keinen Automatismus der Einbürgerung aufgrund der Geburt in der Schweiz („ius soli“) vor; es braucht einen Antrag und damit eine willentliche Absicht der Eltern oder der betroffenen Person selbst.

Nachdem die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates am 24. Oktober 2008 der Initiative mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung Folge gegeben hatte, hat nun die SPK des Ständerates mit 8 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt, so dass die nötigen Änderungen des geltenden Rechts ausgearbeitet werden können.

08.428 n Pa. Iv. Müller Philip. Kein Familiennachzug bei Bezug von Ergänzungsleistungen

Mit 8 zu 3 Stimmen stimmte die SPK des Ständerates einer weiteren, bereits von der SPK des Nationalrates unterstützten Initiative zu. Gemäss dem Begehren von Nationalrat Philipp Müller (FDP/AG) wird nun eine Änderung des Ausländergesetzes ausgearbeitet, wonach Personen, die Ergänzungsleistungen beziehen, ihre Familien nicht mehr nachziehen können. Es ist stossend, dass die Ausländerbehörden nach einem entsprechenden Urteil des Bundesgerichtes Ergänzungsleistungen als Teil des regulären Einkommens zu betrachten haben. Dies führt dazu, dass z.B. IV-Bezüger, die eine ganze Rente und Ergänzungsleistungen beziehen, gegenüber Gesuchstellern, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen und deren Einkommen für den Familiennachzug nicht ausreicht, beim Familiennachzug bevorzugt werden.

08.502 n Pa. Iv. SPK-N. Verteilung der Zuständigkeiten bei der Genehmigung dringlicher Nachträge zum Voranschlag

In der vergangenen Wintersession hatte die Bundesversammlung nachträglich einen bereits vom Bundesrat frei gegebenen Kredit von 6 Milliarden Franken für die Rekapitalisierung der UBS zu beschliessen. Die SPK des Nationalrates reagierte mit einer Kommissionsinitiative für eine Änderung des Finanzhaushaltsgesetzes, wonach auch dringliche Kredite ab einer gewissen Höhe die vorgängige Zustimmung der Bundesversammlung brauchen (vgl. Medienmitteilung vom 21. November 2008). Die SPK des Ständerates ist hingegen der Ansicht, dass der Bundesrat, wenn es das Landesinteresse erfordert, über einen gewissen Spielraum verfügen muss. Ausserordentliche Notsituationen verlangen ausserordentliche Lösungen. Die Kommission verweigert deshalb der Nationalratskommission mit 6 zu 5 Stimmen die Zustimmung zur Ausarbeitung einer entsprechenden Vorlage.

07.460 n Pa. Iv. Sommaruga Carlo. Für eine wirkliche politische Vertretung der Auslandschweizerinnen und -schweizer

Die SPK des Ständerates will keinen 27. Kanton für die Auslandschweizerinnen und -schweizer. Mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung sprach sie sich gegen die Initiative von Nationalrat Carlo Sommaruga (SP/GE) aus, welche vom Nationalrat am 24. September 2008 mit 91 zu 74 Stimmen unterstützt worden ist. Die Initiative verlangt eine direkte Vertretung der Auslandschweizerinnen und -schweizer in der Bundesversammlung. Diese stellen aber nach Ansicht der Kommission eine zu heterogene Gruppe dar, als dass man sie gleich behandeln könnte wie die Bevölkerung eines Kantones, welcher ein zusammenhängendes Staatsgebiet bildet.

08.035 n Schweizer Staatsangehörige im Ausland. Schaffung gesetzlicher Grundlagen

Wie der Nationalrat ist die SPK des Ständerates der Auffassung, dass das Organ der Auslandschweizerinnen und -schweizer, die „Schweizer Revue“, im Gesetz verankert werden soll. Die Kommission hat somit die Vorlage, welche Bestimmungen betreffend die Unterstützung von Schweizer Staatsangehörigen im Ausland auf Gesetzessstufe hebt, ohne Differenz zum Nationalrat zuhanden des Ständerates verabschiedet.

08.515 s Pa. Iv. Lombardi. Bedingter Rückzug einer Volksinitiative im Fall eines indirekten Gegenvorschlags

Falls die Bundesversammlung einen indirekten Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe zu einer Volksinitiative beschliesst, soll das Initiativkomitee neu die Gelegenheit haben, seine Initiative bedingt zurückzuziehen. Falls das Referendum gegen einen indirekten Gegenvorschlag ergriffen wird und dieser in der Volksabstimmung scheitert, dann kommt die bedingt zurückgezogene Volksinitiative doch noch zur Abstimmung. Die Initianten sollen dadurch nicht in die Situation gebracht werden, über den Rückzug ihrer Initiative entscheiden zu müssen, ohne über das endgültige Schicksal des indirekten Gegenentwurfs Bescheid zu wissen. Konkret könnte das neue Verfahren bereits die Initianten von „Lebendiges Wasser“ vor dieser Situation bewahren. Die Kommission hat dem entsprechenden Vorschlag von Ständerat Lombardi (CVP/TI) einstimmig Folge gegeben.

08.401 n Pa. Iv. V. Veto des Parlamentes gegen Verordnungen des Bundesrates

Keine Chance in der Ständeratskommission hatte die parlamentarische Initiative für die Einführung eines Vetos des Parlamentes gegen Verordnungen des Bundesrates. Die SPK des Ständerates sprach sich mit 10 zu 1 Stimme gegen den Vorschlag aus, welcher im Nationalrat am 17. Dezember 2008 mit 152 zu 11 Stimmen unterstützt worden ist. Die Ständeratskommission bekräftigte ihre Haltung, wonach ein solches Veto einen zu grossen Eingriff in das Verhältnis zwischen den Gewalten darstellen würde.

Die Kommission tagte am 15. Januar 2009 in Bern unter dem Vorsitz ihres Präsidenten Hansheiri Inderkum (CVP/UR).

Bern, 16. Januar 2009 Parlamentsdienste