Die WBK-S will die Innovations- und Forschungsförderung des Bundes mit der Teilrevision des Forschungsgesetzes stärken. Die Förderagentur für Innovation des Bundes (KTI) soll dafür mehr Autonomie und einen grösseren Zuständigkeitsbereich erhalten.

Seit 1943 betreibt der Bund Innovationsförderung, indem er Forschungsprojekte zwischen der Wirtschaft und der Wissenschaft aktiv unterstützt (aktuell in einem Umfang von rund 100 Mio. Franken jährlich). Die rechtliche Grundlage hierfür bildet das Bundesgesetz über die Vorbereitung der Krisenbekämpfung und Arbeitsbeschaffung aus dem Jahre 1954, welches sich jedoch für die heutigen Aktivitäten als unzureichend erweist. Deshalb überwies der Bundesrat am 5.12.2008 die Vorlage Teilrevision des Forschungsgesetzes (08.079 s) ans Parlament, womit spezifisch die Innovationsförderung des Bundes neu geregelt werden soll. Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) führte gestern Hearings mit Vertretern der Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten (CRUS), der Konferenz der Fachhochschulen Schweiz (KFH), des Schweizerischen Nationalfonds (SNF) sowie der Wirtschaft (economiesuisse) zur überarbeiteten Vorlage durch. Sowohl die Hearingsteilnehmenden wie auch die Kommission begrüssen im Grundsatz die vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen für den Innovationsbereich und wünschen eine rasche Umsetzung. So war das Eintreten der WBK-S auf die Vorlage unbestritten. In der Detailberatung stimmte die Kommission dem vom Bundesrat überwiesenen Gesetzesentwurf mehrheitlich zu. Die heutigen Strukturen der Innovationsförderung als Teil der Bundesverwaltung sollen in eine verwaltungsunabhängige und in eine, in ihrer Entscheidfindung autonome, Organisation überführt werden. Zudem soll die KTI für die Umsetzung ihres Leistungsauftrages die erforderlichen Ressourcen erhalten. Die Kommission stellt jedoch – wie auch die Hearingsteilnehmenden - Handlungsbedarf bei der Abgrenzung der Zuständigkeiten und Kompetenzen zwischen Bund und KTI fest. Sie wird deshalb die Beratungen im Hinblick auf eine weitere Überprüfung dieser Aufgabenteilung an ihrer Sitzung vom kommenden 12. Februar weiterführen und auf die kommende Frühjahrssession abschliessen.

Im Rahmen der Beratung des Forschungsgesetzes beschloss die WBK-S einstimmig ein Postulat, in welchem der Bundesrat ersucht wird zu prüfen, ob ein rasches Vorantreiben der Forschungs- und Innovationsförderung in der Schweiz zweckmässig und insbesondere mit einem schrittweisen Ausbau der Mittel für den Schweizerischen Nationalfonds SNF und für die KTI realisierbar ist. Die Kommission versteht diese Massnahmen als einen Beitrag zur Bekämpfung des Konjunkturrückganges und zur Unterstützung eines wirtschaftlichen Wiederaufschwungs.

Weiter befasste sich die WBK-S mit dem MEDIA-Programm ( 07.074 ), das der Stärkung und Förderung der Filmbranche in Europa dient. Im Rahmen der bilateralen Abkommen II wurde eine vollberechtigte Teilnahme der Schweiz am MEDIA-Programm vereinbart. Für die Teilnahme der am 1. Januar 2007 gestarteten neuen Programmgeneration MEDIA-Programm 2007-2013 hatte das Parlament die vorläufige Teilnahme der Schweiz bis Ende 2009 bestätigt, jedoch das Geschäft an den Bundesrat zurückgewiesen mit dem Auftrag, mit der EU nach Lösungen zu suchen, die den medienpolitischen Interessen der Schweiz besser Rechnung tragen. Konkret geht es um die Übernahme von EU-Bestimmungen im Bereich der Werbung durch ausländische Werbefenster in der Schweiz. Zur Umsetzung dieser Vorgaben schlägt der Bundesrat nun in seiner Zusatzbotschaft zum MEDIA-Abkommen eine Änderung des Radio- und Fernsehgesetzes vor, welche den privaten Anbietern wie auch der SRG/SSR die Werbung für Wein und Bier erlauben soll.
Die WBK-S befürwortet die im Zentrum des MEDIA-Abkommens stehenden kulturpolitischen Fördermassnahmen, leisten diese doch einen wichtigen Beitrag an die kulturelle Vielfalt in der Schweiz. Die Kommission ist hingegen der Ansicht, dass der geltende Rechtszustand im Radio- und Fernsehgesetz für die SRG/SSR nicht geändert werden soll – vor allem unter dem Gesichtspunkt der Prävention. Die Kommission beantragt deshalb - mit 9 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen - der für dieses Geschäft zuständigen ständerätlichen Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF-S), das Werbeverbot für alkoholische Getränke in den Programmen der SRG/SSR nicht aufzuheben.


 Bern, 16. Januar 2009 Parlamentsdienste