Einheitssatz
Die WAK-N beantragt ihrem Rat, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen mit dem Auftrag, dem Parlament eine MWSt-Revision nach dem «2-Satz-Modell» zu unterbreiten.

1. 08.053 n Vereinfachung der Mehrwertsteuer - Vorlage B

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates hat ihre Beratung der Vorlage zur Vereinfachung der Mehrwertsteuer aufgenommen. Nachdem am 1. Januar dieses Jahres die Vorlage A der MWSt-Revision in Kraft trat, welche mit ihren rund 50 materiellen Änderungen eine Vereinfachung des Besteuerungssystems mit sich bringt, hat die Kommission die Prüfung der Vorlage B dieser Revision aufgenommen. Der Bundesrat unterbreitete dem Parlament am 23. Juni 2010 eine Zusatzbotschaft zur Vorlage von 2008. Darin schlägt er einen Einheitssteuersatz von 6,5% und die Aufhebung der meisten Steuerausnahmen vor. Ausnahmen sollen nur dort bestehen bleiben, wo der administrative Aufwand in keinem Verhältnis zum Ertrag steht oder wo eine korrekte Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage technisch nicht machbar ist. Diese Ausnahmen betreffen folgende fünf Bereiche: Finanz- und Versicherungsbranche, Verkauf und Vermietung von Immobilien, Urprodukte (u.a. der Land- und Forstwirtschaft), Glücksspiele wie Wetten und Lotterien, Leistungen innerhalb des gleichen Gemeinwesens.

Die Kommission anerkennt, dass diese Revisionsvorlage mit ihren zahlreichen Vereinfachungen für steuerpflichtige Unternehmen die Rechtssicherheit verbessert, die Transparenz erhöht und die Kundenorientierung der Verwaltung verstärkt.

Aus diesen Gründen und mit dem Ziel, eine Reform auszuarbeiten, die den Wirtschaftsstandort Schweiz stärkt und fördert, hat die WAK-N mit 16 zu 8 Stimmen (ohne Enthaltungen) beschlossen, auf die Vorlage einzutreten.

Eine Minderheit der Kommission möchte keine Vereinfachung der Besteuerungssätze, weil in ihren Augen eine Änderung der heutigen Situation unvermeidlich zu einer Benachteiligung der Bevölkerungsschicht mit niedrigem Einkommen führen würde.

Die Mehrheit der Kommission ist sich nicht sicher, ob die Einführung eines Einheitssatzes die beste Lösung ist. Aus diesem Grund beantragt sie ihrem Rat mit 12 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen mit dem Auftrag, dem Parlament eine MWSt-Revision nach dem 2-Satz-Modell zu unterbreiten. Insbesondere möchte sie, dass in Art. 21 Abs. 2 des MWStG-Entwurfs auch folgende Bereiche als Ausnahmen aufgenommen werden: Gesundheitswesen, Bildungswesen, Kultur, Leistungen/Veranstaltungen im Sportbereich, wohltätige Institutionen. Dem reduzierten Satz unterstellen möchte sie die Nahrungsmittel, das Gastgewerbe und die Beherbergung.

Eine Minderheit der Kommission sprach sich gegen diese Rückweisung aus, da die Vorlage mit den geforderten Änderungen wesentlich umgestaltet würde.

Aufgrund des bereits sehr gedrängten Programms der Herbstsession wird dieses Geschäft im Nationalrat wahrscheinlich erst in der Wintersession behandelt.

2. 09.462 n Pa.Iv. Lüscher. Liberalisierung der Öffnungszeiten von Tankstellenshops

Die Kommission gab der Initiative von Nationalrat Lüscher, welche eine Lockerung der gesetzlichen Bestimmungen betreffend Tankstellenshops verlangt, mit 18 zu 8 Stimmen Folge.

Gemäss geltendem Recht dürfen Tankstellenshops an Autobahnraststätten und Hauptverkehrsstrassen zwischen 1 und 5 Uhr morgens Treibstoff und Fertigprodukte wie Kaffee oder Sandwiches, nicht aber andere Produkte wie zum Beispiel Aufbackpizzas aus ihrem Sortiment, verkaufen. Die Initiative Lüscher verlangt, dass diese Einschränkung aufgehoben wird. In den Augen der Mehrheit entspricht diese Änderung dem Bedürfnis der Kundschaft, auch Lebensmittel einkaufen zu können. Die Nachtarbeit nimmt dadurch nicht zu, weil die betroffenen Shops bereits heute rund um die Uhr geöffnet haben, um Treibstoff und Fertigprodukte zu verkaufen und dafür Angestellte benötigen. Mit der Revision soll nur das Produktangebot erweitert werden können.

Die Gegner dieser Änderung sind der Meinung, mit einer solchen Lockerung werde es rentabler, diese Shops nachts geöffnet zu haben, wodurch die Nachtarbeit in diesem Bereich zunehmen würde. Die Minderheit verurteilt, dass das im Arbeitsgesetz verankerte Nachtarbeitsverbot, auf das die Schweizer Bevölkerung grossen Wert legt, nun wieder in Frage gestellt wird. Die Minderheit bestreitet ausserdem, dass die Ausweitung der Produktepalette einem so grossen Bedürfnis der Bevölkerung entspricht, dass damit die Infragestellung des Nachtarbeitsverbots gerechtfertigt würde. 

3. 10.037 n Einkauf von Waren in Zollfreiläden auf Flughäfen. Bundesgesetz

Nach geltendem Recht wird Abgabenfreiheit nur für Waren gewährt, die aus dem schweizerischen Zollgebiet ausgeführt werden.

Der Bundesrat hat in Erfüllung einer Motion ein Gesetz über den Einkauf von Waren in Zollfreiläden auf Flughäfen ausgearbeitet, das es auch aus dem Ausland ankommenden Passagieren erlaubt, in Zollfreiläden abgabenfrei einzukaufen. Betroffen sind vor allem die Mehrwertsteuer sowie die Alkohol- und die Tabaksteuer.

Die Kommission ist mit 15 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung auf die Vorlage eingetreten.

Diese Massnahme führt zu einem Umsatzanstieg in den Zollfreiläden ohne dabei die Einnahmen des Bundes zu schmälern.

Eine Minderheit der Kommission sprach sich gegen diese Regelung aus; sie bezweifelt, dass dadurch neue Arbeitsplätze geschaffen werden und die Anzahl der Fluggepäckstücke abnimmt.

Eine Minderheit der Kommission (7 zu 14 Stimmen bei 1 Enthaltung) beantragt, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen mit dem Auftrag, Tabak und Alkohol aus dem Sortiment sämtlicher Zollfreiläden zu entfernen.

Die Kommission hat sich in der Gesamtabstimmung mit 15 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung für dieses neue Gesetz ausgesprochen, von dem die Verkaufsstellen in den fünf Zollflughäfen betroffen sind.

4. 09.509 n Pa.Iv. Leutenegger Oberholzer. Unabhängige Finanzmarktaufsicht stärken

Die von Nationalrätin Leutenegger Oberholzer eingereichte Initiative verlangt u. a., dass das Wahlverfahren für den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung geändert wird, um die Unabhängigkeit der FINMA zu stärken. Gemäss Initiativtext soll die Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates durch die Bundesversammlung (und nicht mehr durch den Bundesrat) erfolgen und jene des Direktors bzw. der Direktorin durch den Bundesrat, mit Genehmigung durch die Bundesversammlung (und nicht mehr durch den Verwaltungsrat, mit Genehmigung durch den Bundesrat).

Mit 17 zu 8 Stimmen beantragt die Kommission ihrem Rat, der Initiative keine Folge zu geben. In den Augen der Mehrheit birgt das vorgeschlagene Wahlverfahren die Gefahr der  Politisierung der Wahl, was dem Initiativanliegen, die Unabhängigkeit zu stärken, automatisch zuwiderlaufe. Zudem bezweifelt die Mehrheit, dass die Ratsmitglieder in der Lage sind, in diesem äusserst spezifischen Bereich die Fachkompetenz der Kandidatinnen und Kandidaten zu beurteilen. Sie führt das Beispiel der SNB an, deren Verhalten während der Finanzkrise von allen Seiten gerühmt wird und deren Direktorium ohne Beteiligung des Parlaments gewählt wird.

Nach Meinung der Minderheit hat die Finanzkrise die Schwächen der FINMA als Behörde aufgezeigt. Durch die Einbindung des Parlaments in das Wahlverfahren werde die FINMA gegenüber anderen Behörden und Finanzmarktakteuren zwangsläufig gestärkt. Die Minderheit führt das Beispiel der Bundesrichterinnen und -richter an, bei denen sich das parlamentarische Wahlverfahren bewährt habe.

5. 04.074 s Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen. Bundesgesetz

Die WAK hat die Beratung dieses Geschäftes wieder aufgenommen, nachdem die Differenzbereinigung während längerer Zeit unterbrochen war.

Sie hat vom Schreiben des Vorstehers des EFD vom Mai 2010 Kenntnis genommen und den Vorschlag, auf den – zuvor in der Vorlage des Bundesrates vorgesehenen – Freibetrag bei der Besteuerung von Mitarbeiteroptionen zu verzichten, stillschweigend angenommen.

Eine Minderheit der Kommission beantragt, auch auf einen Rabatt auf dem Verkehrswert bei Vergütungen in Form von Aktien zu verzichten.

6. 09.3986 s Mo. Ständerat (Briner). Rückerstattung der Mehrwertsteuer bei der Ausfuhr im Reiseverkehr

Die Kommission hat die vom Ständerat stillschweigend überwiesene Motion vorberaten. Mit 16 zu 0 Stimmen bei 7 Enthaltungen will die WAK-N den Bundesrat beauftragen, in der Mehrwertsteuerverordnung die Regelungen betreffend Ausfuhrnachweis für Touristen, welche die Mehrwertsteuer zurückerstattet haben möchten, administrativ zu vereinfachen.

7. 09.495 n Pa.Iv. de Buman. Steuerliche Behandlung von Immobilienanlagefonds mit indirektem Grundbesitz

Die Kommission wird die Thematik an einer späteren Sitzung vertiefen und über weitere Schritte beschliessen. Angesichts der Komplexität der Materie wird sie einen allfälligen Kommissionsvorstoss voraussichtlich in Form einer Motion einreichen. Die parlamentarische Initiative wurde aus diesem Grund vom Initianten zurückgezogen.

Die Kommission hat unter dem Vorsitz von Nationalrat Hansruedi Wandfluh (SVP, BE) und teilweise im Beisein von Bundesrat Hans-Rudolf Merz am 30. und 31. August 2010 in Bern getagt. Sie hat zudem die Herren Haltiner und Raaflaub zu Fragen der Finanzmarktaufsicht angehört.

 

Bern, 31. August 2010 Parlamentsdienste