Finanzkommission unterstützt die umfassenden Arbeiten betreffend die künftige Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur
Die künftige Finanzierung im Bereich der Verkehrsinfrastruktur ist für die Finanzkommission von zentraler Bedeutung. Die Kommission begrüsst die bisherigen Arbeiten des UVEK und die in der Folge lancierte politische Diskussion. Soll der Unterhalt des heutigen Verkehrssystems als auch sein künftige Ausbau sichergestellt werden, ist das Erschliessen neuer Finanzierungsquellen eine Notwendigkeit.

Kommission begrüsst Gesamtübersicht über die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur

Anlässlich des Finanzpolitischen Seminars der beiden Finanzkommissionen, das anfangs Juli 2010 stattfand, befasste sich die Kommission eingehend mit der gegenwärtigen Situation im Bereich der Finanzierung der schweizerischen Verkehrsinfrastruktur und den diesbezüglichen künftigen Herausforderungen. Die Beschlüsse des Bundesrates vom 19. Januar 2011 waren auch Anlass für die Finanzkommission, die Diskussionen in Anwesenheit von Frau Bundesrätin Doris Leuthard in der Kommission fortzuführen.

Die Kommission verdankt die nun vorliegende Gesamtsicht, die eine gute Grundlage für die weiterzuführenden Arbeiten darstellt. Die Gegenüberstellung von verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten und das Aufzeigen ihrer jeweiligen Vor- und Nachteile erachtet die Kommission als wichtigen Beitrag auf der Suche nach künftigen Finanzierungsmodellen. Gegenstand der Diskussion waren unter anderem die verschiedenen möglichen Finanzierungsmassnahmen. So wurden beispielsweise die zusätzlichen Einnahmenquellen durch die Erhöhung von Fahrkartenpreisen oder durch eine Preiserhöhung der Autobahnvignette diskutiert. Aber auch indirekte Mehreinnahmen durch eine weitere Erhöhung der Mineralölsteuer oder durch eine Anpassung der Pendlerabzüge waren Gegenstand der Diskussionen. Insbesondere wurde auch beurteilt, welche weiteren Detailabklärungen für die fortzusetzende politische Diskussion vorzunehmen sind.

Die mit der Reform angestrebte Erhöhung der Transparenz bezüglich der Finanzflüsse wird von der Kommission begrüsst. Die vom Bundesrat für den öffentlichen Verkehr aufgezeigte Lösungsvariante eines Bahninfrastrukturfonds wird in der Kommission zwiespältig beurteilt. Insbesondere aufgrund ihrer einschränkenden Wirkung auf die finanzpolitischen Steuerungsmöglichkeiten ist das Errichten von Fonds mit erheblichen Nachteilen verbunden. Im vorliegenden Einzelfall dürfen die Vorteile einer Fonds-Lösung aber nicht ausser Betracht gelassen werden.

 

Vorlage B der Botschaft zum Konsolidierungsprogramm (10.075) einstimmig verabschiedet

An ihrer Sitzung vom 13. Januar 2011 hat die Kommission einstimmig Nichteintreten auf die Vorlage A der Botschaft zum Konsolidierungsprogramm beschlossen (10.075). Ebenfalls einstimmig hat sie nun, wie bereits angekündigt, Eintreten auf die Vorlage B beschlossen. Mit der Vorlage B verfolgt der Bundesrat zum einen das Ziel, die Wirksamkeit und Effizienz bei der Bewirtschaftung von Personaldossiers zu verbessern, was mittels Einsatz eines elektronischen Datenaustausches erfolgen soll. Zum anderen schlägt der Bundesrat eine Abkehr der einheitlichen Anlagestrategie für die Vermögenswerte der PUBLICA vor. Durch die Berücksichtigung der unterschiedlichen Strukturen der Versicherten sollen künftig risikogerechtere Anlagestrategien möglich sein. Dieses Ziel soll gemäss Bundesrat durch die Einführung einer dreifachen Differenzierung der Anlagestrategie erreicht werden.

Die Vorlage selbst ist in der Kommission grundsätzlich unbestritten. Anlass zu Fragen gab unter anderem der Umstand, dass die Vorlage dem Parlament als Bestandteil der Botschaft zum Konsolidierungsprogramm unterbreitet wurde. Die anwesenden Verwaltungsvertreter wiesen auf den indirekten Zusammenhang, insbesondere im Sinne von möglichen Zusatzkosten, hin. Diese setzen sich einerseits aus den Einführungskosten für die Automatisierung der Bewerbungs- und Personaldossiers zusammen. Andererseits wird auf die politischen Verantwortung des Bundes für die geschlossenen Rentnerbestände und den damit verbundenen finanziellen Risiken hingewiesen.

Die Kommission hat der Vorlage in der Gesamtabstimmung gemäss dem bundesrätlichen Entwurf mit 12 zu 0 Stimmen zugestimmt.

 

Kommission lehnt Leistungsausbau infolge überholter Prognosen im Finanzplan grundsätzlich ab

Mit 13 zu 0 Stimmen hat die Kommission beschlossen einer Standesinitiative des Kantons Bern keine Folge zu geben (10.331). Die Initiative fordert vom Bund, dass er trotz Konsolidierungsprogramm seiner Verantwortung für die Finanzierung des öffentlichen Verkehrs auch in den künftigen Finanzplanperioden nachkomme. Mit dem Entscheid der Kommission, dem Rat zu beantragen auf die Vorlage A der Botschaft zum Konsolidierungsprogramm (10.075) nicht einzutreten, ist das Anliegen des Initianten gemäss Auffassung der FK-S erfüllt.

Das Argument, dass mit der verbleibenden Massnahme der Teuerungskorrektur im öffentlichen Verkehr ein Leistungsabbau stattfinde, lässt die Kommission nicht gelten. Sie weist darauf hin, dass mit der Berücksichtigung der Teuerungskorrektur lediglich die prognostizierten Annahmen der effektiven Teuerung angepasst werden. Würde auf eine Anpassung verzichtet, hätte dies einen realen Leistungsausbau zur Folge. Aus finanzpolitischer Sicht ist ein Leistungsausbau, der sich infolge überholter Annahmen im Finanzplan einstellt, grundsätzlich abzulehnen.

Die geladene Delegation des Kantons Bern wies darauf hin, dass in den Jahren 2007 – 2011 verschiedentlich Angebote des Regionalen Personenverkehrs vom Bund nicht mitfinanziert wurden. Aufgrund ihrer Rückfragen kommt die Kommission zum Schluss, dass seitens des Bundes die Verpflichtungen in den vergangenen Jahren vollumfänglich einhalten wurden. Die nicht mitfinanzierten Leistungen sind vielmehr auf das Überschreiten der sogenannten Kantonsquote zurückzuführen. In diesem Zusammenhang ist für die Kommission von besonderem Interesse, wie sich der Zuspruch von Mitteln zugunsten des öffentlichen Verkehrs im Kanton Bern mit der Einführung der NFA entwickelt hat. Die angehörte Delegation hat dem Wunsch der Kommission zugestimmt, diesbezügliche Informationen nachzuliefern.


Die Kommission tagte am 14. + 15. Februar 2011 in Bern unter dem Vorsitz von Ständerat Pankraz Freitag (FDP/GL) und teilweise im Beisein von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf sowie von Bundesrätin Doris Leuthard.

 

Bern, 16. Februar 2011 Parlamentsdienste