Sportförderungsgesetz, Psychologieberufegesetz, Sprachenfragen
Die Kommission hält in der Frage der Bundeszuständigkeit im Sportunterricht an ihrer Fassung fest. Weiter empfiehlt sie das Psychologieberufegesetz zur Annahme. Drei Hauptdiskussionspunkte stellten der Titelschutz, die Weiterbildungstitel und die Akkreditierung dar.

Das Sportförderungsgesetz 09.082 n wurde in der Wintersession im Dezember 2010 im Ständerat beraten. Die WBKN nahm nun zu den verbleibenden Differenzen Stellung. Am meisten umstritten bleibt Artikel 12 der Vorlage, Förderung von Sport- und Bewegungsmöglichkeiten, der Zuständigkeiten und den Umfang des Sportunterrichts regeln soll. Wie erwartet, führte die Frage nach der Bundes- bzw. Kantonskompetenz (Art. 12, Abs. 3) und der gesetzlichen Verankerung einer Mindestlektionenzahl (Art. 12 Abs. 3bis) erneut zu vertieften Debatten. Beide Änderungen wurden vom Nationalrat eingeführt aber fanden keine Zustimmung im Ständerat. Die Kommission entschied nun mit 17 zu 6 Stimmen und 1 Enthaltung, an der nationalrätlichen Fassung festzuhalten. Ebenfalls hält sie am neuen Artikel über die sportwissenschaftliche Forschung fest. Bei allen übrigen Differenzen beantragt die Kommission, sich dem Ständerat anzuschliessen.

Die Kommission beendete die Ende 2010 begonnene Beratung des Psychologieberufegesetzes (09.075 s). Die Diskussion kreiste vorwiegend um die eingangs erwähnten Themen. Beim Titelschutz kam die Kommission zum Schluss, dass diese Frage nicht in diesem Rahmen geklärt werden könne, da der Bachelorabschluss kein anerkannter Hochschulabschluss im Sinne dieses Gesetzes sei. Einen weiteren Themenblock stellten die eidgenössischen Weiterbildungstitel dar. Hier fügte bereits der Ständerat neben der Psychotherapie, der Kinder- und Jugendpsychologie, der klinischen Psychologie und der Neuropsychologie als fünftes Fachgebiet die Gesundheitspsychologie ein. Eine Minderheit der WBKN beantragt die Zulassung zur Weiterbildung in Psychotherapie von Abschlüssen in Sozial- und Humanwissenschaften (vgl. Medienmitteilung vom 18. 11. 2010). Die letzte Debatte betraf die Akkreditierung, bei der die Kommission festhielt, dass die Regelungen analog zum Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz (HFKG) vorzusehen seien, das ebenfalls in der Kommission hängig ist. In Analogie zur oben erwähnten Minderheit wird hier eine Minderheit die Ausweitung der Akkreditierungskriterien auf Sozial- und Humanwissenschaften beantragen. Eine weitere Minderheit wird bei den Übergangsbestimmungen eingereicht aus der Sorge heraus, dass gutgläubig begonnene Weiterbildungen im Akkreditierungsprozess letztlich doch nicht zu einem anerkannten Abschluss führen könnten. Die Kommission nahm die Vorlage in der Gesamtabstimmung einstimmig an. Die Beratung der Vorlage im Nationalrat ist für die Frühjahrssession geplant.

Ferner prüfte die Kommission drei Initiativen von Nationalrat Hodgers vor und führte nicht zum ersten Mal eine engagierte Debatte über den Sprachgebrauch in der Schweiz. Die Initiative Sprachgebrauch in den audiovisuellen Medien 10.474 verlangt eine Anpassung im Radio- und Fernsehgesetz (RTVG). In Artikel 24, Absatz 5 ist festzuhalten, dass in Informations- und Diskussionssendungen sowie in Sendungen zur Wissensvermittlung in der Regel die Standardsprache zu verwenden sei. Mit 14 zu 9 Stimme gab die Kommission der Initiative keine Folge, da die Mehrheit der Meinung ist, die Entwicklung in den audiovisuellen Medien weg von Hochsprache und Minderheitensprachen hin zu mehr Dialekt könne mit einer Gesetzesänderung nicht beeinflusst werden.
Die Initiativen Fremdsprachenunterricht. Vorrang der Landessprachen 10.475 und Öffentliche Äusserungen von Mitgliedern des Bundesrates in einer Amtssprache 10.476 haben Anpassungen des Sprachengesetzes zum Ziel. Mit ersterer soll Artikel 15 Absatz 3 des Sprachengesetzes geändert werden, so dass als erste Fremdsprache eine Landessprache zu unterrichten sei. Diese Fassung wurde bereits während der Debatte über das Sprachengesetz vehement aber letztlich erfolglos verteidigt. Da sie damals in dieser Frage unterlegen war, diskutierte die Kommission die Frage erneut ausführlich. Schliesslich gab sie mit 15 zu 6 Stimmen bei 4 Enthaltungen dennoch der Initiative keine Folge.
Die letzte der drei Initiativen (10.476) verlangt eine Ergänzung von Artikel 9 des Sprachengesetzes um einen Absatz 1bis. Mitglieder des Bundesrates sowie die Kanzlerin oder der Kanzler würden damit verpflichtet, Äusserungen vor breitem Publikum in einer Amtssprache zu tätigen. Vorbehalten blieben Äusserungen im internationalen Umfeld.
Die Kommission entschied mit 20 zu 2 Stimmen und 3 Enthaltungen, diese Verantwortung bei den Magistratinnen und Magistraten zu belassen und gab daher auch dieser Initiative keine Folge.

Die Kommission tagt vom 12. bis 14. Januar 2011 unter dem Vorsitz von Nationalrat Lieni Füglistaller (SVP/AG) und teilweise in Anwesenheit der Bundesräte Ueli Maurer und Didier Burkhalter in Bern.

Bern, 13. Januar 2011 Parlamentsdienste