Kulturbotschaft
Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) beantragt ihrem Rat, die vom Bundesrat in der Kulturbotschaft vorgeschlagenen Beträge zur Förderung der Kultur in den Jahren 2012-2015 um 50,6 Millionen Franken zu erhöhen.

Die Förderung kultureller Projekte und Institutionen liegt in der Schweiz mehrheitlich in öffentlicher Hand. 2007 beliefen sich die Kulturausgaben der öffentlichen Hand auf 2.24 Milliarden Franken, wovon sich der Bund mit 334 Millionen Franken beteiligte. In der vom Bundesrat überwiesenen Kulturbotschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2012–2015 (11.020) werden Finanzmittel von insgesamt 637,9 Millionen Franken beantragt. Pro Jahr sind dies 0.4 Prozent des Gesamtbudgets des Bundes. Im Rahmen der Detailberatung der Kulturbotschaft beantragt die WBK-S in verschiedenen Kulturbereichen eine Erhöhung der vom Bundesrat vorgeschlagenen Zahlungsrahmen und Rahmenkrediten um insgesamt 50.6 Millionen. Die Zuteilung der zusätzlich beantragten Mittel gestaltet sich wie folgt:

-     Nur knapp fiel der Entscheid, den Rahmenkredit im Bereich Heimatschutz und Denkmalpflege (Bundesbeschluss A) um 20 Millionen Franken für neue Projekte aufzustocken. Die Kommission diskutierte eingehend über den zur Zeit bestehenden Verpflichtungsüberhang von 40 Millionen Franken. Eine Mehrheit möchte diesen bis 2015 abgebaut wissen, hat diesbezüglich aber keine konkreten Massnahmen ergriffen. Mit 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen wurde in der Gesamtabstimmung dem Bundesbeschluss (BB) über einen Rahmenkredit im Bereich Heimatschutz und Denkmalpflege zugestimmt.

-     Ebenfalls mit knapper Mehrheit beschloss die Kommission, den Zahlungsrahmen für den Bereich Film (BB C) um 10 Millionen Franken zu erhöhen. In der Gesamtabstimmung wurde dem Bundesbeschluss jedoch mit 8 zu 1 Stimme bei 2 Enthaltungen zugestimmt. Eine Mehrheit der Kommission wies darauf hin, dass die zusätzlich beantragten Gelder in die Filmförderung und nicht in die Digitalisierung von Kinos fliessen sollen.

-     Im Bundesbeschluss (BB E) über einen Zahlungsrahmen für Finanzhilfen des Bundesamtes für Kultur (BAK) wurden die Mittel um 12 Millionen Franken erhöht mit dem Auftrag an das Bundesamt, das Projekt „Succès livre et littérature“ umzusetzen. Dieses erfolgsorientierte Förderinstrument soll als Ergänzung zur selektiven Förderung, mit einer marktorientierten Hilfe die Präsenz schweizerischer Bücher auf dem Markt fördern und gleichzeitig zu einer verbesserten Verbreitung der Bücher beitragen. In der Gesamtabstimmung wurde diesem Bundesbeschluss mit 9 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung zugestimmt.

-     Gestützt auf das Kulturförderungsgesetz findet zwischen dem BAK und der Stiftung Pro Helvetia (PH) ein Aufgabentransfer statt. Die Kommissionsmehrheit beschloss eine Erhöhung des Zahlungsrahmens zugunsten von PH um jährlich 2‘150 000 Franken. Der Bundesbeschluss wurde mit 10 zu 2 Stimmen in der Gesamtabstimmung angenommen.

Den übrigen vom Bundesrat vorgeschlagenen Bundesbeschlüssen zur Schweizer Nationalphonothek, zum Nationalmuseum, zum Bereich Verständigung und Sprache und zum Kulturgütertransfer stimmte die Kommission einstimmig zu. Minderheitsanträge wurden zur Unterstützung des Hauses der Volksmusik und des Alpinen Museums sowie für den Aufbau der Sozialversicherungen für Kulturschaffende gestellt. Die Vorlage wird im Ständerat in der Sommersession beraten.

 

Bereits zum dritten und damit letzten Mal setzte sich die WBK-S mit Differenzen im Sportförderungsgesetz (09.082) auseinander. Die letzte verbleibende Differenz betrifft die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen bei der Festlegung einer Mindest-lektionenzahl im Sportunterricht. Der Nationalrat beharrt darauf, dass diese vom Bund festgelegt wird. Die WBK-S ihrerseits empfiehlt ihrem Rat weiterhin, diese Kompetenz bei den Kantonen zu belassen. Der Entscheid fiel mit 9 zu 3 Stimmen. Eine Minderheit beantragt, dem Nationalrat zu folgen. Die Differenzen werden im Ständerat während der Sommersession beraten. Sollten weiterhin Differenzen bestehen, müsste eine Einigungskonferenz eingesetzt werden.

 

Die Kommission beriet auch die Motion ihrer Schwesterkommission Bundeskompetenz für Mindestzahl von Studienplätzen an medizinischen Fakultäten (10.3886). Um den medizinischen Nachwuchs sicherzustellen, soll der Bundesrat beauftragt werden, rechtliche Grundlagen zu schaffen, damit künftig Mindestzahlen für Studienplätze an medizinischen Fakultäten in der Schweiz festgelegt und diese an die Vergabe der Bundesmittel für die medizinischen Fakultäten in der Schweiz gekoppelt werden können. Bundesrat und Nationalrat (am 3.3.2011) stimmten diesem Motionsanliegen zu. Die WBK-S unterstützt das Anliegen im Grundsatz ebenfalls. Trotzdem beschloss die Kommission mit 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Motion abzulehnen. Dieser Beschluss kam aufgrund föderalistischer Überlegungen zustande, aber insbesondere im Hinblick auf das in Beratung stehende Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz (HFKG) und die dort vorgesehenen Koordinationsmechanismen.

 

Ebenfalls zur Ablehnung beantragt die WBK-S mit 6 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung ihrem Rat die Motion Weniger Ärger für KMU mit amtlichen Statistiken (10.3947). Wie der Nationalrat ist auch die Kommission der Ansicht, dass sämtliche Datenerhebungen für die amtliche Statistik bei den Unternehmen durch das Bundesamt für Statistik (BFS) koordiniert erfolgen sollen. Da aber im Hinblick auf diese koordinierte Datenerhebung ein Grossteil der Arbeiten bereits in Angriff genommen wurden, wie bspw. die im Bundesstatistikgesetz und im statistischen Mehrjahresprogramm des Bundes verankerten Regeln und Grundsätze, wird nach Ansicht der Mehrheit den in der Motion geäusserten Anliegen bereits Rechnung getragen. Ein Minderheit beantragt die Annahme der Motion.

 

Einstimmig hingegen fiel der Beschluss der Kommission, ihrem Rat die Annahme der  Motion  Unterstützung des Europäischen Jahres der Freiwilligenarbeit 2011 durch den Bund (10.3231) zu beantragen. 2011 wurde zum europäischen Jahr der Freiwilligentätigkeit erklärt. Die Kommission vertrat die Meinung, dass die entgeltfreie Arbeit gewürdigt und die Freiwilligenarbeit gefördert werden sollen. Zudem nahm sie erfreut zur Kenntnis, dass der Bund bereits ideell aber auch mit mehreren konkreten Projekten aktiv die Freiwilligenarbeit unterstützt und die hierfür nötige Finanzierung auch geregelt ist.

Die Kommission tagte am 17. Mai 2011 in Bern unter dem Vorsitz von Theo Maissen (CVP/GR) und im Beisein von Bundesrat Didier Burkhalter.

 

Bern, 18. Mai 2011 Parlamentsdienste