BFI-Botschaft 2013 - 2016
Die BFI-Botschaft 2013-2016 findet Anerkennung in der WBK-S. Eine Mehrheit verlangt ein gesichertes und konstantes Wachstum der finanziellen Mittel für Bildung, Forschung und Innovation anstelle einer Konzentration der Beiträge auf Ende der Förderperiode (2015 und 2016). Die Beratung der Vorlage wird am 26. April fortgesetzt.

Am 22. Februar 2012 überwies der Bundesrat die Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI) in den Jahren 2013-2016 (12.033 s) an die eidgenössischen Räte und beantragt damit Fördermittel im Umfang von 26 Milliarden Franken. In diesem Betrag sind die für die EU-Rahmenprogramme für Forschung und Bildung reservierten Mittel einbegriffen. Für die 4-jährige Förderperiode entspricht dieser Kreditrahmen einem nominalen jährlichen Wachstum von durchschnittlich 3,7 Prozent.
Die Kommission für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Ständerates (WBK-S) - welche die Vorlage als Erstrat behandelt – lud im Vorfeld der Beratung Vertretungen von Institutionen und Organisationen zur Anhörung ein, die von der Umsetzung der 11 Bundesbeschlüsse betroffenen sein werden. Grundsätzlich begrüsst wurde von den Hearingsteilnehmenden der grosse Stellenwert, welcher den Bereichen Bildung, Forschung und Innovation eingeräumt wird. Die Anliegen und Begehren waren jedoch recht vielfältig, basieren sie doch auf unterschiedlichen Aufgaben, Zielen und Herausforderungen der Institutionen. Konsens bestand  jedoch darin, dass das bei einzelnen Bundesbeschlüssen vorgesehene ungleichmässige Wachstum erschwerend für eine gesicherte Planung der jeweiligen Aufgabenbereiche darstelle.
Im Rahmen ihrer Eintretensdebatte nahm die WBK-S das Anliegen der Wachstumsrate auf. Mit 6 zu 1 Stimme bei 4 Enthaltungen fiel sie den Grundsatzentscheid, dass die Bundesbeschlüsse über die Kredite für die ETH, die Universitäten, die Fachhochschulen, für den Schweizerischen Nationalfonds und die Kommission für Technologie und Innovation eine jährliche konstante und erhöhte Wachstumsrate aufweisen sollen. Dieser Beschluss soll den erwähnten Institutionen eine bessere und nachhaltige Planbarkeit ermöglichen. Befürchtet wurde zudem, dass ein steigendes und teilweise konzentriertes Mittelwachstum auf das Ende der Periode (2015 und 2016) das Risiko berge, neuen Sparprogrammen wie bspw. dem angekündigte Konsolidierungs- und Armeefinanzierungsprogramm, zum Opfer zu fallen.
Einstimmig ist die Kommission auf die Bundesbeschlüsse (BBl), die im Kompetenzbereich des EDI liegen, eingetreten. Folgende Beschlüsse wurden gefasst, wobei die Gesamtabstimmungen zu den Bundesbeschlüssen B, C und E am kommenden 26. April, nach Kenntnisnahme aller gesprochenen Krediterhöhungen, erfolgen wird:
  1. BBl B: der Zahlungsrahmen für den ETH-Bereich wird um 103 Millionen auf 9583,9 Millionen Franken erhöht;
  2. BBl C: Für Grundbeiträge nach Artikel 14 des Universitätsförderungsgesetzes wird der Zahlungsrahmen um 54 Millionen auf 2616,4 Millionen Franken erhöht;
  3. BBl E: Für den Schweiz. Nationalfonds werden zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung zusätzliche 77 Millionen Franken gesprochen.
Mit Ausnahme einer Enthaltung beim Bundesbeschluss H und zwei Enthaltungen beim Bundesbeschluss L folgte die WBK-S bei den Bundesbeschlüssen  G, H, I, J und K den Entwürfen des Bundesrates und nahm diese in der Gesamtabstimmung einstimmig an. Ebenfalls einstimmig sprach sich die Kommission für die vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen in den Bundesgesetzen aus. Der Änderungsantrag im Bundesgesetz über die Fachhochschulen wird an der nächsten Sitzung beraten. Ebenso überwies die WBK-S das Gesetz über die Unterstützung von Dachverbänden der Weiterbildung einstimmig an den Ständerat.
Die Kommission tagte am 2. und 3. April 2012 unter dem Vorsitz von Ständerat Felix Gutzwiller (RL/ZH) und teils in Anwesenheit des Vorstehers des EDI, Bundesrat Alain Berset und des Vorstehers des EVD, Bundesrat Johann Schneider-Ammann in Bern.
 
Bern, 4. April 2012 Parlamentsdienste