Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
​Der Bundesrat soll das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ratifizieren können. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-NR) beantragt die Genehmigung der Konvention.

​Nach eingehender Beratung ist die SGK-NR mit 15 zu 8 Stimmen auf die Vorlage Menschen mit Behinderungen. Übereinkommen (12.100 n) eingetreten und hat diese

in der Gesamtabstimmung mit dem gleichen Stimmenverhältnis angenommen. Das Übereinkommen vom 13. Dezember 2006 verbietet jede Form der Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen. Ziel des Übereinkommens ist der volle Genuss der grundlegenden Menschenrechte durch behinderte Menschen und deren aktive Teilnahme am politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben sowie die Förderung der Achtung der ihnen innewohnenden Würde.

Die Kommission orientierte sich unter anderem darüber, welche Konsequenzen die Genehmigung der Konvention für die schweizerische Rechtsordnung nach sich ziehen würde. Sie nahm Kenntnis vom überwiegend programmatischen Charakter des Übereinkommens, das weltweit Mindeststandards setzt. Der Beitritt zum Übereinkommen bedingt keine Anpassungen des schweizerischen Rechts. Die Vertragsstaaten verpflichten sich aber dazu, allenfalls geeignete Massnahmen zu treffen, um den Mindeststandards der Konvention zu entsprechen.

Eine Kommissionsminderheit möchte die Vorlage an den Bundesrat rückweisen, verbunden mit dem Auftrag, die konkreten Auswirkungen einer Genehmigung des Übereinkommens auf Gesetze und Verordnungen von Bund und Kantonen aufzuzeigen.

Heilmittelgesetz. Änderung (12.080)

Die Kommission ist ohne Gegenstimme auf den Entwurf des Bundesrates zur Änderung des Heilmittelgesetzes eingetreten. Sie begrüsst die grundlegenden Ziele der Revision, nämlich den verbesserten Zugang der Bevölkerung zu Arzneimitteln sowie bessere Rahmenbedingungen für die biomedizinische Forschung und Industrie. Konkret sollen mit der Vorlage der Marktzugang für Komplementär- und Phytoarzneimittel erleichtert und eine grössere Vielfalt an kindergerechten Arzneimitteln verfügbar gemacht werden. Weiter werden die Bestimmungen zu Rabatten und Boni sowie die Selbstmedikation neu geregelt. Die Kommission hat die Detailberatung mit Begriffsdefinitionen begonnen und wird ihre Beratungen nach der Sommerpause fortsetzen.

Weitere Beschlüsse

Mit 14 zu 9 Stimmen hat die Kommission der Pa.Iv. Joder. Standorte der Herzzentren mit Herztransplantationen (12.428 n) Folge gegeben. Die Pa.Iv. verlangt, dass die Rechtsgrundlagen geschaffen werden, damit der Bund die Standorte der Herzzentren mit Herztransplantationen festlegen kann. Die Kommission nahm zur Kenntnis, dass die Kantone 2010 im Rahmen der Planung der hochspezialisierten Medizin zwar erste Entscheide gefällt haben, so auch betreffend die Herztransplantationen. Bis Ende 2013 haben die Kantone in diesem Bereich weitere Entscheide in Aussicht gestellt. Trotzdem besteht für die Mehrheit der Kommission Handlungsbedarf. Sie möchte in dieser Frage einen gewissen Druck seitens des Parlaments aufbauen, damit in absehbarer Zeit verbindliche Entscheidungen gefällt werden. Um eine Vorlage ausarbeiten zu können, braucht die SGK-NR nun noch die Zustimmung ihrer Schwesterkommission.

Mit 13 zu 11 Stimmen hat die Kommission der Pa.Iv. Lohr. Entschädigung von Hilfeleistungen von Angehörigen im Rahmen des Assistenzbeitrages (12.409 n) Folge gegeben. Die Initiative verlangt, dass Bezügerinnen und Bezüger einer IV-Hilflosenentschädigung auch für Hilfeleistungen von Partnerinnen oder Partnern oder von in gerader Linie verwandten Personen einen Assistenzbeitrag beanspruchen können. Die Kommission befürwortet dieses Anliegen, da die betroffenen Personen die Wahlfreiheit haben sollen, ob sie Angehörige oder Dritte für Assistenzleistungen einstellen wollen. Für eine Kommissionsminderheit darf es angesichts der IV-Schuld von 14 Milliarden Franken keine neuen Leistungen geben; zudem möchte sie die Evaluation des erst vor kurzem eingeführten Instruments des Assistenzbeitrags abwarten. Auch hier ist noch die Zustimmung der Schwesterkommission nötig.

Die Kommission stimmte der Pa.Iv. SGK-SR. Die AHV braucht eine Schuldenbremse (13.400 s) mit 17 zu 8 Stimmen zu. Die Mehrheit möchte damit absichern – wie schon beim Rentenalter 65/65 (10.524 s) – dass dieses Instrument zur Sicherung der Finanzierung der AHV möglichst rasch eingeführt wird. Dabei soll die vom Bundesrat eingeleitete grosse Rentenreform nicht direkt konkurrenziert wird. Allerdings soll auch der Möglichkeit Rechnung getragen werden, dass diese globale Reform scheitern könnte und man für diesen Fall etwas in der Hand haben möchte. Dagegen wurde argumentiert, dass das Herausbrechen von Teilen die globale Reform gerade gefährden, zumindest aber verzögern könnte. Die SGK-SR kann jetzt mit der Ausarbeitung einer Vorlage beginnen.

Die Kommission beantragt mit 14 zu 8 Stimmen bei einer Enthaltung, die Mo. Ständerat (Schwaller). Rasche Volksabstimmung ohne Gegenvorschlag über die Volksinitiative "für eine öffentliche Krankenkasse" (12.4277 s) anzunehmen, nachdem sowohl der Nationalrat wie auch der Ständerat in der vergangenen Frühjahrssession bereits gleichlautenden Motionen zugestimmt haben.

Weiter beantragt die Kommission einstimmig, die Mo. Ständerat (Eder). Bürokratieabbau bei genehmigungspflichtigen und meldepflichtigen Änderungen von Arzneimitteln (12.3789 s) anzunehmen.

Schliesslich verabschiedete die Kommission einstimmig eine Vernehmlassungsvorlage (Vorentwurf und Bericht) zur Pa. Iv Stärkung der Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen (11.457; Pelli). Weitere Informationen folgen zum Zeitpunkt der Eröffnung der Vernehmlassung durch die Kommission.

Die Kommission tagte am 23./24. Mai 2013 in Bern unter dem Vorsitz von Stéphane Rossini (SP, VS) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset.

 

Bern, 24. Mai 2013  Parlamentsdienste