Armeefinanzen
Für die Erfüllung ihres Auftrages müssen der Armee die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Die SiK-S unterstützt eine entsprechende Motion ihrer Schwesterkommission und will die seit mehreren Monaten bestehende Differenz zwischen Parlament und Bundesrat zum Armeebudget klären. Für die Jahre 2014 und 2015 soll weiterhin ein Plafond von 4.7 Mia. Franken gelten.

Mit 7 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung hat sich die SiK-S für die Annahme der Motion 12.3983 ausgesprochen, die eine konsequente Umsetzung des Bundesbeschlusses vom 29. September 2011 fordert. Für die Mehrheit der Kommission soll der Ausgabenplafond für die Armee wie vom Parlament vorgesehen bei 5 Mia. Franken liegen und nicht bei 4.7 Mia. Diese Mittel sind nötig, um die gravierenden Ausrüstungslücken beheben zu können. Aus sicherheitspolitischer Sicht hält die Kommissionsmehrheit eine Abweichung vom Planungsbeschluss des Parlamentes um 300 Mio. Franken für unhaltbar und verlangt vom Bundesrat eine Korrektur. Gegenüber dem Nationalrat schlägt die SiK-S eine Anpassung in zeitlicher Hinsicht vor: Erst für 2016 soll der jährliche Ausgabenplafond bei 5 Mia. Franken festgelegt werden, zumal für die kommenden zwei Jahre ohnehin keine zusätzliche Beschaffungen mehr getätigt werden können. Für die Mehrheit soll die Armee mit dieser Lösung endlich verlässliche Grundlagen für ihre Planung erhalten.

Eine Minderheit der Kommission teilt die Sicht des Bundesrates, wonach eine Armee mit angepasstem Leistungsprofil ihren Auftrag auch mit dem tieferen Plafond erfüllen kann. Sie betont, dass die Höhe des Armeebudgets abhängig ist von den anstehenden Entscheiden zur Weiterentwicklung der Armee, zur Beschaffung des Gripen sowie zum Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014.

Bessere Rahmenbedingungen für die Schweizer Rüstungsindustrie
Die SiK-S will den Bundesrat beauftragen, die Benachteiligung der Schweizer Sicherheits- und Wehrtechnikindustrie im Vergleich mit der internationalen Konkurrenz zu beseitigen. Sie hat eine entsprechende Kommissionsmotion mit 8 zu 3 Stimmen verabschiedet (s. Text der Motion in der Beilage). Mehrere Betriebe mussten in den vergangenen Monaten Umsatzrückgänge verzeichnen und Entlassungen vermelden. Die Mehrheit der Kommission verlangt, dass die Kriterien für Ausfuhrbewilligungen an diejenigen vergleichbarer europäischer Staaten angeglichen werden.

Die vorgesehenen Anpassungen von Art. 5 Abs. 2 der Kriegsmaterialverordnung würden eine differenziertere Beurteilung von Bewilligungsgesuchen für Auslandsgeschäfte ermöglichen. Sie berücksichtigen beispielsweise das Risiko von Menschenrechtsverletzungen durch die exportierten Güter. Nach der aktuellen Gesetzgebung ist die Ausfuhr in vielen Fällen kategorisch ausgeschlossen, so auch unabhängig davon, ob sich die betroffenen Rüstungsgüter überhaupt für Menschenrechtsverletzungen eignen. Diese Ausschlusskriterien sind damit strenger als diejenigen anderer europäischer Staaten. Die Mehrheit der SiK-S unterstützt eine Beseitigung dieser Wettbewerbsnachteile, welche die wirtschaftliche Entwicklung der Schweizer Rüstungsindustrie gefährden und damit auch für die Landesverteidigung relevant sind.

Für die Kommissionsminderheit besteht kein aktueller Handlungsbedarf. Sie verweist auf das Ansehen und die besondere Stellung der Schweiz in der internationalen Gemeinschaft und gibt zu bedenken, dass eine Lockerung der Kriterien für den Rüstungsexport keine Garantie für Arbeitsplätze in der Schweiz darstellt.

Die Kommission hat am 24. und 25. Juni 2013 unter dem Vorsitz von Ständerat Hans Hess (FDP, OW) und teils in Anwesenheit des Chefs des VBS, Bundespräsident Ueli Maurer, in Bern getagt.

 

Beilage:
13.3662 s Mo. SiK-S. Benachteiligung der Schweizer Sicherheitsindustrie beseitigen (PDF) 

 

Bern, 25. Juni 2013  Parlamentsdienste