Lärm- und Abgasemissionen
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates reicht eine Motion ein, um die durch speziell störende Motorräder verursachten Lärm- und Abgasbelastungen so schnell wie möglich zu senken.

​Die Kommission hat sich im Rahmen der noch nicht erfolgten Umsetzung der Motion 06.3421 den Lärm- und Abgasregelungen für Motorräder gewidmet. Sie beauftragte das Bundesamt für Strassen (ASTRA), einen Bericht zu den aktuellen Lärm- und Abgasvorschriften wie auch zu den entsprechenden Tests zu erarbeiten. Die Kommission  war von der Erfindungsgabe der Motorradhersteller, Mechaniker und Motorradfahrer, wie sie im Bericht beschrieben wird, beeindruckt. Das Amt zeigt zum Beispiel auf, wie Klappensysteme auf Auspuffen, Nachrüstschalldämpfer und elektronische Motorsteuerungen installiert werden, um die Abgas- und Geräusche-Tests für Motorräder zu umgehen. Um die Bevölkerung und die Umwelt trotz dieser Ausweichtechniken vor hohen Lärm- und Abgasemissionen zu schützen sowie weitere Wertverluste von Gebäuden als Folge von hohen Lärmbelastungen zu verhindern, hat die Kommission mit 13 gegen 12 Stimmen beschlossen, eine Kommissionsmotion (13.4006) einzureichen. Die Motion will nicht nur die Anpassung des Schweizer Rechts auf die neuen europäischen Abgas- und  Geräuschniveaus für neu eingeführte Motorräder garantieren, sondern auch speziell lärm- und abgasintensive Fahrzeuge zur Umrüstung zwingen. Damit will sie erreichen, dass die besonders  lärmenden und abgasintensiven Motorräder so schnell wie möglich an die neuen Regelungen angepasst und dabei das Lärm- und Abgasniveau in der Schweiz rasch gesenkt werden. Eine Minderheit der Kommission ist jedoch der Meinung, dass die vom ASTRA geplante Anpassung an den europäischen Zeitplan zur Einführung der neuen Abgas- und Lärmregelungen für Motorräder ausreicht, um das von der Kommission angestrebte Ziel vollumfänglich zu erreichen und befürchtet, dass durch diese Motion wegen einzelnen auffälligen Motorrädern alle Motorradfahrer stigmatisiert werden.
 

Sichere Stromversorgung dank Kostentragungspflicht für Ausgleichsenergie
Die Kommission hat einstimmig beschlossen, zur Änderung des Stromversorgungsgesetzes eine Kommissionsinitiative einzureichen (13.467). Die Initiative schafft Rechtssicherheit für die Anlastung der Ausgleichsenergie durch die nationale Netzgesellschaft Swissgrid an sogenannte Bilanzgruppen. Die Kommission stellte Handlungsbedarf fest, nachdem die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes in jüngster Vergangenheit zu einer rechtlichen Unsicherheit hinsichtlich der Kostentragungspflicht für Ausgleichsenergie geführt hatte. Die Rechnungsstellung der Ausgleichsenergie an die Bilanzgruppen durch Swissgrid ist seit 2009 gängige Praxis und steht im Einverständnis mit der Branche. Die vorgeschlagene Änderung der Kommission nennt nun den Kostenträger explizit und stellt damit sicher, dass das bewährte System weitergeführt und dadurch die Stromversorgungssicherheit in der Schweiz gewährleistet werden kann.

Zudem hat die Kommission mit ersten Anhörungen, vorab des Initiativkomitees und der Kantone, die Vorlage zur Energiestrategie 2050 (13.074) in Angriff genommen. Sie werden an der nächsten Sitzung fortgesetzt.

Die Kommission hat am 14. und 15. Oktober 2013 unter dem Vorsitz von Nationalrat Eric Nussbaumer (S/BL) und teils in Anwesenheit von Bundesrätin Doris Leuthard in Bern getagt.

 

Bern, 15. Oktober 2013  Parlamentsdienste