Benachteiligung der Bergregionen durch Zweitwohnungsinitiative
​Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates hat die Stossrichtung der Tessiner Standesinitiative wohlwollend aufgenommen, die verlangt, dass die speziellen Bedürfnisse von Bergregionen bezüglich Zweitwohnungen im Gesetz berücksichtigt werden. Da nach Einreichung der Standesinitiative eine Verordnung verabschiedet wurde, welche diesen Bedürfnissen entgegenkommt, hat die Kommission jedoch entschieden dieser Initiative keine Folge zu geben.

​Die Initiative des Kantons Tessin (12.310) fordert die Berücksichtigung der speziellen Gegebenheiten des Kantons, durch welche diese besonders von der Volksinitiative „Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!“ betroffen sind. Der Zweitwohnungsanteil in vielen Tessiner Gemeinden wurde nicht nur durch den Tourismus, sondern auch durch die fortschreitende Einwohnerabwanderung beeinflusst. Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREK-S) hat festgestellt, dass nach Einreichung der Standesinitiative eine Verordnung über Zweitwohnungen verabschiedet wurde, die eine gewisse Flexibilität erlaubt und die Interessen der Bergkantone beachtet. Insbesondere sind Umnutzungen von Erst- in Zweitwohnungen im Falle eines Wohnsitzwechsels oder wenn diese Wohnungen zur Erhaltung des Ortskerns dienen möglich. Die Kommission zeigt Verständnis für die Situation des Tessins. Sie ist zuversichtlich, dass die Bedürfnisse der Bergkantone auch bei der zukünftigen Revision des Raumplanungsgesetzes berücksichtigt werden. Daher beantragt sie mit 8 zu 3 Stimmen, der Standesinitiative keine Folge gegeben.

Im Übrigen beantragt die Kommission ohne Gegenstimme, die Motion zur Abschreibung der Vorlage zur Aufhebung der Lex Koller (12.3984 NR) anzunehmen. Sie schliesst sich der Argumentation ihrer Schwesterkommission an, wonach dieses Gesetz es erlaubt, den durchaus hohen Druck auf die Miet- und Immobilienpreise in der Schweiz zu dämmen.

Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission

Die UREK-S möchte die Rolle der Eidgenössischen Natur-und Heimatschutzkommission (ENHK) einschränken. Sie hat mit 7 zu 4 Stimmen der parlamentarischen Initiative von Ständerat Eder (12.402) Folge gegeben. Diese verlangt insbesondere, das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz so zu ändern, dass die Gutachten der ENHK weniger stark gewichtet werden. Nach geltender Regelung darf von einem Gutachten der ENHK nur bei triftigen Gründen abgewichen werden. Dies hat zur Folge, dass zahlreiche Projekte – insbesondere auch solche im Bereich der erneuerbaren Energien – ungebührlich verzögert oder gar abgelehnt werden. In den Augen der Kommission dürfen die Gutachten der ENHK keinesfalls automatisch höher gewichtet werden als die Stellungnahmen der kantonalen Behörden. Auch müssen ihrer Meinung nach sämtliche Interessen in die Interessenabwägung einbezogen werden, vor allem, wenn es um Projekte geht, welche dem Ausbau der erneuerbaren Energien dienen.

Aus den gleichen Gründen spricht sich die UREK-S ohne Gegenstimme für eine Motion aus, welche den Bundesrat beauftragt, das geltende Recht so zu ändern, dass der Bau von Wasserkraftwerken auch innerhalb von Objekten des Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN) und von regionalen Naturpärken möglich ist (12.3251).

Schliesslich hat die Kommission mit 7 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen der Motion 10.3619 „Intensive Palmölproduktion. Bekämpfung der umweltschädlichen Auswirkungen auf internationaler Ebene“ zugestimmt.

Die Kommission hat am 17. und 18. Januar 2013 unter dem Vorsitz von Ständerat Didier Berberat (S/NE) und teils in Anwesenheit von Bundesrätin Doris Leuthard in Bern getagt.

 

Bern, 18. Januar 2013   Parlamentsdienste