​Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates beantragt ihrem Rat mit 13 zu 6 Stimmen bei 5 Enthaltungen, das FATCA-Abkommen mit den USA zu genehmigen.

1. 13.032 Genehmigung und Umsetzung des Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA). Abkommen mit den Vereinigten Staaten
Nachdem sich die eidgenössischen Räte in der vergangenen Sommersession intensiv mit der Suche nach einer Lösung für die Regelung der Vergangenheit beim Steuerstreit mit den USA befasst hatten, hat die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates an ihrer Sitzung das FATCA-Abkommen mit den USA beraten, das die zukünftige Umsetzung der amerikanischen Steuergesetzgebung betrifft. Auch wenn das Abkommen keine Begeisterung auslöst, beantragt die Mehrheit der Kommission nach Abwägung der Vor- und Nachteile des Abkommens und der Auswirkungen, die ein Verzicht auf das Abkommen für die Schweiz hätte, mit 17 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung auf den Bundesbeschluss und das Gesetz einzutreten. In der Gesamtabstimmung hat die WAK-N den Bundesbeschluss mit 13 zu 6 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen.
Die Mehrheit der Kommission hält fest, dass die einseitige US-Regelung in jedem Fall auf den 1. Januar 2014 in Kraft treten werde und die Schweiz daher ein grosses Interesse daran habe, zumindest von den Erleichterungen zu profitieren, die das Abkommen für die Umsetzung vorsieht, insbesondere die Befreiung von Einrichtungen der beruflichen Vorsorge und Versicherungen.
Eine Minderheit der Kommission beantragt, auf die Vorlage nicht einzutreten, weil damit die Souveränität der Schweiz beeinträchtigt werde und die automatische Übernahme von US-amerikanischem Recht nicht akzeptabel sei.
Eine weitere Minderheit der Kommission beantragt, das Gesetz durch eine Bestimmung zu ergänzen, die den Bundesrat verpflichtet, zum Zeitpunkt, in dem der Bundesrat den automatischen Informationsaustausch (AIA) zum Standard erklärt, mit den USA Verhandlungen für einen Wechsel vom jetzigen Modell 2 (Meldung der Daten durch die Finanzinstitute, Gesuche für Daten von nicht kooperationswilligen Kundinnen und Kunden auf dem Amtshilfeweg) zu einem FATCA-Abkommen nach dem Modell 1 (AIA) aufzunehmen.

2. 12.020 Alkoholgesetz. Totalrevision
Nachdem die Kommission im Mai einstimmig auf die Vorlage eingetreten war, hat sie nun die Detailberatung des Spirituosensteuergesetzes aufgenommen.
Mit 15 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat sich die Kommission im Prinzip für das vom Ständerat ins Gesetz eingefügte System der Ausbeutebesteuerung für die Schweizer Spirituosenproduktion, die für die Verwendung im Inland bestimmt ist, ausgesprochen. Gemäss diesem System stellt nicht das Endprodukt die Basis der Besteuerung dar, sondern der Ausgangs- bzw. der Rohstoff, auf dessen Grundlage das Endprodukt behördlich geschätzt wird. Allerdings hat die Kommission zu den Details der Ausbeutebesteuerung noch weitere Abklärungen von der Verwaltung verlangt und wird sich an der nächsten Sitzung noch einmal damit befassen.
Weiter beantragt die Kommission mit 14 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen, den Steuersatz, welchen der Bundesrat auf 29 Franken je Liter reinen Alkohol festsetzen wollte, auf 32 Franken je Liter reinen Alkohol zu erhöhen (Art. 16). Die Mehrheit argumentiert, dass  damit die seit 1999 aufgelaufene Teuerung ausgeglichen und ein gewisses Gleichgewicht in Bezug auf die zu erwartenden Mindereinnahmen aufgrund der Ausbeutebesteuerung geschaffen werden kann. Ein Antrag, welcher den Steuersatz auf 35 Franken erhöhen wollte, wurde hingegen mit 18 zu 6 Stimmen abgelehnt.
Ausserdem beantragt die WAK-N mit 18 zu 6 Stimmen, dass Spirituosen aus Eigengewächs oder selbst gesammeltem inländischen Wildgewächs, die von Landwirtinnen und Landwirten für ihren Eigengebrauch verwendet werden, von der Steuer befreit werden sollen (Art. 18) und dass  Landwirtinnen und Landwirte ihre für den Eigenbedarf angelegten Spirituosenvorräte steuerfrei erhalten können (Art. 61).
Die Kommission wird die Detailberatung voraussichtlich an ihrer Sitzung vom 12./13. August 2013 weiterführen.

3. 12.074 Schluss mit der MWST-Diskriminierung des Gastgewerbes. Volksinitiative
Die Kommission behandelte erneut eine Volksinitiative der Gastronomiebranche, welche für gastgewerbliche Leistungen den gleichen Mehrwertsteuersatz fordert wie für Lebensmittel. Nachdem die Kommission, im Sinne der Volksinitiative, bereits im Mai einen gewissen Handlungsbedarf in Bezug auf die Diskriminierung des dem Normalsatz unterstellten Gastgewerbes gegenüber dem reduzierten Satz unterstellten Take-Away-Sektor erkannt hatte, beschloss sie mit 14 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen, einen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative mittels einer Kommissionsinitiative (13.435) zu erarbeiten. Diese sieht vor, dass künftig zur Bestimmung des geltenden Mehrwertsteuersatzes nicht nur der Ort des Konsums von Speisen und Getränken massgebend sein soll, sondern auch, ob diese erwärmt sind oder nicht. So soll neu der reduzierte Satz nur dann zur Anwendung kommen, wenn es sich um kalte Speisen und Getränke handelt, die von den Kundeninnen und Kunden mitgenommen werden. Durch dieses zusätzliche Abgrenzungskriterium könnte der Wettbewerbsnachteil der Restaurants gegenüber Take-Away-Anbietern massgeblich reduziert werden. Gleichzeitig würden die Steuereinnahmen des Bundes um rund 50 bis 60 Millionen Franken erhöht.
Die Kommissionsinitiative geht nun an die ständerätliche Schwesterkommission, welche am 5. Juli über Folge geben entscheiden wird.

4. 12.028 Kartellgesetz. Änderung
Mit der Änderung des Kartellgesetzes soll der Wettbewerb in der Schweiz intensiviert und gleichzeitig die Rechtssicherheit verbessert werden. Die Revision setzt den Akzent auf die Institutionenreform, das Teilkartellverbot für fünf Arten von besonders schädlichen Wettbewerbsabreden, den Ausbau des zivilrechtlichen Weges, die Sanktionsminderung bei Einhaltung eines «Compliance Programme» sowie die Verbesserung des Widerspruchsverfahrens.
Der Ständerat nahm in der Frühjahrssession 2013 wesentliche Änderungen in Bezug auf die institutionelle Reform und die unzulässige Behinderung des Einkaufs im Ausland vor.
Die Kommission hat folgende Personen angehört: Vincent Martenet (Präsident der Wettbewerbskommission); Stefan Meierhans (Preisüberwacher); Walter Stoffel und Marc Amstutz (Professoren an der Universität Freiburg); Patrick Krauskopf (Anwalt, Krauskopf Wagner & Partner); Thomas Hoehn (Gastprofessor an der Imperial College Business School in London), Stefan Bühler (Professor an der Universität St. Gallen) und Andreas Heinemann (Professor an der Universität Zürich).
Nach diesen Anhörungen hat die Kommission ohne Gegenstimme beschlossen, auf die Vorlage einzutreten, da in ihren Augen Bedarf nach dieser Gesetzesrevision besteht. Sie wird die Detailberatung an ihrer Oktobersitzung aufzunehmen, damit ihr genügend Zeit zur Beratung dieser komplexen Vorlage bleibt.

5. 10.449 Pa.Iv. Fraktion RL. Schutz der Privatsphäre. Kein automatischer Informationsaustausch und 10.450 Den Verkauf von Bankkundendaten hart bestrafen
Mit 12 zu 11 Stimmen beantragt die Kommission, die parlamentarische Initiative 10.449 abzuschreiben. Diese verlangt eine Verstärkung des bereits geltenden Verbots des spontanen sowie des automatischen Informationsaustauschs (AIA) im Steueramtshilfegesetz (StAhiG). Eine Minderheit der Kommission befürchtet jedoch, dass der AIA ohne die vorgeschlagene Gesetzesbestimmung durch eine Änderung von Artikel 26 des OECD-Musterabkommens ohne Genehmigung des Parlaments eingeführt werden.
Im Weiteren hat sich die Kommission mit 17 zu 5 Stimmen dafür ausgesprochen, der Verwaltung ein Mandat zur Ausarbeitung eines Gesetzesvorentwurfs im Sinne der parlamentarischen Initiative 10.450 zu erteilen. Entsprechend soll das Strafmass bei Verletzungen des Bankkundengeheimnisses erhöht werden. In den Augen der Kommissionsmehrheit kann dadurch eine abschreckende Wirkung erzielt und so der Verkauf von Bankkundendaten in Zukunft zumindest reduziert werden. Zudem soll der Straftatbestand auch auf jene Personen ausgeweitet werden, welche gestohlene Informationen nur entgegennehmen oder verwenden.


Die Kommission hat am 24. und 25. Juni 2013 unter dem Vorsitz von Nationalrat Christophe Darbellay (CVP, VS) und im Beisein von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf und Bundesrat Johann Schneider-Ammann in Bern getagt.

 

Bern, 25. Juni 2013  Parlamentsdienste