Vermittlung schweizerischer Bildung im Ausland. Bundesgesetz
Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats (WBK-S) hat an ihrer gestrigen Sitzung die Beratung des Auslandschweizer-Ausbildungsgesetzes beendet. Der bundesrätliche Gesetzesentwurf wurde ohne substanzielle Änderungsanträge an den Rat überwiesen. Die Kommission spricht sich zudem gegen eine Integration der Vorlage ins Auslandschweizergesetz aus.

​Die Ausarbeitung des Bundesgesetzes über die Vermittlung schweizerischer Bildung im Ausland  (13.052 s) gleicht bislang einer Erfolgsgeschichte. Bei den betroffenen Kreisen stiess die Gesetzesvorlage sowohl in der Vernehmlassung als auch in den Anhörungen auf eine breite Zustimmung (siehe Medienmitteilung vom 3. September 2013). Nun zeigte sich auch die WBK-S mit dem Entwurf zufrieden. Sowohl der Aufhebung der Bestimmungen zu einem Mindestanteil an Schweizer Kindern in den Schweizerschulen als auch der finanziellen Unterstützung der Vermittlung von Schweizer Bildung ausserhalb der Schulen wurde in einem allgemeinen Konsens entsprochen. Zustimmung fand auch die Neuregelung der Finanzhilfen an Schweizer Schulen, die nicht einzig gemessen an der Anzahl Schweizer SchülerInnen und Lehrkräfte, sondern u.a. auch am Gesamtbestand an SchülerInnen sowie am mehrsprachigen Unterricht ausgesprochen werden. Begrüsst wird zudem, dass den Schulen mittels eines einfachen Bundesbeschluss eine vierjährige Beitragsperiode garantiert wird, die eine gewisse Planungssicherheit gewährt. Ferner hat die Kommission einstimmig die Möglichkeit verankert, dem Bund gehörende Liegenschaften unentgeltlich oder zu Vorzugsbedingungen auf anerkannte Schweizerschulen oder die dafür begründeten Stiftungen zu übertragen. Letztlich unterstützte die WBK-S das bundesrätliche Vorhaben, die Vermittlung der beruflichen Grundbildung im Gesetz festzuhalten. Neu soll der Bund im Einvernehmen mit dem Patronatskanton die entsprechenden Angebote an einer anerkannten Schweizer Schule mit allgemeinbildender Sekundarstufe II als beitragsberechtigt anerkennen können (Art. 5). Damit kann das eidgenössische Modell des dualen Bildungssystems auch ins Ausland getragen werden.

Die Vorlage wurde einstimmig angenommen und an den Ständerat zur Beratung für die Wintersession überwiesen. Zudem bezog die WBK-S Position zum Projekt für ein Auslandschweizergesetz, das von der SPK-S zurzeit erarbeitet wird. Die Kommission folgte diesbezüglich der bundesrätlichen Position und lehnte den Antrag der SPK-S, das Auslandschweizer-Ausbildungsgesetz in das Auslandschweizergesetz zu integrieren, einstimmig ab.


Als Zweitrat äusserte sich die WBK-S im Rahmen der Vorberatung auch zu drei Motionen:

Mehr Schweizer Nachwuchs dank Aufhebung des Numerus clausus (11.3526 n; Nationalrat ((Häberli-Koller) Amherd): Die Kommission ist der Auffassung, dass seit der Einreichung dieses Vorstosses viele Anstrengungen von den Kantonen und vom Bund unternommen wurden, um die Aufnahmekapazitäten an den medizinischen Fakultäten zu erhöhen. Bereits heute ist die Zahl der Ausbildungsplätze vielerorts gestiegen. Die WBK-S ist auch der Ansicht, dass für eine Erhöhung der Ausbildungsplätze anderweitige Parameter beachtet werden müssten, wie bspw. Fragen der Ärztedichte, der Weiterbildungsplätze, der Spezialisierung, der Finanzierung usw. Im Hinblick auf die laufenden Arbeiten, wie sie bspw. im Bericht des Bundesrates "Gesundheit2020" aufgezeigt werden, sowie mit Rücksicht auf die Kompetenzhoheit der Kantone für die Zulassungsbeschränkung zu Studiengängen an Universitäten oder Fachhochschulen, sprach sich die WBK-S mit 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen gegen die Annahme der Motion aus. Mit diesem Beschluss beantwortet sie auch das Anliegen der Petition Abschaffung des Numerus Clausus für das Medizinstudium (13.2047).

Massnahmenpaket zum Schutz der Bienen (13.3367 n): Einstimmig unterstützte die WBK-S die Motion ihrer Schwesterkommission, welche ein Massnahmenpaket zur nachhaltigen Nutzung von Pflanzenschutzmitteln verlangt. Mit dieser Motion sollen sie die Risiken, die durch die Anwendung von Pestiziden sowohl für die Umwelt als auch für Bienen und andere Bestäuber entstehen, bis 2023 reduziert werden. Die Kommission ist auch überzeugt, dass die Resultate der Schweizer Forschung zu den Effekten von Pflanzenschutzmitteln auf Bienen und deren Umwelt erlauben werden, die Situation der Honigbienen im Sinne der Urheberin der Petition Verbesserung der Situation der Honigbienen in der Schweiz (12.2069 n) zu verbessern. Aus diesem Grunde beantragt die WBK-S einstimmig, der Petition keine Folge zu geben.

Importverbot für Robbenprodukte (11.3635 n). Im November 2012 sistierte die WBK-S die Vorberatung dieser Motion, um vor einer definitiven Beschlussfassung die Entscheide des WTO-Streitbeilegungsorgans abzuwarten: Letzteres hat Einsprachen hinsichtlich eines Importverbots für Robbenprodukte in der EU zu überprüfen. (s. Medienmitteilung). Da weder die WBK-N noch der Nationalrat einer Sistierung der Motion zugestimmt hatten, setzte sich die WBK-S erneut mit dieser Frage auseinander. Weil der für Oktober 2013 angekündigte WTO-Bericht immer noch nicht vorliegt und der Zeitpunkt dessen Publikation offen steht, hält die WBK-S mit 6 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung an der Sistierung fest. Eine Minderheit beantragt die Annahme der Motion.

Die Kommission tagte am 21. Oktober 2013 in Bern unter dem Vorsitz von Ständerätin Géraldine Savary (SP/VD) und teilweise im Beisein von Bundesrat Alain Berset.

 

Bern, 22. Oktober 2013  Parlamentsdienste