Präimplantationsdiagnostik, Auslandschweizerausbildungsgesetz
Was einmal gedacht wurde, kann nicht mehr zurückgenommen werden, klagte schon Dürrenmatts Möbius. Die WBK-S nahm unter diesem Motto in einer engagierten Diskussion die Arbeit am Fortpflanzungsmedizingesetz auf und stellte zunächst mehr Fragen als sie Antworten fand. Sie trat mit einer Gegenstimme auf die Vorlage ein und wird die Detailberatung nach weiteren Abklärungen im November fortsetzen.

Die Kommission ist mit 11 gegen 1 Stimme ohne Enthaltungen auf die beiden Vorlagen eingetreten, die der Bundesrat im Juni mit der Botschaft Präimplantationsdiagnostik (PID). Änderung BV und Fortpflanzungsmedizinalgesetz (FmedG) (13.051) vorgelegt hatte. Die Grundanliegen der Vorlage, die auf eine Motion der WBK-N zurückgeht (04.3439), sind die Aufhebung des PID-Verbotes und damit verbunden die dafür notwendige Änderung von Artikel 119 der Bundesverfassung über die Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich.

Die grossen Diskussionen bei dieser Gesetzesarbeit drehen sich um den Embryonenschutz. Das Verbot der Kyrokonservierung soll aufgehoben werden, da für die medizinisch unterstützte Fortpflanzung unter Einbezug der PID mehr Embryonen entwickelt werden müssen als direkt eingepflanzt werden könnten. Damit soll es künftig auch zu weniger Mehrlingsschwangerschaften kommen. Im Rahmen der Anhörungen anlässlich der Augustsitzung wurde zudem von verschiedenen Seiten gefordert, die sogenannten Dreier- und Achter-Regeln, wie sie in der Botschaft vorgeschlagen wurden, weiter zu öffnen. In der Praxis würden sie gegenüber der aktuellen Regelung kaum eine Verbesserung bringen und die Wahrscheinlichkeit wäre klein, dass sich aus drei, bzw. bei genetisch belasteten Personen aus acht befruchteten Eizellen ein gesunder Embryo entwickle. Ein weiterer Diskussionsbereich betrifft die Indikationenregelung. Auch hier wurden bei den Anhörungen Lockerungen der bundesrätlichen Vorlage gefordert. So soll auch bei genetisch nicht belasteten Eltern unter bestimmten Umständen nach genetischen Krankheiten gesucht werden dürfen und zwar auch nach solchen, die gewöhnlich nach dem 50. Altersjahr ausbrechen.

Die Kommission ist bereits zu Beginn der Beratungen auf Fragen gestossen, die einer vertieften Abklärung bedürfen. So wurde die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Anpassungen der Vorlage für die Zulassung der Eizellspende abzuklären und die Frage nach der HLA Typisierung zu diskutieren – zwei Bereiche, die im ersten Fall vom Bundesrat nicht erörtert wurden, im zweiten nach seinem Willen weiterhin verboten bleiben sollen.
Im Raum stand auch das Argument des Behandlungstourismus: Gegenwärtig existieren im Gesetzentwurf viele Einschränkungen, welche im europäischen Ausland weniger streng geregelt sind. Etliche Kommissionsmitglieder gaben daher ihrer Sorge Ausdruck, dass die Chancengleichheit der betroffenen Paare künftig in der Schweiz gewährleistet sein muss, so dass auf die Angebote im Ausland – die teilweise einer mangelhaften Qualitätskontrolle unterworfen sind – verzichtet werden kann.

Die Kommission ist sich ihrer grossen Verantwortung bewusst und will die anstehenden Grenzverschiebungen gründlich prüfen, die sich aufgrund des medizinischen Fortschritts aber auch der gesellschaftlichen Entwicklungen aufdrängen. Etliche Mitglieder befinden sich denn auch in einem eigentlichen Dilemma zwischen gesetzgeberischem Zugzwang und persönlicher Wertehaltung.

Des Weiteren hat die Kommission Hearings zur Revision des Bundesgesetzes über die Vermittlung schweizerischer Bildung im Ausland (Auslandschweizer-Ausbildungsgesetz, AAG; 13.052 s) durchgeführt. Der Bundesrat hatte den Gesetzentwurf am 7. Juni verabschiedet und ans Parlament überwiesen. Die Kommission hörte vor der Eintretensdebatte Vertreterinnen und Vertreter der betroffenen Kreise an, namentlich der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK), der Auslandschweizer Ausbildungskommission (AAK) und des Dachverbands der Schweizerschulen im Ausland (educationsuisse). Angehört wurde zudem die aktuelle Direktorin der Schweizerschule Barcelona. Der Gesetzentwurf stösst im Grundsatz auf eine breite Zustimmung. Insbesondere der in Zukunft vorgesehene Verzicht auf einen Mindestanteil an Schweizer Kindern in den Schweizerschulen sowie die finanzielle Unterstützung der Vermittlung von Schweizer Bildung ausserhalb der Schulen wurden von allen Hearingteilnehmenden unterstützt. Die Eintretensdebatte und die allfällige Detailberatung finden im Anschluss an die Herbstsession statt.

Aufgrund einer starken Zunahme der ausländischen Studierenden in den vergangenen Jahren an der ETH Zürich und an der EPF Lausanne hatte die WBK-N eine Kommissionsinitiative ETH. Gerechte Studiengebühren (13.429 n) beschlossen, welche differenzierte Studiengebühren für die Studierenden ermöglichen soll. Das  Bundesgesetz über die Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH-Gesetz) soll entsprechend angepasst werden. Insbesondere die Gebühren für Studierende, deren Eltern in der Schweiz steuerpflichtig sind oder während einer zu bestimmenden Zeitspanne waren und jene für alle anderen Studierenden sollen unterschiedlich festgelegt werden können. Für Letztere soll die Studiengebühr höchstens das Dreifache betragen dürfen. Im Rahmen des Zustimmungsverfahrens stellte sich die WBK-S die Frage, ob hierfür das Instrument einer Kommissionsinitiative der richtige Weg sei. Mittels einer Kommissionsmotion könnte das zuständige Departement mit dem ETH-Rat eine gesetzliche Regelung ausarbeiten. Zudem könnten differenzierte Studiengebühren an den beiden ETH auch einen Rückgang von talentierten ausländischen Studierenden zur Folge haben und in den heute gut funktionierenden Wettbewerb mit anderen europäischen Bildungsinstitutionen eingreifen. Aufgrund dieser Überlegungen lehnte es eine knappe Mehrheit der WBK-S ab, dem Beschluss der WBK-N zur Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage zuzustimmen.

Die Kommission tagte am 2. September 2013 unter dem Vorsitz von Ständerat Felix Gutzwiller (FdP/ZH) und teilweise im Beisein von Bundesrat Alain Berset.

 

Bern, 3. September 2013  Parlamentsdienste