Pa. Iv. Komatrinker sollen Aufenthalte im Spital und in Ausnüchterungszellen selber bezahlen (Bortoluzzi)
Wer nach übermässigem Alkoholkonsum medizinisch versorgt werden muss, soll die Behandlungskosten selber tragen. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-NR) hat ihren Vorschlag für eine Änderung des Krankenversicherungsgesetzes zuhanden der Vernehmlassung verabschiedet.

Im Rahmen der parlamentarischen Initiative 10.431 Komatrinker sollen Aufenthalte im Spital und in Ausnüchterungszellen selber bezahlen (Bortoluzzi) hat die SGK-NR einen Vorentwurf für eine Änderung des Krankenversicherungsgesetzes ausgearbeitet. Dieser geht davon aus, dass Personen, die so viel Alkohol konsumieren, dass sie deswegen eine medizinische Behandlung benötigen, diese grundsätzlich selber verschuldet haben. Deshalb sollen sie ihre Behandlungskosten auch selber bezahlen, damit diese nicht mehr solidarisch von der Versichertengemeinschaft getragen werden müssen. Mit ihrem Vorschlag möchte die Kommission letztlich die Eigenverantwortung der versicherten Personen stärken.

Der Vorentwurf der SGK-NR sieht Ausnahmen von diesem Regelfall vor: so soll die neue Kostenbeteiligung nicht erhoben werden, wenn eine Person nachweisen kann, dass sie kein Verschulden am übermässigen Alkoholkonsum trifft oder die Leistungen unabhängig vom übermässigen Alkoholkonsum erbracht werden mussten. Weiter sieht der Vorentwurf die rechtliche Unterscheidung zwischen Verschulden und Krankheit (Alkoholabhängigkeit) vor.
Eine Kommissionsminderheit lehnt die Vorlage aus grundsätzlichen Überlegungen ab und beantragt, nicht darauf einzutreten. Mit der Umsetzung dieser Initiative würde ein eigentlicher Paradigmenwechsel in der obligatorischen Krankenversicherung eingeleitet, mit dem das Verschuldungsprinzip eingeführt und das Solidaritätsprinzip abgeschafft würde.

Die Kommission wird die Vernehmlassung zu ihrem Vorschlag anfangs Juli eröffnen; die Vernehmlassungsfrist wird bis Ende Oktober 2014 dauern.

Vorstösse

Mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission, die Mo. Ständerat (Kuprecht). Unnötige IV-Renten vermeiden (13.4060 s) abzulehnen. Sie erachtet es nicht als zielführend, eine allgemeine Meldepflicht für alle Leistungserbringer gemäss Art. 35 des KVG (von den Ärzten und Hebammen über die Pflegeheime zu den Transport- und Rettungsunternehmen) einzuführen, so wie es die Motion verlangt. Die Kommission unterstützt die wirkungsvolle Früherfassung derjenigen Menschen, die von einer längeren Arbeitsunfähigkeit betroffen sind. Sie erachtet aber die bestehenden gesetzlichen Grundlagen als ausreichend (Melderecht der Ärzte und Chiropraktoren gemäss IVG).

Mit 11 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt sie, die Mo. Ständerat (Graber Konrad). Langfristanlagen von Pensionskassen in zukunftsträchtige Technologien und Schaffung eines Zukunftsfonds Schweiz (13.4184 s) anzunehmen.

Sie hat weiter die parlamentarische Initiative Pa.Iv. Humbel. Leistungsfinanzierung statt Kostenrückerstattung bei der Spitalfinanzierung (12.474 n) zusammen mit der Motion Nationalrat (Humbel). Gesetzeskonforme Umsetzung der Spitalfinanzierung (12.3245 n). Der Ständerat nahm die Motion am 13. Juni 2014 mit abgeändertem Text an. Beide Vorstösse wollen - in unterschiedlicher Ausgestaltung – effizienten Spitälern im Rahmen der neuen Spitalfinanzierung ermöglichen, Gewinne zu planen und weiter zu verwenden. Die Kommission nahm die geänderte Motion mit 14 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung an. Die Pa. Iv. Humbel wurde zurückgezogen.

Über die Ergebnisse der Beratungen zum Krankenversicherungsaufsichtsgesetz (12.027 s) wurde gleichentags an einer Medienkonferenz orientiert.

Die Kommission tagte am 26./27. Juni 2014 in Bern unter dem Vorsitz von Guy Parmelin (SVP, VD) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset.

 

Bern, 27. Juni 2014 Parlamentsdienste