​Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerates ist nach wie vor der Ansicht, dass ein Bundesrat mit neun Mitgliedern viele Vorteile mit sich bringen würde. Sie begrüsst deshalb eine Initiative der SPK des Nationalrates, welche in der Verfassung eine Regierung mit neun Mitgliedern verankern will, in welcher die verschiedenen Sprachgemeinschaften angemessen vertreten sein sollen.

​Mit 6 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung hat die SPK des Ständerates der Initiative ihrer Schwesterkommission zugestimmt (13.443 Pa.Iv. SPK-NR. Angemessene Vertretung der Sprachgemeinschaften in einem Bundesrat mit neun Mitgliedern). Besteht der Bundesrat aus neun Mitgliedern, so hat dies aus Sicht der Kommission nicht nur den Vorteil, dass die verschiedenen Regionen und Sprachen des Landes besser vertreten werden können. Die Kommission erwartet auch positive Auswirkungen auf die Regierungstätigkeit, indem die Last auf mehr Schultern verteilt werden kann. Sie hat sich bereits vor Jahresfrist im Rahmen der Vorprüfung einer Standesinitiative des Kantons Tessin für eine neunköpfige Regierung ausgesprochen, wobei das Anliegen dann im Rat mit 21 zu 20 Stimmen knapp keine Mehrheit fand (10.321n Kt.Iv. TI. Anhebung der Zahl der Bundesratsmitglieder von sieben auf neun). Die SPK des Ständerates ist zuversichtlich, dass das Anliegen der angemessenen Vertretung der Sprachgemeinschaften sinnvoll im Verfassungstext zum Ausdruck gebracht werden kann. Gerade hier sieht die Kommissionsminderheit jedoch grosse Probleme: Ihrer Ansicht nach sollte darauf verzichtet werden, in der Verfassung unpräzise Ausdrücke wie „Sprachgemeinschaften“ oder „Landesgegenden“ zu verankern. Zudem hätten sich beide Räte erst kürzlich gegen eine neunköpfige Regierung ausgesprochen.

Mit ihrer Zustimmung zur Initiative gab die SPK des Ständerates der Nationalratskommission grünes Licht für die Ausarbeitung der entsprechenden Revision der Bundesverfassung.

Doch keine „Lex Leuenberger“

Nachdem sich im Juni 2011 noch eine knappe Mehrheit der Kommission für Regeln zur Ausübung von Tätigkeiten durch ehemalige Mitglieder des Bundesrates ausgesprochen hat, vermochte die nun vom Nationalrat am 18. September 2013 mit 99 zu 86 Stimmen ebenfalls nur knapp verabschiedete Vorlage nicht zu überzeugen. Die SPK des Ständerates beantragt ihrem Rat mit 7 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung, auf die Gesetzesänderung nicht einzutreten.

Die Vorlage ist von der SPK des Nationalrates in Umsetzung zweier im Dezember 2010 eingereichter parlamentarischer Initiativen ausgearbeitet worden (10.511 Pa.Iv. Binder. Karenzfrist bei Mandaten und Funktionen für ehemalige Bundesräte / 10.517 Pa.Iv. Leutenegger Oberholzer. Einschränkung von Mandaten von ehemaligen Bundesräten und Bundesrätinnen). Die Diskussion war damals ausgelöst werden durch die Übernahme eines Verwaltungsratsmandats beim Baukonzern Implenia durch den damals vor kurzem aus dem Amt ausgeschiedenen früheren Bundesrat Moritz Leuenberger.

Die SPK des Ständerates ist der Ansicht, dass auf eine gesetzliche Regelung verzichtet werden soll. Politische Moral lässt sich nicht per Gesetz dekretieren. Die Kommission betrachtet es als ausreichend, dass der Bundesrat für sich selbst einen „Verhaltenskodex“ geschaffen hat, wonach Mitglieder des Bundesrates nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt bei der Auswahl von Mandaten die nötige Sorgfalt walten lassen und auf eine Tätigkeit verzichten, bei der Interessenkonflikte aufgrund ihres früheren Amtes entstehen könnten. Die vom Nationalrat beschlossene Regelung wäre unverhältnismässig, indem sie einerseits auch unproblematische, aber wertvolle Mitarbeit von ehemaligen Mitgliedern des Bundesrates in Wirtschaft und Gesellschaft verhindert, andererseits aus dem Bundesrat nach kurzer Amtsdauer zurücktretende Mitglieder genauso trifft wie Mitglieder mit einer langen Amtsdauer. Die Regelung würde aber auch eine schwer verständliche Ungleichbehandlung mit sich bringen, indem sie nur auf zurücktretende, nicht aber auf nicht wiedergewählte Mitglieder des Bundesrates angewendet würde.

Nach Ansicht der Minderheit leistet hingegen diese Regelung einen Beitrag zur Wahrung der Glaubwürdigkeit der staatlichen Institutionen; sie könne den Bundesrat vor ungerechtfertigten Verdächtigungen schützen.

Vernehmlassungsverfahren: Etwas mehr Zeit für die Vernehmlasser

Mit einer Reihe von kleinen Änderungen des Vernehmlassungsgesetzes soll den in Untersuchungen der Geschäftsprüfungskommissionen festgestellten Mängeln des Vernehmlassungsverfahrens begegnet werden (13.088 Vernehmlassungsgesetz. Änderung). So soll inskünftig eine längere Frist vorgesehen werden, wenn die Vernehmlassung über die Sommerpause, die Weihnachts- oder die Ostertage stattfindet. Allfällige Fristverkürzungen müssen neu im Begleitschreiben an die Vernehmlasser begründet werden. Zudem ist neu in jedem Fall ein Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung zu verfassen. Die Kommission hat diesen Änderungen zugestimmt. Wie die von ihr angehörte Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) ist die Kommission allerdings der Ansicht, dass ein Vernehmlassungsverfahren in der Regel vom Bundesrat oder zumindest von einem Departement, nicht aber von untergeordneten Dienststellen eröffnet werden soll. Sie hat eine entsprechende Kompetenzdelegation mit 9 zu 0 Stimmen aus dem Gesetz gestrichen. Die Kommission hat der Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 11 zu 0 Stimmen zugestimmt.

Fluggesellschaften sollen in die Pflicht genommen werden

Die SPK unterstützt den Bundesrat in seiner Absicht, durch wirksamere Sanktionen gegen Luftverkehrsunternehmen die Anzahl von Einreisen ohne ausreichende Reisedokumente zu verringern. Sie hat einem entsprechenden Gesetzesentwurf zum Ausländergesetz (13.031 s Ausländergesetz. Änderung. Sorgfalts- und Meldepflichtverletzungen durch Luftverkehrsunternehmen, Informationssysteme) in der Gesamtabstimmung mit 11 zu 0 Stimmen zugestimmt. Der Gesetzesentwurf beabsichtigt eine Umkehr der Beweislast. Während bislang die schweizerischen Migrationsbehörden eine Verletzung der Kontrollpflicht durch den Luftfahrtunternehmen beweisen mussten, sollen die Behörden künftig nur noch nachweisen müssen, dass das Unternehmen einen Passagier ohne genügende Reisedokumente befördert hat. Als einzige Änderung des Gesetzesentwurfs schlägt die SPK eine Verschärfung vor: Luftverkehrsunternehmen, die ihre Sorgfalts- oder Meldepflicht verletzen, sollen zwingend und nicht nur fakultativ mit Busse bestraft werden; bei leichten Verstössen kann von der Eröffnung eines Verfahrens abgesehen werden.

Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Partnern im Bürgerrecht

Die Kommission will bei Einbürgerungen ausländische Personen in einer eingetragenen Partnerschaft gegenüber Ehepartnern nicht länger benachteiligen. Mit 5 zu 1 Stimmen bei 4 Enthaltungen hat die SPK fünf parlamentarischen Initiativen zugestimmt, welche die Gleichstellung der eingetragenen Partnerschaft und der Ehe im Einbürgerungsverfahren fordern (13.418 n Fraktion GL, 13.419 n Fraktion BD, 13.420 n Fraktion G, 13.421 n Fraktion S und 13.422 n Fiala). In Anbetracht des in der Bundesverfassung verankerten Rechtsgleichheitsgebots erachtet die Kommission die gegenwärtige Ungleichbehandlung als stossend. Mit ihrem Entscheid gibt die SPK ihrer nationalrätlichen Schwesterkommission grünes Licht, eine entsprechende Verfassungs- und Gesetzesvorlage auszuarbeiten.

Motionen aus der ausserordentlichen Session „Schengen/Dublin“ des Nationalrats

Schliesslich hat die SPK eine Reihe von Motionen vorberaten, welche der Nationalrat in der ausserordentlichen Session „Schengen/Dublin“ vom 17. April 2013 angenommen hat. Sie beantragt ihrem Rat, die Motionen 11.3781 und 11.3800 anzunehmen, die Motionen 11.3831 und 11.3832 abzuändern und die Motionen 11.3802, 12.3052 sowie 12.3909 abzulehnen. Durch ihre Anträge auf Zustimmung bzw. ihre Abänderungsanträge will die SPK in den betreffenden Fragen insbesondere dem Bundesrat den Rücken stärken.

Die Kommission tagte am 27./28. Januar 2014 unter dem Vorsitz ihrer Präsidentin, Ständerätin Verena Diener Lenz (ZH, GL) in Bern. 

Bern, 29. Januar 2014 Parlamentsdienste