Stipendieninitiative und Totalrevision des Ausbildungsbeitragsgesetzes
​Wie der Bundesrat empfiehlt die nationalrätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-N) die Stipendieninitiative zur Ablehnung. Die Kommission verzichtet auf einen direkten Gegenentwurf, will aber den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates in wesentlichen Punkten ergänzen und so die landesweite materielle Harmonisierung der Ausbildungsbeiträge vorantreiben. Mit einer Kommissionsmotion wird zu diesem Zweck auch eine stärkere finanzielle Beteiligung des Bundes gefordert

​Die WBK-N widmete sich erneut der Stipendieninitiative (13.058 n), die eine landesweite Harmonisierung der Stipendienvergabe für den tertiären Bildungsbereich erreichen will und zu diesem Zweck eine Verlagerung der Rechtssetzungskompetenz von den Kantonen auf den Bund vorsieht. Im Oktober 2013 hatte die WBK-N ihre Beratung der Initiative unterbrochen, um in einer Subkommission die Möglichkeit eines direkten Gegenentwurfs zur Initiative zu prüfen und den vom Bundesrat vorgeschlagenen indirekten Gegenentwurf in Form einer Totalrevision des Ausbildungsbeitragsgesetzes vorzuberaten. Als Resultat ihrer Arbeiten unterbreitete die Subkommission der WBK-N nun eine Erweiterung des indirekten Gegenvorschlags, die zum Ziel hat, die materielle Harmonisierung der Ausbildungsbeiträge zu stärken und die Bundesmittel effizienter zu verteilen. Auch jene Kantone, die dies noch nicht getan haben, sollen so zum Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen (Stipendienkonkordat) ermuntert werden, ohne dass der Bund in die kantonale Autonomie eingreift.

Mit 18 zu 7 Stimmen trat die WBK-N auf das Ausbildungsbeitragsgesetz ein und nahm die Anträge der Subkommission in drei wesentlichen Punkten auf: Erstens sollen Beiträge des Bundes nur jene Kantone erhalten, welche neben den formellen auch die materiellen Bestimmungen des Stipendienkonkordats einhalten. Diesen Kernentscheid fällte die Kommission mit 14 zu 10 Stimmen. Mit 11 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen sprach sie sich anschliessend dafür aus, lediglich auf die entsprechenden Artikel des Konkordats zu verweisen und sie nicht in das Gesetz zu übertragen. Die Mehrheit warnt vor einer parallelen Gesetzgebung, die der Harmonisierung der Ausbildungsbeiträge letztlich schade, während sich die Minderheit vom Übertragen der Konkordatsbestimmungen in das Gesetz mehr Einfluss des Parlaments und eine Stärkung der bereits laufenden Harmonisierungsbestrebungen erhofft. Zweitens sprach sich die WBK-N mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung dafür aus, dass der Kredit des Bundes für Ausbildungsbeiträge den einzelnen Kantonen nach Massgabe ihrer effektiven Beiträge und nicht nach Massgabe ihrer Wohnbevölkerung ausgerichtet werden soll. Dadurch soll der Anreiz für die Kantone verstärkt werden, ihre eigenen Beiträge zu erhöhen. Drittens befürwortete die Kommission mit 18 zu 7 Stimmen, dass auch die höhere Berufsbildung in das Gesetz aufgenommen wird.
 
Keine Mehrheit fand ein Antrag der Subkommission, im Ausbildungsbeitragsgesetz zu verankern, dass sich der finanzielle Beitrag des Bundes an die Kantone mindestens nach der Hälfte aller effektiven Kantonsbeiträge bemisst. Die Kommission lehnte diesen Antrag, der eine massive Erhöhung des heutigen Bundesbetrags bedeuten würde, mit 14 zu 11 Stimmen ab. Gleichzeitig beschloss sie aber mit 17 zu 8 Stimmen eine Kommissionsmotion, welche das Anliegen nach einem verstärkten finanziellen Engagement des Bundes aufnimmt: Im Rahmen der nächsten BFI-Botschaft soll der Anteil des Bundes an die Ausbildungsbeiträge erhöht werden, damit weitere Kantone zum Beitritt zum interkantonalen Konkordat bewegt werden. Wie hoch der Anteil des Bundes in Zukunft sein soll, wird bewusst nicht präzisiert.
In der Gesamtabstimmung stimmte die WBK-N dem Ausbildungsbeitragsgesetz mit 17 zu 7 Stimmen zu. Eine Minderheit betrachtet die heutige Regelung als genügend und beantragt Nichteintreten.

Die Stipendieninitiative selbst empfiehlt die WBK-N mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung zur Ablehnung. Ein Antrag für einen direkten Gegenentwurf wurde nicht gestellt.

In Ausführung von Art. 61a Abs. 1 der Bundesverfassung wird mittels eines Bildungsmonitorings das aktuelle Wissen über das Bildungssystem unseres Landes erfasst und alle vier Jahre im Bildungsbericht Schweiz dargelegt. Die WBK-N nahm an der heutigen Sitzung Kenntnis dieses Referenzwerks, das am vergangenen 11. Februar publiziert wurde.

Die Kommission tagte unter dem Vorsitz von Nationalrat Matthias Aebischer (SP/BE) und teilweise im Beisein von Bundesrat Johann Schneider-Ammann am 13. Februar 2014 in Bern und heute in den Räumlichkeiten des Swiss Center Technorama in Winterthur. Dort erhielt sie interessante Einblicke in die Aktivitäten der diversen Experimentierfelder und konnte sich mit Vertretern des Stiftungsrates und des Direktoriums austauschen.

Bern, 14. Februar 2014 Parlamentsdienste