​Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates schickt eine Gesetzesvorlage in die Vernehmlassung, mit der über verschiedene Massnahmen die Familien bei den Krankenkassenprämien entlastet werden sollen. Weiter beendete sie die Beratung zum Krebsregistrierungsgesetz und kam auf die bereits beschlossene Vorlage, gemäss welcher künftig Komatrinker ihren Spitalaufenthalt selber zahlen müssen, zurück und beantragt neu deren Abschreibung.

​Mit 15 zu 8 Stimmen hat die Kommission die Vernehmlassungsvorlage zur finanziellen Entlastung der Familien bei den Krankenkassenprämien verabschiedet, die auf zwei parlamentarische Initiativen zurückgeht (10.407 Pa. Iv. Prämienbefreiung für Kinder; 13.477 KVG. Änderung der Prämienkategorien für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene). Die Kommissionsmehrheit schlägt zu Gunsten der Familien zwei sich ergänzende Massnahmen vor: Das System des Risikoausgleichs soll so verändert werden, dass die Krankenkassen den jungen Erwachsenen grössere Prämienrabatte gewähren können. Zudem soll die minimale Prämienverbilligung für Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung erhöht werden. Im Einzelnen heisst das: Die Krankenkassen sollen bei den Risikoausgleichszahlungen für junge Erwachsene (19 – 25 Jahre) um 50 Prozent und für Erwachsene zwischen 26 und 35 Jahren um 20 Prozent entlastet werden. Dies hätte – geschätzt aufgrund von Daten von 2013 – folgende finanzielle Auswirkungen: Die Versicherer würden im Risikoausgleich für junge Erwachsene um rund 92 Franken pro Monat und für Erwachsene zwischen 26 und 35 Jahren um rund 29 Franken pro Monat entlastet. Die Krankenkassen könnten die Prämien – je nachdem, wie hohe Rabatte sie bisher gewährten – in einer ähnlichen Grössenordnung senken. Im Gegenzug müssten die Krankenkassen für die Erwachsenen ab 36 Jahren rund 19 Franken pro Monat mehr in den Risikoausgleich einzahlen und die Prämien entsprechend erhöhen. Dies würde dazu führen, dass die Kantone bei der individuellen Prämienverbilligung insgesamt um schätzungsweise 70 bis 75 Millionen Franken entlastet werden. Diese Summe soll im System der Prämienverbilligung verbleiben und deshalb sollen die Kantone die Prämien für Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung, die in Haushalten mit unteren und mittleren Einkommen leben, um mindestens 80 Prozent verbilligen statt wie bisher um mindestens 50 Prozent. Die Kommissionsmehrheit schlägt mit der gleichen Vorlage zudem vor, einen separaten Risikoausgleich unter den Kindern einzuführen. Der Vorentwurf, der auch mehrere Minderheitsanträge enthält, geht demnächst in die Vernehmlassung.

 

Krebsregister

Die Kommission hat die Detailberatung zum neuen Krebsregistrierungsgesetz (14.074 n) abgeschlossen und den Gesetzesentwurf in der Gesamtabstimmung einstimmig angenommen. Im Vergleich zum Entwurf des Bundesrates schlägt sie verschiedene Anpassungen vor. So beantragt sie ihrem Rat mit 9 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen, dass die im Rahmen der Krebsregistrierung erhobenen Daten deutlich länger aufbewahrt und auch später anonymisiert werden, als dies der Bundesrat vorgeschlagen hat. Konkret sollen die kantonalen Krebsregister die Daten erst 30 Jahre, das Kinderkrebsregister 80 Jahre nach dem Tod der Patientin oder des Patienten vernichten (Art. 26 Abs. 1). Die Frist für die Anonymisierung der Daten hat die Kommission auf 80 Jahre nach dem Tod der Patientin oder des Patienten ausgedehnt (Art. 26 Abs. 2). Von dieser Verlängerung der Fristen erhofft sich die Kommission vor allem, dass die Daten für die Beantwortung möglicher Forschungsfragen noch besser genutzt werden können.
Weiter beantragt die Kommission eine Übergangsbestimmung (Art. 36a), damit jene Datensätze, die beim Inkrafttreten des Gesetzes bereits in kantonalen Krebsregistern und im Kinderkrebsregister vorhanden sind, in das neue System überführt werden können.

 

Komatrinker

Einen Positionswechsel nahm die Kommission bei der Vorlage Pa.Iv. Komatrinker sollen Aufenthalte im Spital und in Ausnüchterungszellen selber bezahlen (Bortoluzzi (10.431 n), vor, die sie am 17. April 2015 noch mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung in der Gesamtabstimmung angenommen hatte. Bei der Beratung der Stellungnahme des Bundesrates, der Nichteintreten beantragt, stimmte sie einem identischen Antrag aus der Kommission mit 12 zu 9 bei 1 Enthaltung zu. Damit wird die Kommissionsmehrheit dem Nationalrat Abschreiben der Vorlage beantragen. Gründe dafür sind die Einschätzung, dass die Vorlage kaum umsetzbar ist und sogar gegenteilige, als die beabsichtigen Wirkungen haben dürfte, wie auch, dass mit der Vorlage das Verschuldensprinzip in die obligatorische Krankenversicherung eingeführt würde. Die Minderheit, die für Eintreten ist, weist auf die steigenden Kosten im Gesundheitswesen hin und darauf, dass das Verhalten der Komatrinker unverantwortlich ist.

 

Weitere Geschäfte

Mit 15 zu 7 Stimmen beantragt die Kommission, wie zuvor bereits der Ständerat, nicht auf den Entwurf des Bundesrates KVG. Risikoausgleich. Trennung von Grund- und Zusatzversicherung (13.080 s) einzutreten. Die Vorlage sei unnötig, da eine rein juristische Trennung wenig bringen würde, während eine administrative und operationelle Trennung von Grund- und Zusatzversicherung wesentlich mehr Aufwand für die Versicherer und die Versicherten verursachen würde.

Mit 13 zu 5 Stimmen beantragt die Kommission, der Kt. Iv. TI. Änderung des KVG (13.315 s) keine Folge zu geben, da die Anliegen der Standesinitiative nach der Verabschiedung des Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes im letzten Herbst weitgehend erfüllt seien.

Die Kommission führte zum dritten Mal eine Diskussion über den Entwurf für die Verordnung betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung. Sie stellte mehrheitlich befriedigt fest, dass das Eidgenössische Departement des Innern gewissen Einwänden Rechnung tragen will, die im öffentlichen Anhörungsverfahren vorgebracht worden sind. Damit sind allerdings noch nicht alle Kritikpunkte ausgeräumt. Die Kommission diskutierte auch über die Entwürfe zu den Verordnungen zum totalrevidierten Lebensmittelgesetz und empfiehlt dem Bundesrat insbesondere, die Umsetzungsfrist grundsätzlich auf vier Jahre zu verlängern.

 

Die Kommission tagte am 22./23. Oktober 2015 in Bern unter dem Vorsitz von Guy Parmelin (SVP, VD) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset.

 

 

Bern, 23. Oktober 2015 Parlamentsdienste