​Das Asylverfahren soll unter Wahrung rechtsstaatlicher Grundsätze erheblich beschleunigt werden. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-NR) unterstützt die vom Bundesrat in Absprache mit den Kantonen vorgeschlagene und vom Ständerat beschlossene Reform des Asylverfahrens (14.063)  und schlägt nur wenige geringfügige Änderungen vor.

​Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-NR) ist bereits am 29. Juni 2015 mit 17 zu 7 Stimmen auf die Vorlage eingetreten und hat einen Antrag auf Rückweisung an den Bundesrat abgelehnt. Die Argumente der Kommissionsmehrheit und –minderheit für oder gegen die Vorlage im Allgemeinen wurden an einer Medienkonferenz am 30. Juni 2015 dargelegt (vgl. Meldung der sda).

Am 30. Juni sowie am 13. und 14. August 2015 hat die Kommission während ca. 10 ½ Stunden die Detailberatung durchgeführt und die Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 14 zu 7 und 3 Enthaltungen angenommen.

Der Kommission lagen insgesamt 91 Abänderungsanträge vor, davon 75 von Mitgliedern der Fraktion der SVP. Die Kommission schlägt nur einige geringfügige Änderungen gegenüber der Fassung des Ständerates vor; es sollte also möglich sein, die Beratung der Vorlage in der Herbstsession 2015 abzuschliessen.

Unter anderen wurden folgende von Mitgliedern der SVP-Fraktion bekämpfte Reformen mit den Stimmen aller anderen Fraktionen angenommen:

 

  1. Militärische Anlagen und Bauten des Bundes sollen für eine begrenzte Zeitdauer ohne kantonale und kommunale Bewilligungen und ohne Plangenehmigungsverfahren für die Unterbringung von Asylsuchenden benutzt werden dürfen (Art. 24d Entwurf AsylG).
  2. Für die neuen Zentren des Bundes zur Durchführung der beschleunigten Asylverfahren wird ein spezifisches bundesrechtliches Plangenehmigungsverfahren geschaffen, das eine möglichst rasche Errichtung der nötigen Anlagen ermöglicht (Art. 95a ff. Entwurf AsylG).
  3. Asylsuchende, deren Gesuch im beschleunigten Verfahren in einem Zentrum des Bundes behandelt wird, haben Anspruch auf unentgeltliche Beratung und Rechtsvertretung. Nur auf diese Weise können die Beschwerdeverfahren in den Zentren des Bundes in kurzer Zeit abgewickelt werden (Art. 102f ff. Entwurf AsylG).

 

Die vom Ständerat eingefügte Bestimmung, wonach der Bund seine Pauschalabgeltungen an die Kantone zurückfordern kann, wenn ein Kanton seine Vollzugsaufgaben nicht oder nur mangelhaft erfüllt, wurde mit 15 zu 8 sozialdemokratischen und grünen Stimmen angenommen.(Art. 89b Entwurf AsylG).

Abgelehnt oder zurückgezogen wurden zahlreiche Anträge, die mit den Kernelementen der Reform nicht in unmittelbarem Zusammenhang stehen.

 

Die Kommission tagte am 13./14. August 2015 unter dem Vorsitz ihrer Präsidentin, Nationalrätin Cesla Amarelle (S, VD), in Yverdon-les-Bains.

 

 

Bern, 14. August 2015 Parlamentsdienste