Überhöhte Importpreise
​Mit 8 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen hat die Kommission beschlossen, der parlamentarischen Initiative 14.449 von Ständerat Hans Altherr Folge zu geben.

​14.449 Pa.Iv. Altherr. Überhöhte Importpreise. Aufhebung des Beschaffungszwangs im Inland

Die parlamentarische Initiative lehnt sich an den Vorschlag der Kommission des Nationalrates an, der im August 2014 im Rahmen der Revision des Kartellrechts ausgearbeitet wurde. Ebenfalls analog zu einer Regelung u. a. im deutschen Kartellrecht will die parlamentarische Initiative gegen überhöhte Preise vorgehen, indem im Kartellgesetz verankert wird, dass es rechtswidrig ist, wenn relativ marktmächtige Unternehmen Abhängigkeiten ausnutzen, um von ihren Schweizer Kunden überhöhte Preise zu verlangen.
Mit 8 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen hat sie beschlossen, dieser Initiative Folge zu geben. Nach Auffassung der Kommission besteht angesichts der oft ungerechtfertigten Preisunterschiede Handlungsbedarf besteht. Dieser sei mit dem aufgewerteten Franken noch dringender geworden. Da die vorgeschlagene Lösung insbesondere in Deutschland praktiziert werde, dürfte es sich hier in den Augen der Kommission um einen gangbaren Weg handeln, selbst wenn die positiven Wirkungen nicht überschätzt werden dürften. Die Kommission ist sich im Übrigen bewusst, dass verschiedene komplexe Fragen bei der Ausarbeitung der Vorlage geprüft werden müssen. Dabei geht es u.a. um die Auswirkungen auf Schweizer Exportunternehmen, welche Preisdifferenzierungen anstreben, um die Definition des Begriffs des relativ marktmächtigen Unternehmens oder um die Zweckmässigkeit einer Verwaltungssanktion. Die Kommission wird sich in enger Zusammenarbeit mit der Verwaltung und dem Sekretariat der Wettbewerbskommission mit diesen Fragen befassen, sofern die gemäss Parlamentsgesetz erforderliche Zustimmung der Kommission des Nationalrates erfolgt ist.

13.085 Für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe. Volksinitiative

Nach dem Nationalrat hat die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) die Volksinitiative „Für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe“ beraten. Sie ist sich einig, dass die steuerliche Benachteiligung bei der direkten Bundessteuer von Ehe- gegenüber Konkubinats¬paaren beseitigt werden muss. Wie schon der Nationalrat ist die Kommissionsmehrheit der Ansicht, dass eine Annahme der Volksinitiative zu neuen Problemen führen würde, indem einerseits ein Wechsel zur Individual¬besteuerung verhindert und andererseits die Möglichkeit der Eheschliessung für gleichgeschlechtliche Partner ausgeschlossen würde. Aus diesen Gründen beantragt die Kommission mit 6 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung und mit Stichentscheid des Präsidenten, der Volksinitiative den direkten Gegenentwurf des Nationalrates gegenüberzustellen (Siehe Fahne Wintersession 2014 Nationalrat). Es wurde zudem ein Änderungsantrag betreffend den direkten Gegenentwurf diskutiert, der vorsieht, dass Ehepaare und eingetragene Partnerschaften eine Wirtschaftsgemeinschaft bilden und gegenüber anderen Lebensformen namentlich im Bereich Steuern und Sozialversicherungen nicht diskriminiert werden. Da mit diesem Antrag ebenfalls die Einführung des Systems der Individualbesteuerung verunmöglicht würde, hat die WAK-S den Änderungsantrag mit 6 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt. Die Kommission beantragt somit ihrem Rat, die Volksinitiative Volk und Ständen zur Ablehnung und den direkten Gegenentwurf zur Annahme zu empfehlen.

Ebenfalls diskutiert wurde die Gültigkeit der Volksinitiative. Es wurde argumentiert, dass zwischen den drei Teilgehalten der Initiative, der Definition der Ehe, der gemeinsamen Besteuerung von Ehepaaren und dem Diskriminierungsverbot, kein sachlicher Zusammenhang besteht und sie damit die Anforderung der Einheit der Materie nicht erfüllt. Ein entsprechender Antrag für eine Teilungültigkeitserklärung wurde klar abgelehnt (9 zu 1 Stimmen bei drei Enthaltungen).

Eine Minderheit ist der Ansicht, dass der direkte Gegenentwurf nichts zur Lösung beiträgt, da ein Systementscheid der Ehepaarbesteuerung weiterhin offen bleibt. Im Gegensatz dazu wird mit der Volksinitiative und dem Grundsatz der gemeinsamen Besteuerung eine konkrete Lösung vorgeschlagen. Die Kommissionsminderheit ist überzeugt, dass dies auch  für die Kantone ein akzeptabler Weg ist, da sie heute bereits die gemeinsame Veranlagung vornehmen. Aus diesen Gründen beantragt die Kommissionsminderheit, nicht auf den direkten Gegenentwurf einzutreten und Volk und Ständen die Volksinitiative zur Annahme zu empfehlen.

Die Kommission hat unter dem Vorsitz von Ständerat Roberto Zanetti (SP, SO) sowie teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf in Bern getagt.

Bern, 26. Januar 2015 Parlamentsdienste