Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK-N) hat sich mit dem Thema Palmöl und Freihandelsabkommen auseinandergesetzt. Sie hat zwei Standesinitiativen (18.303 Kt.Iv GE. Ausschluss von Palmöl und seinen Nebenprodukten von den Freihandelsverhandlungen mit Indonesien und Malaysia sowie 17.317 Kt.Iv. TG. Ausschluss des Palmöls aus dem Freihandelsabkommen mit Malaysia) und eine Motion der APK-S (18.3717 s Keine Konzessionen beim Palmöl) beraten.

Die APK-N hat die Motion der APK-S Keine Konzessionen beim Palmöl (18.3717) mit 18 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen. Die Kommission nimmt zur Kenntnis, dass die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen der EFTA und Indonesien in der Substanz abgeschlossen sind und gratuliert dem Bundesrat zu diesem Verhandlungserfolg. Die Kommission begrüsst es, dass in den Verhandlungen den Bedenken zur Sicherung der Nachhaltigkeit Rechnung getragen und die Interessen der Schweizer Landwirtschaft gewahrt werden.

Ein Teil der Kommission verlangte, dass der Bundesrat in den Abkommen mit Indonesien und Malaysia strengere und durchsetzbare internationale Standards vorsieht. Weiter sollten Institutionen und Verfahren eingerichtet werden, die unter Einbezug der jeweils kompetenten Behörden und zivilgesellschaftlichen Organisationen die Einhaltung der Nachhaltigkeitsstandards überwachen und für deren tatsächliche Umsetzung sorgen. Ein entsprechender Änderungsantrag wurde mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.

Ausserdem hat die Kommission den beiden Standesinitiativen keine Folge geben: Kt.Iv. des Kantons Genf (18.303) mit 13 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung und Kt. Iv. des Kantons Thurgau (17.317) mit 14 zu 8 Stimmen.

Weitere Geschäfte

Der Bundesrat hat am 10. Oktober beschlossen, dem UNO-Migrationspakt mit einer Erklärung zuzustimmen. Der Migrationspakt soll am 10./11. Dezember an einer Konferenz von Staats- und Regierungschefs in Marrakesch verabschiedet werden. Die APK-N wurde vom Bundesrat gemäss Art. 152 Abs. 3 des Parlamentsgesetzes zu diesem Vorhaben konsultiert, wobei sie einen Antrag mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen hat, der den Bundesrat empfiehlt den UN-Migrationspakt zu unterzeichnen und in einer Erklärung die Vorbehalte der Schweiz festzuhalten (vgl. Pressepunkt vom 5.11.2018).

Neben der Konsultation hat die Kommission folgende Anträge beraten und abgelehnt:

  • Die Kommission hat mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung einen Antrag auf eine Kommissionsmotion abgelehnt, die verlangte, dass der Bundesrat den Pakt nicht unterzeichnet.
  • Die Kommission hat mit 14 zu 11 Stimmen einen Antrag auf eine Kommissionsmotion abgelehnt, die den Bundesrat beauftragen wollte, dem UNO-Migrationspakt vorerst nicht zuzustimmen und dem Parlament den Antrag auf Zustimmung in Form eines Bundesbeschlusses zu unterbreiten. Der Wortlaut dieses Antrages entspricht jenem, welche die SPK-N am 19. Oktober (18.4093) eingereicht hatte.
  • Die Kommission hat mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung einen Antrag für eine Kommissionsmotion abgelehnt, welche verlangte, dass eine allfällige Zustimmung zum Migrationspakt dem obligatorischen Referendum zu unterstellen sei.

Die Kommissionsmehrheit ist grundsätzlich der Ansicht, dass globale Probleme nur auf multilateraler Ebene angegangen und gelöst werden können. Dieser Pakt stellt daher ein erster Schritt in die Richtung einer globalen Lösung der Migrationsprobleme dar. Ein Teil der Mehrheit unterstreicht mit Nachdruck, dass die Schweiz ihre Vorbehalte bei der Unterzeichnung vortragen soll.

Die Kommissionsminderheit ist hingegen der Auffassung, dass der Bundesrat unterschätzt, wie sehr das Thema Migration die Bevölkerung betrifft und wünscht aus diesem Grund, dass der Bundesrat das Parlament und das Volk einbezieht. Sie unterstreicht, dass der Vertrag eine Institutionalisierung der Wirtschaftsmigration darstellt und deshalb nicht unterzeichnet werden sollte.

Die APK-N hat sich zudem mit dem Stand der Umsetzung der Kandidatur der Schweiz als nichtständiges Mitglied des UNO-Sicherheitsrats 2023/24 auseinandergesetzt. Die Kommission hat bekräftigt, dass der Austausch mit dem Bundesrat weiterzuführen und graduell zu intensivieren sei.

Die Kommission beantragt ferner, der parlamentarischen Initiative Reimann Lukas. Mitspracherecht der Bundesversammlung bei internationalen Sanktionen (18.439 n) mit 18 zu 6 Stimmen keine Folge zu geben. Die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass der Erlass von Zwangsmassnahmen ausreichend geregelt ist, sie befürwortet die Aufgabenteilung zwischen Parlament und Bundesrat und kann dem Vorhaben des Initianten keinen Mehrwert abgewinnen. Eine Minderheit der Kommission beantragt der Pa.Iv. Folge zu geben und der Bundesversammlung die Kompetenz zur Genehmigung von Sanktionen zu übertragen.