Die Kommission hat die Botschaft des
Bundesrates vor dem Hintergrund der aktuellen Beziehungen zwischen der Schweiz
und der EU behandelt. Sie ist sich einig, dass es zwar keine formelle
Verbindung zwischen dem Kohäsionsbeitrag, der Börsenäquivalenz und der
Aushandlung eines institutionellen Rahmenabkommens mit der EU gibt. Dennoch sei
mit der Weigerung der EU, der Schweiz die Börsenäquivalenz unbefristet zu
gewähren und, der Verknüpfung der Anerkennung dieser Äquivalenz an das derzeit
verhandelte Rahmenabkommen de facto ein politischer Zusammenhang zwischen
diesen drei Geschäften geschaffen worden.
Nichtsdestotrotz hat die Kommission den
Antrag der Staatspolitischen Kommission, welcher verlangte, dass die Beratung
der entsprechenden zwei Rahmenkredite sistiert wird (vgl. Medienmitteilung
vom 12. Oktober 2018), mit 8 zu 4 Stimmen abgelehnt. Die Kommissionsmehrheit
hält es nicht für angebracht, dass die Schweiz zusätzlich Öl ins Feuer giesst,
indem sie ihrerseits eine ungerechtfertigte formelle Verknüpfung herstellt.
Eine Sistierung der Beratung der beiden Rahmenkredite wäre unter den gegebenen
Umständen ein falsches Signal an die EU, ist doch die Wiederherstellung eines
Vertrauensverhältnisses zwischen den beiden Parteien vordringlich.
Aufgrund dieser Erwägungen ist die
Kommission mit 10 zu 2 Stimmen auf die beiden Bundesbeschlüsse eingetreten. In
der Detailberatung hat sie mit 6 zu 6 Stimmen und dem Stichentscheid des
Präsidenten einen Antrag abgelehnt, wonach in den beiden Bundesbeschlüssen ein
neuer Artikel eingeführt werden sollte, der vorsah, dass der Bundesrat diese
erst umsetzen darf, wenn sich klar ersichtlich Verbesserungen in den
bilateralen Beziehungen zur EU abzeichnen und die EU keine diskriminierenden
Massnahmen gegen die Schweiz erlässt.
In den Augen der Mehrheit ist es nicht
zweckmässig, diese politische Wahrnehmung in einen Gesetzesartikel zu
übertragen, dessen juristische Auslegung problematisch wäre. Eine entsprechende
Erklärung bei der Beratung des Geschäfts im Ständerat sei ausreichend, dies
umso mehr, als der Nationalrat, der das Geschäft voraussichtlich im ersten
Quartal 2019 behandeln wird, bei seiner Beratung die Konsequenzen aus den
letzten Beschlüssen der EU – insbesondere was die Börsenäquivalenz anbelangt –
ziehen könne. In der Gesamtabstimmung wurden die beiden Bundesbeschlüsse
schliesslich mit 6 zu 6 Stimmen und dem Stichentscheid des
Kommissionspräsidenten angenommen.
Im Weiteren hat die APK-S eine allgemeine
Standortbestimmung zu den Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU
vorgenommen. Sie hat Kenntnis genommen von den jüngsten Beschlüssen des
Bundesrates, von den Entwicklungen in den offenen Dossiers zwischen der Schweiz
und der EU sowie von den nächsten Schritten. Zur Sprache kamen dabei
insbesondere der Stand der Verhandlungen für ein institutionelles Abkommen,
deren Abschluss dem Bundesrat zufolge kurz bevorsteht, sowie die Verhandlungen
zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU, welche die Schweiz aufmerksam
verfolgt.
Atomwaffenverbotsvertrag
Die APK-S ist zum Entscheid des Bundesrates
(siehe Medienmitteilung vom 15. August 2018), den von der UNO 2017
verabschiedeten Atomwaffenverbotsvertrag vorerst nicht zu unterzeichnen,
konsultiert worden. Sie hat in diesem Zusammenhang die Motion 17.4241 des
Nationalrates beraten, die den Bundesrat beauftragt, den
Atomwaffenverbotsvertrag so schnell wie möglich zu unterzeichnen und dem
Parlament zur Ratifikation vorzulegen.
Um mehr über die Hintergründe dieses
Vertrags zur erfahren, hat die Kommission mehrere Fachleute aus der
Wissenschaft sowie aus dem humanitären und diplomatischen Bereich angehört, und
zwar sowohl aus dem Lager der Kritiker als auch der Befürworter dieses
Vertrags. Zudem hat sie sich vom Vorsteher des Departements für auswärtige
Angelegenheiten (EDA), Bundesrat Ignazio Cassis, über die Gründe für den
Bundesratsentscheid orientieren lassen.
Die Kommission spricht sich wie der
Bundesrat für eine atomwaffenfreie Welt aus und verweist auf die
sicherheitspolitischen Interessen der Schweiz, deren humanitäre Tradition und
deren Einsatz für die Einhaltung, Stärkung und Förderung des humanitären
Völkerrechts.
Dennoch lehnt sie die oben genannte Motion
mit 7 zu 6 Stimmen ab, da es die Kommissionsmehrheit für notwendig erachtet,
bis Ende 2020 noch verschiedene wichtige technische, rechtliche und politische
Aspekte zu klären. Die APK-S hat stattdessen mit 10 zu 2 Stimmen bei 1
Enthaltung eine Kommissionsmotion verabschiedet, welche den Bundesrat
beauftragt, bis Ende 2020 eine neuerliche Standortbestimmung vorzunehmen und
die Frage der Ratifikation des Atomwaffenverbotsvertrags dann unter
Berücksichtigung der bis dahin erfolgten Entwicklungen neu zu evaluieren. Zudem
wird das EDA in der Motion aufgefordert, die Aussenpolitischen Kommissionen
über die weiteren Entwicklungen in dieser Angelegenheit zu informieren und sie
zum weiteren Vorgehen zu konsultieren.
Die Minderheit ist der Ansicht, dass die
Ablehnung der Motion 17.4241 ein negatives Signal an die internationale
Gemeinschaft sendet. Durch eine Ratifikation des Atomwaffenverbotsvertrags
würde die Schweiz ihr klares Eintreten zugunsten des humanitären Völkerrechts
und der damit verbundenen Werte noch verdeutlichen.
Weitere Themen
Die Kommission hat darüber hinaus eine
erste Diskussion über den UNO-Migrationspakt geführt, welcher im Dezember 2018
an einer Konferenz in Marokko verabschiedet werden soll. Die APK-S wird sich an
ihrer Sitzung vom 12. November 2018 im Rahmen einer formellen Konsultation mit
dem Beschluss des Bundesrates, diesem Pakt zuzustimmen (siehe Medienmitteilung vom 10. Oktober 2018), befassen. Sie hat
im Rahmen dieser ersten Diskussion beschlossen, ein Schreiben an den Bundesrat
zu richten, in dem sie diesem ankündigt, eventuell eine gleichlautende
Kommissionsmotion einzureichen wie die Staatspolitische Kommission des
Nationalrates (18.4093).
Die APK-S ist im Weiteren zum
Verhandlungsmandat des Bundesrates für die 24. Klimakonferenz der Vereinten
Nationen konsultiert worden, welche im Dezember in Katowice in Polen
stattfindet. Die Kommission hat vom Mandat der Schweizer Delegation Kenntnis
genommen und es ohne Gegenstimme gutgeheissen.
Schliesslich hat sie mit 6 zu 3 Stimmen bei
1 Enthaltung beschlossen, der von der Piratenpartei Zentralschweiz
eingereichten Petition 18.2017 «Seenotrettung im Mittelmeer» keine Folge zu
geben.