Die Aussenpolitische Kommission des Ständerates (APK-S) hat sich mit der Botschaft des Bundesrates zum zweiten Schweizer Beitrag an ausgewählte Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten EU (18.067 s) befasst und beantragt diese ihrem Rat zu genehmigen.

Die Kommission hat die Botschaft des Bundesrates vor dem Hintergrund der aktuellen Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU behandelt. Sie ist sich einig, dass es zwar keine formelle Verbindung zwischen dem Kohäsionsbeitrag, der Börsenäquivalenz und der Aushandlung eines institutionellen Rahmenabkommens mit der EU gibt. Dennoch sei mit der Weigerung der EU, der Schweiz die Börsenäquivalenz unbefristet zu gewähren und, der Verknüpfung der Anerkennung dieser Äquivalenz an das derzeit verhandelte Rahmenabkommen de facto ein politischer Zusammenhang zwischen diesen drei Geschäften geschaffen worden.

Nichtsdestotrotz hat die Kommission den Antrag der Staatspolitischen Kommission, welcher verlangte, dass die Beratung der entsprechenden zwei Rahmenkredite sistiert wird (vgl. Medienmitteilung vom 12. Oktober 2018), mit 8 zu 4 Stimmen abgelehnt. Die Kommissionsmehrheit hält es nicht für angebracht, dass die Schweiz zusätzlich Öl ins Feuer giesst, indem sie ihrerseits eine ungerechtfertigte formelle Verknüpfung herstellt. Eine Sistierung der Beratung der beiden Rahmenkredite wäre unter den gegebenen Umständen ein falsches Signal an die EU, ist doch die Wiederherstellung eines Vertrauensverhältnisses zwischen den beiden Parteien vordringlich.

Aufgrund dieser Erwägungen ist die Kommission mit 10 zu 2 Stimmen auf die beiden Bundesbeschlüsse eingetreten. In der Detailberatung hat sie mit 6 zu 6 Stimmen und dem Stichentscheid des Präsidenten einen Antrag abgelehnt, wonach in den beiden Bundesbeschlüssen ein neuer Artikel eingeführt werden sollte, der vorsah, dass der Bundesrat diese erst umsetzen darf, wenn sich klar ersichtlich Verbesserungen in den bilateralen Beziehungen zur EU abzeichnen und die EU keine diskriminierenden Massnahmen gegen die Schweiz erlässt.

In den Augen der Mehrheit ist es nicht zweckmässig, diese politische Wahrnehmung in einen Gesetzesartikel zu übertragen, dessen juristische Auslegung problematisch wäre. Eine entsprechende Erklärung bei der Beratung des Geschäfts im Ständerat sei ausreichend, dies umso mehr, als der Nationalrat, der das Geschäft voraussichtlich im ersten Quartal 2019 behandeln wird, bei seiner Beratung die Konsequenzen aus den letzten Beschlüssen der EU – insbesondere was die Börsenäquivalenz anbelangt – ziehen könne. In der Gesamtabstimmung wurden die beiden Bundesbeschlüsse schliesslich mit 6 zu 6 Stimmen und dem Stichentscheid des Kommissionspräsidenten angenommen.

Im Weiteren hat die APK-S eine allgemeine Standortbestimmung zu den Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU vorgenommen. Sie hat Kenntnis genommen von den jüngsten Beschlüssen des Bundesrates, von den Entwicklungen in den offenen Dossiers zwischen der Schweiz und der EU sowie von den nächsten Schritten. Zur Sprache kamen dabei insbesondere der Stand der Verhandlungen für ein institutionelles Abkommen, deren Abschluss dem Bundesrat zufolge kurz bevorsteht, sowie die Verhandlungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU, welche die Schweiz aufmerksam verfolgt.

Atomwaffenverbotsvertrag

Die APK-S ist zum Entscheid des Bundesrates (siehe Medienmitteilung vom 15. August 2018), den von der UNO 2017 verabschiedeten Atomwaffenverbotsvertrag vorerst nicht zu unterzeichnen, konsultiert worden. Sie hat in diesem Zusammenhang die Motion 17.4241 des Nationalrates beraten, die den Bundesrat beauftragt, den Atomwaffenverbotsvertrag so schnell wie möglich zu unterzeichnen und dem Parlament zur Ratifikation vorzulegen.

Um mehr über die Hintergründe dieses Vertrags zur erfahren, hat die Kommission mehrere Fachleute aus der Wissenschaft sowie aus dem humanitären und diplomatischen Bereich angehört, und zwar sowohl aus dem Lager der Kritiker als auch der Befürworter dieses Vertrags. Zudem hat sie sich vom Vorsteher des Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA), Bundesrat Ignazio Cassis, über die Gründe für den Bundesratsentscheid orientieren lassen.

Die Kommission spricht sich wie der Bundesrat für eine atomwaffenfreie Welt aus und verweist auf die sicherheitspolitischen Interessen der Schweiz, deren humanitäre Tradition und deren Einsatz für die Einhaltung, Stärkung und Förderung des humanitären Völkerrechts.

Dennoch lehnt sie die oben genannte Motion mit 7 zu 6 Stimmen ab, da es die Kommissionsmehrheit für notwendig erachtet, bis Ende 2020 noch verschiedene wichtige technische, rechtliche und politische Aspekte zu klären. Die APK-S hat stattdessen mit 10 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung eine Kommissionsmotion verabschiedet, welche den Bundesrat beauftragt, bis Ende 2020 eine neuerliche Standortbestimmung vorzunehmen und die Frage der Ratifikation des Atomwaffenverbotsvertrags dann unter Berücksichtigung der bis dahin erfolgten Entwicklungen neu zu evaluieren. Zudem wird das EDA in der Motion aufgefordert, die Aussenpolitischen Kommissionen über die weiteren Entwicklungen in dieser Angelegenheit zu informieren und sie zum weiteren Vorgehen zu konsultieren.

Die Minderheit ist der Ansicht, dass die Ablehnung der Motion 17.4241 ein negatives Signal an die internationale Gemeinschaft sendet. Durch eine Ratifikation des Atomwaffenverbotsvertrags würde die Schweiz ihr klares Eintreten zugunsten des humanitären Völkerrechts und der damit verbundenen Werte noch verdeutlichen.

Weitere Themen

Die Kommission hat darüber hinaus eine erste Diskussion über den UNO-Migrationspakt geführt, welcher im Dezember 2018 an einer Konferenz in Marokko verabschiedet werden soll. Die APK-S wird sich an ihrer Sitzung vom 12. November 2018 im Rahmen einer formellen Konsultation mit dem Beschluss des Bundesrates, diesem Pakt zuzustimmen (siehe Medienmitteilung vom 10. Oktober 2018), befassen. Sie hat im Rahmen dieser ersten Diskussion beschlossen, ein Schreiben an den Bundesrat zu richten, in dem sie diesem ankündigt, eventuell eine gleichlautende Kommissionsmotion einzureichen wie die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (18.4093).

Die APK-S ist im Weiteren zum Verhandlungsmandat des Bundesrates für die 24. Klimakonferenz der Vereinten Nationen konsultiert worden, welche im Dezember in Katowice in Polen stattfindet. Die Kommission hat vom Mandat der Schweizer Delegation Kenntnis genommen und es ohne Gegenstimme gutgeheissen.

Schliesslich hat sie mit 6 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, der von der Piratenpartei Zentralschweiz eingereichten Petition 18.2017 «Seenotrettung im Mittelmeer» keine Folge zu geben.