Der Bundesrat hat am 10. Oktober beschlossen, dem UNO-Migrationspakt mit einer Erklärung zuzustimmen. Der Migrationspakt soll am 10./11. Dezember an einer Konferenz von Staats- und Regierungschefs in Marrakesch verabschiedet werden. Die APK-S wurde vom Bundesrat gemäss Art. 152 Abs. 3 des Parlamentsgesetzes zu diesem Vorhaben konsultiert. Im Zentrum der Diskussion standen die Vor- und Nachteile des Pakts für die Schweiz, dessen juristische Verbindlichkeit und die Frage, welche Rolle das Parlament bei der Beschlussfassung über die Unterzeichnung spielen soll.
Mit 6 zu 5 Stimmen hat die Kommission eine Kommissionsmotion angenommen, welche den Bundesrat beauftragt, dem UNO-Migrationspakt nicht wie beabsichtigt zuzustimmen, sondern dem Parlament den Antrag auf Zustimmung in Form eines Bundesbeschlusses zu unterbreiten, vgl. gleichlautende Motionen der SPK-S (18.4203s) und der SPK-N (18.4093n).
Die Mehrheit der Kommission hält fest, dass ein Entscheid solcher Tragweite nicht an Parlament vorbei gefällt werden sollte und sieht keine immanente Dringlichkeit. Darüber hinaus befürchten einige Kommissionsmitglieder, dass der Pakt eine internationale Erwartungshaltung schürt, welche der Schweiz in Zukunft zum Nachteil gedeihen wird. Sie sind der Ansicht, dass der Pakt Forderungen enthält, die mindestens unklar, oder inkompatibel mit der Schweizer Gesetzgebung sind und lehnen eine Unterzeichnung durch die Schweiz ab.
Eine Minderheit der Kommission hat sich gegen die Kommissionsmotion ausgesprochen. Sie ist der Ansicht, dass die Zustimmung zum Pakt in der Kompetenz des Bundesrates liegt und einen ersten, unverbindlichen Schritt für eine internationale Regelung darstellt. Sie ist der Auffassung, dass globale Herausforderungen wie die der Migration nur auf multilateraler Ebene angegangen und gelöst werden können und dass der Pakt als Bekenntnis der Schweiz gegen isolationistische Tendenzen gelten soll.
In Bezug auf die Diskussion zum sogenannten «Soft law» hat die Kommission einstimmig ein Postulat angenommen, welches den Bundesrat beauftragt, innert sechs Monaten, Bericht zu erstatten über die wachsende Rolle des sogenannten „Soft law“ in den internationalen Beziehungen sowie über die weiteren internationalen Entwicklungen infolge der globalen Verknüpfungen, und die daraus resultierende schleichende Schwächung der demokratischen Rechte der Parlamente, in solchen Fragen rechtzeitig mitzuwirken. Insbesondere soll der Bericht die Folgen dieser Entwicklung für die Schweiz durchleuchten, und allfälligen Reformbedarf von Art. 152 des Parlamentsgesetzes erörtern. Im neuen Jahr beabsichtigt die Kommission – nach Anhörungen der Wissenschaft und der Diskussion des Berichts – gesetzgeberisch tätig zu werden.
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Wie ihre nationalrätliche Schwesterkommission hat die APK-S eine Standortbestimmung zur Kandidatur der Schweiz für einen Sitz im UNO-Sicherheitsrat für die Zeitspanne 2023–2024 vorgenommen. Die APK-S hat sich vom Vorsteher des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA), Bundesrat Ignazio Cassis, darüber informieren lassen, welche Schritte des Bewerbungsverfahrens bereits erfolgt sind und welche noch bevorstehen. In der Diskussion ging es darum, wie der Bundesrat die Öffentlichkeit in dieser Sache orientiert, ob die Neutralität der Schweiz mit dem Einsitz im Sicherheitsrat vereinbar ist und inwieweit die Bundesversammlung bei der Festlegung der Positionen, welche die Schweiz in diesem Gremium vertritt, mitwirken soll. Die Kommission hat einen Vorstoss angekündigt, der den Bundesrat beauftragen wird, das Parlament während der ganzen Dauer einer solchen Mitgliedschaft in den Entscheidungsprozess miteinzubeziehen.
Schliesslich hat die Kommission Kenntnis genommen vom ersten Umsetzungsbericht betreffend das Bundesgesetz über die Sperrung und Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte ausländischer politisch exponierter Personen.