Die Kommission für Rechtsfragen hat die Detailberatung der Revision des Urheberrechtsgesetzes abgeschlossen. Die Kommission nimmt den Entwurf in der Gesamtabstimmung mit 21 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung an und beantragt dem Nationalrat die Zustimmung zu zwei Abkommen der Weltorganisation für geistiges Eigentum und zu deren Umsetzung.

Mit der Revision sollen die Rechte und Interessen der Kulturschaffenden und der Kulturwirtschaft gestärkt und illegale Piraterie-Angebote im Internet bekämpft werden. Ausserdem soll das Urheberrecht an die technologischen Entwicklungen angepasst und zugunsten der Forschung und der Bibliotheken die Chancen der Digitalisierung genutzt werden. Die Kommission hat sich in der Detailberatung eng an den Entwurf des Bundesrates gehalten und damit den von der Arbeitsgruppe AGUR12 II erarbeiteten Kompromiss gestützt.

Ein wesentlicher Teil der Diskussion drehte sich um das zeitversetzte Fernsehen. Die Kommission betont, dass Replay-TV möglich bleiben soll. Sie ist aber der Meinung, dass die Finanzierung der Sendeunternehmen über die Werbung sowohl ein medienrechtliches wie auch ein urheberrechtliches Problem darstellt. Sie spricht sich deshalb mit 12 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen für einen neuen Artikel im Urheberrechtsgesetz aus, wonach die Sendeunternehmen direkt mit den Kabelunternehmen über die Möglichkeit zum Überspringen von Werbung verhandeln können. Eine Minderheit will auf diesen Zusatz verzichten, da die Finanzierung der Sendeunternehmen über die Werbung eine gesamtheitliche Betrachtung und vertiefte Untersuchungen der Faktenlage voraussetze.

Die Kommission befürwortet des Weiteren den Lichtbildschutz auch bei Fotografien ohne individuellen Charakter. Sie lehnt mit 17 zu 1 Stimmen bei 5 Enthaltungen einen Antrag der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates ab, welcher die Streichung des im Entwurf vorgesehenen Lichtbildschutzes beantragt. Im Gegensatz zum Entwurf will die Kommission allerdings die systematische Eingliederung der entsprechenden Regelung im Gesetz ändern (23/0/1).

Zudem hat die Kommission Fragen zur Filmmusik und zu journalistischen Werken diskutiert. Sie beantragt ihrem Rat, die Urheber von in audiovisuellen Werken enthaltener Musik nicht explizit von den Urhebern übriger Werke zu unterscheiden und keine Ungleichbehandlung einzuführen. Eine Minderheit möchte die jetzige Praxis im Gesetz festhalten. Eine weitere Minderheit fordert eine eigene Regelung für das Zugänglichmachen von journalistischen Werken auf Abruf. Die Kommission lehnt diesen Ansatz aufgrund der problematischen Umsetzung ab.

Mit 16 zu 7 Stimmen unterstützt die Kommission einen Antrag, welcher die Verwendung öffentlicher Werke auch in privaten Räumlichkeiten von Hotels, Ferienwohnungen, Spitälern und Gefängnissen als Eigengebrauch definiert und deshalb die bisher erforderliche Vergütung streichen will. Gleichzeitig gab die Kommission einer gleichlautenden parlamentarischen Initiative Nantermod 16.493 mit 15 zu 7 Stimmen Folge. Eine Minderheit lehnt den Antrag ab.

Letztlich beantragt die Kommission dem Nationalrat beim Bundesbeschluss über die Genehmigung des Vertrags von Marrakesch mit 16 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen eine Korrektur, damit der erleichterte Zugang zu veröffentlichten Werken nicht nur für Menschen mit körperlichen, sondern auch für Menschen mit geistigen Behinderungen ermöglicht wird.

Weitere Geschäfte:

  • Die Kommission hat einstimmig eine Motion ihrer Schwesterkommission (18.3379) angenommen, die den Bundesrat beauftragt, dem Parlament eine gesetzliche Grundlage zu unterbreiten, welche die Sozialen Netzwerke verpflichtet, in der Schweiz über eine Vertretung oder ein Zustelldomizil zu verfügen. Ausserdem soll der Bundesrat auf internationaler Ebene darauf hinwirken, dass der Zugriff der Strafverfolgungsbehörden auf Daten im Ausland verbessert wird.
  • Die Kommission hat sich mit 13 zu 7 Stimmen für die Ablehnung der Motion Rieder (17.3863) ausgesprochen, welche für Landfriedensbruch (Artikel 260 StGB) zwingend eine Geldstrafe und eine Freiheitsstrafe fordert. Sie erachtet es als unverhältnismässig, wenn die blosse Teilnahme an einer Veranstaltung, an der Gewalttätigkeiten begangen werden, strenger bestraft würde als beispielsweise die Begehung einer einfachen Körperverletzung.
  • Die Kommission hat mit 13 zu 7 Stimmen eine Motion ihrer Schwesterkommission (18.3383) angenommen, die den Bundesrat beauftragt, die rechtlichen Grundlagen für einen Schweizer Trust zu schaffen. Eine Minderheit beantragt die Ablehnung der Motion.
  • Betreffend die Revision des Bundesgesetzes über die Enteignung (18.057) hat die Kommission entschieden, vor dem Beschluss über das Eintreten Anhörungen durchzuführen.
  • Schliesslich beantragt die Kommission einstimmig, dem Bundesbeschluss über die Genehmigung des Protokolls zur Änderung des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen (18.048) zuzustimmen. Die Vorlage sieht namentlich vor, die Möglichkeit einer Überstellung auf Personen auszudehnen, die auf legale Weise in ihren Heimatstaat zurückgekehrt sind oder die einer Überstellung nicht zustimmen. Die Kommission begrüsst diese neuen Bestimmungen, die verhindern sollen, dass verurteile Personen straflos bleiben.

Die Kommission tagte am 25./26. Oktober 2018 unter dem Vorsitz von Nationalrat Pirmin Schwander (SVP/SZ) in Bern.