Im Rahmen ihrer Beratung zum sogenannten E-ID-Gesetz hat die
Kommission zunächst Anhörungen durchgeführt. Eingeladen waren Vertreter der
Wirtschaft, von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, von möglichen Anbietern
von E-ID-Lösungen sowie von interessierten Kreisen aus der Zivilgesellschaft.
Die Kommission hat sich in ihrer ersten Beratung insbesondere mit der
generellen Stossrichtung des Gesetzes befasst. Die im Gesetz vorgesehene
Aufgabenteilung zwischen Staat und privaten Anbietern befürwortet sie im
Grundsatz. Demnach soll der Staat die Identität einer Person überprüfen und
bestätigen, während die eigentlichen technischen Trägermittel für die
Identifizierung der Personen von privaten Anbietern entwickelt und
bereitgestellt werden sollen. Dank der staatlichen Überprüfung der Personen und
der staatlichen Anerkennung der E-ID-Dienste soll sich die E-ID zu einem
vertrauenswürdigen und sicheren Instrument der digitalisierten Gesellschaft
entwickeln, das sich selbst jedoch der dynamischen technischen Entwicklung
nicht verschliesst. Der Antrag, das Gesetz zur Überarbeitung an den Bundesrat
zurückzuweisen, wurde mit 16 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt. Eine
Minderheit möchte, dass im Gesetz die Ausstellung einer E-ID als öffentliche
Aufgabe festgeschrieben wird, die mittels Leistungsauftrag an Private
übertragen werden kann. Die Kommission wird die Detailberatung der Vorlage an
ihrer nächsten Sitzung aufnehmen.
Keine Informationspflicht vor automatischen Vertragsverlängerungen
Die Kommission hat mit 12 zu 12 Stimmen bei 1 Enthaltung und
Stichentscheid des Präsidenten entschieden, ihrem Rat die Abschreibung der
parlamentarischen Initiative Golay (Poggia) 13.426 (Stillschweigende
Verlängerung von Dienstleistungsverträgen. Mehr Informationen und Schutz für
Konsumentinnen und Konsumenten) zu beantragen. Die Initiative fordert, dass
Konsumentinnen und Konsumenten vor einer stillschweigenden Vertragsverlängerung
rechtzeitig über ihr Kündigungsrecht informiert werden müssen. Nach Abschluss
des Vernehmlassungsverfahrens zu einem entsprechenden Vorentwurf ist die
Kommission nun zur Ansicht gelangt, dass die vorgeschlagene Mitteilungspflicht
einen Eingriff in die Vertragsfreiheit darstelle und unnötige Bürokratie
generiere, was sich durch das Informationsbedürfnis auf Konsumentenseite nicht
rechtfertigen lasse.
Eine Kommissionsminderheit möchte die Arbeiten an einer
Gesetzesrevision weiterführen und beantragt, die Initiative nicht
abzuschreiben. Die Pflicht zu informieren stellt ihres Erachtens ein mildes
Mittel dar, das geeignet ist, Konsumentinnen und Konsumenten vor ungewollt
langen Vertragsbindungen zu schützen.
Revision des Bundesgerichtsgesetzes
Die Kommission hat sich heute zum ersten Mal mit dem Entwurf
zur Änderung des Bundesgerichtsgesetzes (18.051) befasst. Sie hörte
Vertreterinnen und Vertreter aus der Lehre und den interessierten Kreisen an,
bevor sie dem Bundesgericht und dem Bundesverwaltungsgericht gemäss Artikel 162
Absatz 4 des Parlamentsgesetzes (ParlG) Gelegenheit zur Stellungnahme gab. An
ihrer nächsten Sitzung wird die Kommission die Detailberatung der Vorlage
aufnehmen.
Weitere Geschäfte:
- Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 21 zu 2 Stimmen, der Standesinitiative des Kantons Neuenburg keine Folge zu geben, welche vom Bund verlangt, die Bedingungen für die Beihilfe zum Suizid und die Rechtsgrundlagen für Sterbehilfeorganisationen zu präzisieren (17.315). Die Kommission ist der Ansicht, dass die konsequente Anwendung und Durchsetzung des geltenden Rechts genügt, um eventuelle Missbräuche in der organisierten Suizidhilfe zu verhindern. Sie teilt damit die Überlegungen des Ständerats, der das Anliegen in der Sommersession 2018 ebenfalls ablehnte.
- Mit 15 zu 7 Stimmen lehnt die Kommission eine Standesinitiative des Kantons Genf ab (17.300). Diese fordert die Rehabilitation von sieben Demonstranten, welche von einem Strafgericht des Bundes im Jahr 1933 verurteilt wurden. Genf war im Jahr 1932 der Schauplatz heftiger Zusammenstösse zwischen Links und Rechts, was zu einem Einsatz der Schweizer Armee führte. Wie bereits der Ständerat ist auch die RK-N der Ansicht, dass die Demonstranten letztlich in einem korrekten rechtsstaatlichen Verfahren verurteilt wurden. Eine Minderheit ist der Ansicht, dass diese Personen rehabilitiert werden sollten. Damit würde die Bundesversammlung der heutigen Einschätzung der historischen Ereignisse Rechnung tragen, wie sie insbesondere auch vom Kanton Genf vorgenommen wird.
- Die Kommission beantragt mit 15 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung, der parlamentarischen Initiative Hardegger (17.476) keine Folge zu geben. Die Kommission hält fest, dass das Stockwerkeigentumsrecht lediglich Rahmenbedingungen schafft und die Stockwerkeigentümer bereits heute in 80 Prozent der Fälle einen Erneuerungsfonds einrichten. Eine Minderheit spricht sich dennoch für eine gesetzliche Verpflichtung zur Schaffung eines Erneuerungsfonds aus.
- Die Kommission hat ferner eine Kommissionsinitiative (18.464) eingereicht, welche mehr Vollzeitstellen für die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts verlangt. Es ist nun an der Rechtskommission des Ständerates, über dieses Anliegen zu befinden.
- Die Kommission hat ausserdem entschieden, an ihrem Beschluss, der von Nationalrat Carlo Sommaruga eingereichten parlamentarischen Initiative (16.487) («Bundesanwaltschaft. Die Institution stärken und ihre Unabhängigkeit gewährleisten») Folge zu geben, nicht festzuhalten. Dies vor dem Hintergrund, dass ihre ständerätliche Schwesterkommission diesem Beschluss nicht zugestimmt hatte. Der Initiant hatte bereits nach dem deutlichen Beschluss der RK-S angekündigt, seine Initiative zurückzuziehen.
Die Kommission tagte am 15./16. November unter dem Vorsitz
von Nationalrat Pirmin Schwander (SVP/SZ) in Bern.