Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und
Energie des Nationalrates hat dem Entwurf zur Änderung des Wasserrechtsgesetzes
(18.056) mit 16 zu 2 Stimmen bei 6 Enthaltungen zugestimmt. Dabei übernimmt sie
das Wasserzinsmaximum von 110 Franken, wie es der Bundesrat bis 2024
vorschlägt, mit 12 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen, und folgt damit auch dem
Ständerat (Art. 49 Abs. 1). Eine Minderheit beantragt, das Maximum auf 80
Franken zu senken. Weitgehend einig ist sich die Kommission hingegen beim
Auftrag an den Bundesrat, rechtzeitig einen Vorschlag für ein neues Wasserzinsmaximum
nach 2024 vorzulegen. Mit 19 zu 4 Stimmen lehnt sie es ab, im Gesetz
Rahmenbedingungen für ein zukünftiges, flexibles Wasserzinsmodell festzuhalten,
und folgt damit in Art. 49 Abs. 1bis dem Entwurf des Bundesrates. Während die
Minderheit jetzt das Wasserzinsmaximum senken will, um die
Wasserkraftwerksbetreiber bei den gegenwärtig tiefen Marktpreisen zu entlasten,
ist die Mehrheit der Kommission der Überzeugung, der Zeitpunkt sei verfrüht.
Das hätten auch die Reaktionen aus der Vernehmlassung gezeigt. Sie will die
Diskussion zu Änderungen beim Wasserzinsmodell zusammen mit den Beratungen zu
einem neuen Strommarktdesign im Rahmen der kommenden Revision des
Stromversorgungsgesetzes führen.
Kommission will Verdichtung einfacher ermöglichen
Mit 12 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat
die Kommission beschlossen, der parlamentarischen Initiative 17.525 von
Nationalrat Gregor Rutz Folge zu geben. Die Initiative zielt darauf ab, Art. 6
des Natur- und Heimatschutzgesetzes zu ergänzen, um ein Abweichen von der
ungeschmälerten Erhaltung im Sinne der Bundesinventare (ISOS) zu ermöglichen,
sofern öffentlichen Interessen wie insbesondere die Verdichtung von
Siedlungsfläche nach innen vorliegen. So könne eine Verdichtung in städtischen
Gebieten angestrebt werden, um letztlich die Grünflächen auf der Landschaft zu
schützen. Eine entsprechende, gesetzlich verankerte Abweichungsmöglichkeit ist
gemäss der knappen Mehrheit der Kommission zwingend notwendig, um dem aktuellen
Widerspruch zwischen dem Natur- und Heimatschutzgesetz und dem
Raumplanungsgesetz, welches eine Siedlungsentwicklung nach Innen anstrebt,
entgegenzuwirken. Faktisch sei es heute so, dass es für Eigentümer schwierig
sei zu bauen, wenn ihr Eigentum dem ISOS, das heute praktisch gesetzesähnlichen
Charakter habe, unterstehe. Würden sich inventarisierte Bauwerke oder
Siedlungen durch eine aussergewöhnliche historische Bedeutung oder
Einzigartigkeit auszeichnen, solle die Ausnahme gemäss Initiativtext jedoch
nicht gelten.
Revision des Jagdgesetzes
Die Kommission hat die Detailberatung zur
Änderung des Jagdgesetzes (17.052) aufgenommen. Bei ihren ersten Entscheiden
ist sie weitgehend der Vorlage des Bundesrates gefolgt. So beantragt sie mit 14
zu 11 Stimmen, «Jagdbanngebiete» in «Wildtierschutzgebiete» umzubenennen. Die
neue Bezeichnung soll unterstreichen, dass diese Gebiete nicht nur für
jagdbare, sondern auch für geschützte Tierarten eine zentrale Funktion haben.
Eine Minderheit dagegen befürchtet, dass die Umbenennung zu einer Verschärfung
der Schutzbestimmungen führen könnte. Bei den Grundsätzen der Jagdausübung
unterstützt die Mehrheit den bundesrätlichen Entwurf, wohingegen mehrere
Minderheiten Anpassungen fordern: Sie wollen etwa die Aufsicht
professionalisieren oder bestimmte Jagdformen einschränken. Auch was die
Jagdprüfung betrifft, folgt die Kommission mit 13 zu 12 Stimmen dem Bundesrat.
Künftig sollen die Kantone Jagdprüfungen gegenseitig anerkennen. Eine
Minderheit beantragt, hier dem Ständerat zu folgen, der diese Neuerung in der
Sommersession 2018 abgelehnt hat.
Historische Schiessen
Nachdem die Kommission im Juni 2018 einen
Vorentwurf zur parlamentarischen Initiative 15.486 in die Vernehmlassung
geschickt hatte, prüfte sie nun deren Ergebnisse (Der Bericht kann auf der Internetseite
der Kommission abgerufen werden). Aufgrund der breiten Kritik, insbesondere
der Kantone, hat sie mit Stichentscheid des Präsidenten beschlossen, ihren
Entwurf anzupassen. Die Sonderregelung bei der Sanierung von Altlasten soll
sich auf historische Schiessen als Anlässe mit langer Tradition beschränken und
nicht auch für Feldschiessen gelten. Die Kommission will, dass der Bund bei
historischen Schiessen die Sanierung der belasteten Standorte unterstützt, auch
wenn nach 2020 noch in den Boden geschossen wird. Zudem sollen Beiträge für die
Installation von Kugelfängen gewährt werden, damit die Umweltschäden vermindert
werden. Eine Minderheit lehnt die Gesetzesänderung ab und beantragt
Nichteintreten. Eine weitere Minderheit fordert, dass auch Feldschiessen wie
ursprünglich vorgesehen von der Ausnahme und zusätzlich von
Umrüstungssubventionen profitieren können. Schliesslich hat die Kommission
ihren definitiven Entwurf mit 15 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen.
Im Weiteren hat die Kommission die Motion
Wobmann 15.3733 in der Version des Ständerates einstimmig angenommen, mit dem
Ziel, die VOC-Abgabe administrativ zu vereinfachen.
Mit 12 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen
schliesslich beantragt die Kommission, der Standesinitiative des Kantons Bern
16.316 «Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien in Moorlandschaften
ermöglichen» keine Folge zu geben.
Die Kommission hat am 21. und 22. Januar
2019 unter dem Vorsitz von Nationalrat Roger Nordmann (S, VD) und teilweise in
Anwesenheit von Bundesrätin Simonetta Sommaruga in Bern getagt.