Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) spricht sich ohne Gegenstimme bei einer Enthaltung dafür aus, auf die Revision des Urheberrechts einzutreten. Ausserdem hat sich die Kommission mit der Reorganisation von Agroscope befasst. Sie unterstützt die Pläne des Bundesrates, will die Arbeiten jedoch bis zur Ausarbeitung des Detailkonzepts begleiten.

Änderung des Urheberrechtsgesetzes

Der Nationalrat behandelte in der Wintersession 2018 die Vorlage zur Revision des Urheberrechtsgesetzes sowie zur Genehmigung und Umsetzung zweier Abkommen der Weltorganisation für geistiges Eigentum (17.069). Für den Ständerat als Zweitrat hat die WBK nun die Vorberatung begonnen und eine Anhörung mit den folgenden Organisationen durchgeführt: swissuniversities, Schweizerischer Nationalfonds (SNF), Schweizer Buchhändler- und Verleger-Verband (SBVV), Arbeitsgruppe «Lichtbildschutz», Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen, Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik (SUISA), Interessengemeinschaft Radio und Fernsehen (IRF) sowie Verband für Kommunikationsnetzwerke (SUISSEDIGITAL). Dabei wurden die Schwerpunkte auf Open Access in der Wissenschaft, den Schutz von Fotografien ohne individuellen Charakter, die Regelung zu Video-on-Demand, das zeitversetzte Fernsehen sowie auf die Vergütung für Hotels, Ferienwohnungen, Spitäler und Gefängnisse gesetzt. In der anschliessenden Eintretensdebatte unterstrich die Kommission die Notwendigkeit einer Modernisierung des Urheberrechtsgesetzes und ist mit 11 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung auf die Vorlage des Bundesrates eingetreten. Die Detailberatung wird an der nächsten Kommissionssitzung vom 12. Februar 2019 stattfinden.

Agroscope

Die WBK-S hat sich mit der Neuaufstellung von Agroscope befasst, die im Rahmen der strukturellen Reformen des Bundesrates lanciert worden war. Ursprünglich hatte der Bundesrat vor, die Tätigkeiten und Infrastrukturen von Agroscope an einem Standort zu zentralisieren, was auf Kritik gestossen war. In den vergangenen neun Monaten nahmen die beiden Räte verschiedene parlamentarische Vorstösse zu diesem Thema an.

Es ist zwar weitgehend unbestritten, dass der Status quo keine Zukunft hat, doch erweist es sich als schwierig, eine Lösung zu finden, die eine bessere Effizienz, die Berücksichtigung der sprachregionalen Unterschiede, eine einfache Verwaltung sowie die Nutzung der Synergien in der interdisziplinären Forschung ermöglicht.

Die Kommission ist mit der Vorberatung von vier Motionen aus dem Nationalrat betraut und hat sich deshalb vom Bundesrat über den Grundsatzentscheid zur Standortstrategie von Agroscope orientieren lassen. Dieser Grundsatzentscheid, den der Bundesrat am

30. November 2018 bekanntgegeben hatte, sieht einen zentralen Forschungscampus, zwei regionale Forschungszentren und dezentrale Versuchsstationen vor.

Der Kommission ist es ein Anliegen, die Verunsicherung im Zusammenhang mit der Standortstrategie von Agroscope zu beseitigen. Sie beantragt deshalb ohne Gegenstimme, die Motion 18.4087 zugunsten der landwirtschaftlichen Forschung sowie die Motion 18.4088 betreffend eine Agroscope-Struktur mit einem zentralen Forschungscampus, zwei regionalen Forschungszentrum und dezentralen Forschungsstationen, anzunehmen.

Um die Kohärenz der Arbeiten zu gewährleisten, hat die Kommission entschieden, die Reorganisation kritisch zu begleiten und über die Motionen 18.3382 und 18.3390 erst Beschluss zu fassen, nachdem der Bundesrat seinen Teil des Detailkonzepts dieser Reorganisation unterbreitet hat.

WBK-S folgt dem Nationalrat und möchte die höhere Fachschulen stärken

Die WBK-S hat sich mit zwei gleichlautenden Motionen zur Stärkung der höheren Fachschulen (HF) befasst (18.3240 s Mo. Ständerat (Fetz). Höhere Fachschulen stärken und 18.3392 n Mo. Nationalrat (WBK-NR). Höhere Fachschulen. Profil stärken, Qualität sichern, Attraktivität steigern). Die Motionen verlangen eine eidgenössische Anerkennung der HF-Bildungsgänge und -abschlüsse, um die HF national und international klar als Teil der schweizerischen Berufsbildung zu positionieren. Die ursprüngliche Fassung der Motion 18.3240 von Ständerätin Fetz (SP, BS) verlangte präzisierend «die Einführung eines Bezeichnungsschutzes, eidgenössische Titel, durch den Bund unterzeichnete Diplome sowie die Möglichkeit institutioneller Anerkennung». Der Nationalrat hat demgegenüber die Fassung seiner Bildungskommission (18.3392) bevorzugt und die Motion Fetz entsprechend angepasst.

Die Kommission sieht ebenfalls Handlungsbedarf und folgt ohne Gegenantrag dem Nationalrat. Die HF seien zentraler Bestandteil der höheren Berufsbildung und müssten besser positioniert werden, um insbesondere international konkurrenzfähig zu bleiben und die Qualität der Bildungsgänge zu garantieren. Allerdings gelte es, die Heterogenität der Branchen bei der angestrebten Neupositionierung der Schulen zu berücksichtigen. Die Motion der Schwesterkommission respektive die geänderte Version der Motion Fetz würden in der Umsetzung eine gewisse Flexibilität lassen, weshalb man dem Nationalrat folge und deren Annahme empfehle.

Bildungskommission unterstützt die Förderung zweisprachiger Unterrichtsmodelle und möchte mehr Sprachaustausch, sieht aber keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf

Die Kommission hat eine Motion von SR Beat Vonlanthen (FR, CVP) vorberaten, die eine stärkere Förderung zweisprachiger Unterrichtsmodelle durch den Bund verlangt (18.3459). Ziel ist es, durch die Unterstützung dieser Unterrichtsmodelle – welche nur die Landessprachen beträfen – die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften der Schweiz zu fördern und den nationalen Zusammenhalt zu stärken.

Die Kommission ist sich der Bedeutung der Kenntnisse der Landessprachen für die Verständigung zwischen den verschiedenen Landesteilen bewusst. Sie unterstützt daher die bisherigen Anstrengungen der Kantone, solche zweisprachigen Unterrichtsmodelle zu fördern und steht hinter dem Konzept von Art. 10 der Sprachenverordnung, wonach der Bund bereits heute deren Gestaltung und Umsetzung finanziell unterstützen kann. Um die Situation in den Kantonen gut einschätzen zu können, hat die Kommission verschiedene Vertreterinnen und Vertreter der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren EDK (namentlich deren Präsidentin, die Zürcher Regierungsrätin Silvia Steiner, und Vertreter aus den Kantonen, in denen zweisprachige Unterrichtsmodelle bestehen) sowie unterschiedliche Experten zum Thema Zweisprachigkeit im Unterricht angehört.

Die Kommission ist der Ansicht, dass es zurzeit keiner Ausweitung der bestehenden Rechtsgrundlagen bedarf. Im Austausch mit der EDK und dem Bundesamt für Kultur BAK ist sie zum Schluss gekommen, dass es zwar weiterhin einer Förderung zweisprachiger Unterrichtsmodelle bedarf und namentlich in die Ausbildung der Lehrkräfte investiert werden soll. Der Umfang der Förderung durch den Bund sei zurzeit jedoch genügend, zumal die Kantone für den Unterricht in den Regelstrukturen zuständig sind. Die Kommission möchte zudem den Sprachaustausch zusätzlich fördern und unterstützt den von den Kantonen definierten strategischen Schwerpunkt zur Förderung von Austausch und Mobilität.

Verschiebung der Diskussion zum Nutzungsverbot von Glyphosat

Die WBK-S hat sich mit zwei Standesinitiativen und zwei Petitionen zur Nutzung von Glyphosat auseinandergesetzt (18.308 s Kt.Iv. JU. Glyphosat und Vorsorgeprinzip und 18.319 s Kt.Iv. GE. Schluss mit dem Einsatz von Glyphosat in der Schweiz; 16.2004 n Pet. Greenpeace, AefU, SKS, FRC. Glyphosat verbieten - jetzt! und 17.2020 n Pet. Fischer Eugen Theodor. Für ein Glyphosatverbot). Die Kommission hat sich mit 8 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen dafür ausgesprochen, eine vertiefte inhaltliche Diskussion zu einem allfälligen Nutzungsverbot zu verschieben. Hauptgrund für die Mehrheit der Kommission bildet das schlechte Timing: Die Kommission weist darauf hin, dass der Bundesrat die Botschaft zur Volksinitiative «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide» bereits angekündigt hat. Die Volksinitiative verlangt unter anderem, den Einsatz synthetischer Pestizide – und damit auch Glyphosat – in der landwirtschaftlichen Produktion, in der Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse und in der Boden- und Landschaftspflege zu verbieten. Die Mehrheit ist der Ansicht, dass die Frage eines allfälligen Glyphosat-Verbots in diesem Kontext zu diskutieren sei.

Die Kommission erachtete es dennoch als gewinnbringend, die Kantonsvertreter anzuhören und erste Fragen zu den aktuellen Studien der zuständigen Behörden zu klären.

Kriterienkatalog für das Inventar der schützenswerten Ortsbilder Der Schweiz (Isos)

Die Kommission beantragt ihrem Rat ohne Gegenantrag, die Motion 17.4308 von Nationalrat Regazzi anzunehmen. Im Anhang der Verordnung über das Bauinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (Visos) sollen demnach die entsprechenden Weisungen (Wisos) überarbeitet und ein verbindlicher Kriterienkatalog für die Aufnahme von Objekten in das Isos festgelegt werden. Die Kommission will damit Zielkonflikten entgegenwirken, die bei der Förderung des verdichteten Bauens entstehen.

Daten zum Studienerfolg von Maturandinnen und Maturanden

Die Kommission hat entschieden, die für gestern geplante Vorberatung der Motion 16.3895 Vorhandene Daten zum Studienerfolg publizieren zu sistieren und zuerst Vertreter der Kantone sowie weitere Akteure anzuhören. Die Motion, welche die Publikation der ohnehin erhobenen Daten bezwecken will, wird voraussichtlich im nächsten Quartal traktandiert.

Chancengerechtigkeit im Schweizer Bildungssystem

Die Kommission hat sich die im Dezember vom Schweizerischen Wissenschaftsrat (SWR) publizierte Studie zur Chancengerechtigkeit im Schweizer Bildungssystem vorstellen lassen («Soziale Selektivität. Empfehlungen des Schweizerischen Wissenschaftsrates SWR. Expertenbericht von Rolf Becker und Jürg Schoch im Auftrag des SWR»). Die Kommission ist sich bewusst, dass jedes Bildungssystem Ungleichheiten aufweist und zeigte sich erstaunt über die in der Studie formulierte These, wonach das Schweizer System diese Ungleichheiten reproduziere anstatt sie zu vermindern. Dabei nahm sie zur Kenntnis, dass insbesondere beim Übergang in die Sekundarstufe II die Selektionsmechanismen teilweise Ungleichheiten schaffen. Sie hat jedoch auch Widersprüche festgestellt zwischen den Aussagen des SWR und der allgemeinen Bildungsforschung. So zeigen die Zahlen des aktuellen Bildungsberichts 2018 unter anderem, dass der Zugang zur Tertiärbildung weniger stark von der Bildung der Eltern abhängig ist als in anderen Ländern und die Schweiz damit Ungleichheiten relativ besser zu reduzieren vermag.

Einzelne Kommissionsmitglieder haben die Frage aufgeworfen, inwiefern in der Schweiz tatsächlich eine enge Korrelation zwischen Bildungserfolg und beruflichem Erfolg bestehe und wiesen darauf hin, dass der berufliche Erfolg nicht nur über eine Tertiärbildung führe. Zudem wurde auf die positive Dynamik der letzten Jahrzehnte im Bereich der Chancengerechtigkeit verwiesen, namentlich auf die Bedeutung der Durchlässigkeit des Systems.

Die Kommission hat am 21. und 22. Januar 2019 unter dem Vorsitz von Ständerat Ruedi Noser (FDP, ZH) und teilweise im Beisein von Bundesrätin Karin Keller-Sutter, Vorsteherin des EJPD, und Bundesrat Guy Parmelin, Vorsteher des WBF, in Bern getagt.