Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates beantragt, auf die Vorlage zur Revision des Zivildienstgesetzes (19.020) einzutreten und sieben der acht vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen zuzustimmen. Auf diese Weise soll wieder ein gewisses Gleichgewicht zwischen Zivildienst und Militärdienst hergestellt werden. Die Kommission spricht sich allerdings dafür aus, an der Möglichkeit von Zivildiensteinsätzen im Ausland festzuhalten. Sie beantragt in dieser Zusammenhang zudem die Ablehnung der Motion 17.3006 «Änderung des Zivildienstgesetzes».

​Die Mehrheit der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates (SiK-S) erachtet die derzeitige Lage für unhaltbar. Der Zivildienst, der ursprünglich als Alternative für Militärdienstverweigerer aus Gewissensgründen geschaffen worden war, wird heute auch zur Optimierung des Lebenslaufes oder aus Gründen der persönlichen Bequemlichkeit gewählt. Die Zulassungsgesuche haben dementsprechend stark zugenommen und die Wechsel zum Zivildienst gefährden das Gleichgewicht des Dienstpflichtsystems. Die Massnahmen des Bundesrates gehen für die Kommissionsmehrheit in die richtige Richtung und sollten die Wechsel zum Zivildienst, namentlich von Kadern, verringern und so den Armeebestand langfristig sichern. Die Mehrheit ist ausserdem der Ansicht, dass das Verhältnismässigkeitsprinzip geachtet wird, da die Massnahmen in erster Linie dazu dienen, wieder ein gewisses Gleichgewicht zwischen Zivildienst und Militärdienst herzustellen. Die Kommission beantragt deshalb mit 9 zu 2 Stimmen, auf die Vorlage zur Revision des Zivildienstgesetzes (ZDG) einzutreten.

Die Minderheit hält diese Revision für verfrüht und beantragt Nichteintreten. In ihren Augen sollten die Auswirkungen der Weiterentwicklung der Armee (WEA) analysiert werden, bevor über Massnahmen nachgedacht wird. Die Massnahmen des Bundesrates hätten einen strafenden Charakter und seien für die Betroffenen unverhältnismässig oder gar unnötige Schikane. Das Ziel könne so nicht erreicht werden, vielmehr müsse befürchtet werden, dass diese Massnahmen vielmehr zu einer Zunahme der medizinisch begründeten Entlassungen aus dem Militärdienst («auf dem blauen Weg») führen.

Im Einzelnen beantragt die Kommission, allen Massnahmen des Bundesrates mit Ausnahme jener zur Abschaffung der Auslandseinsätze zuzustimmen. Mit 7 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung spricht sie sich dafür aus, an dieser Möglichkeit festzuhalten. Die SiK-S verweist darauf, dass diese ursprünglich nicht vorgesehene Massnahme nur eine sehr kleine Zahl von Zulassungen betrifft und nur wenig zum Erreichen des gewünschten Zieles beitragen würde.
Eine weitere Massnahme wurde kontrovers diskutiert. Mit knapper Mehrheit (5 zu 5 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten) beantragt die Kommission, der Einführung einer zwölfmonatigen Wartefrist zwischen Einreichen und Stattgeben des Wechselgesuchs zuzustimmen. Hierzu wurde ein Minderheitsantrag eingereicht.

Andere Massnahmen des Bundesrates, namentlich die Einführung einer Mindestanzahl von 150 zu leistenden Diensttagen im Zivildienst, die Verwendung des Faktors 1,5 für die Berechnung der zu leistenden Zivildiensttage von wechselwilligen Offizieren und Unteroffizieren, das Verbot des Einsatzes von Medizinern auf Pflichtenheften für Mediziner und das Verbot der Zulassung zum Zivildienst nach Absolvierung aller Militärdiensttage wurden mit grosser Mehrheit angenommen, sind allerdings Gegenstand eines Minderheitsantrags.

Vor der Beratung hatte die Kommission Delegationen der Regierungskonferenz für Militär, Zivilschutz und Feuerwehr (RK MZF), der Konferenz der kantonalen Verantwortlichen für Militär, Bevölkerungsschutz und Zivilschutz (KVMBZ), der Schweizerischen Offiziersgesellschaft (SOG), des Schweizerischen Zivildienstverbands (CIVIVA), der Interessengemeinschaft Zivildienst Einsatzbetriebe und der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände (SAJV) angehört.

An ihrer Sitzung vom 23. Mai 2019 wird die Kommission ihre Beratung formell abschliessen und die Gesamtabstimmung vornehmen. Der Ständerat wird dieses Geschäfts voraussichtlich in der Sommersession behandeln.

Gewalt bei Sportanlässen

Im Zusammenhang mit der Beratung des Übereinkommens des Europarates über einen ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fussballspielen und anderen Sportveranstaltungen (18.059) hat die Kommission über das Phänomen der Gewalt bei Sportanlässen diskutiert. Die SiK-S ist der Auffassung, dass das Gewaltproblem bei Sportanlässen trotz der unternommenen Anstrengungen nicht gelöst ist. Sie will an ihrer Sitzung vom Mai 2019 zunächst die Vorsteherinnen des VBS und des EJPD sowie eine Kantonsvertretung anhören und erst dann zum Übereinkommen des Europarates Stellung nehmen sowie über das weitere Vorgehen entscheiden.

Telekommunikationsinfrastruktur

Die Kommission wurde vom Vizedirektor des Bundesamtes für Kommunikation und vom Direktor des Nachrichtendienstes des Bundes über die Vergabe neuer Frequenzen an die Mobilfunkbetreiber Swisscom, Sunrise und Salt in Verbindung mit der Entwicklung der 5G-Technologie orientiert und über die Sicherheitsaspekte im Zusammenhang mit den Anbietern dieser Technologie informiert. Die SiK-S hat von den erhaltenen Informationen Kenntnis genommen und will derzeit keine besonderen Massnahmen vorschlagen. Sie wird die Entwicklungen in diesem Bereich weiterhin aufmerksam verfolgen.

Zu guter Letzt beantragt die SiK-S einstimmig die Genehmigung des Abkommens mit Bulgarien zur Bekämpfung der Kriminalität (18.058). Die Kommission begrüsst die Intensivierung der Zusammenarbeit, zumal dadurch insbesondere der polizeiliche Informationsaustausch beschleunigt und die Ermittlungsarbeit gestärkt werden kann. Das Abkommen ergänzt nach Meinung der Kommission das zwischen der Schweiz und den Staaten Südosteuropas bereits bestehende Vertragsnetz im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit. Der Nationalrat genehmigte dieses Abkommen in der Frühjahrssession 2019.

Die Kommission hat am 1. und 2. April 2019 unter dem Vorsitz von Ständerat Josef Dittli (FDP, UR) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Guy Parmelin, Vorsteher des WBF, sowie von Bundesrätin Viola Amherd, Vorsteherin des VBS, in Bern getagt.