Mit der Schaffung einer Berufungskammer am Bundesstrafgericht wird das Prinzip der «double instance» auf Bundesebene umgesetzt. Dieses Prinzip besagt, dass eine Straftat sowohl in Bezug auf den Sachverhalt als auch in rechtlicher Hinsicht von zwei unabhängigen Gerichten beurteilt werden kann. Die neue Berufungskammer soll jene Fälle, die der Bundesgerichtsbarkeit unterstehen, auf diese beiden Aspekte überprüfen können, was den Schutz der Rechtssuchenden verstärkt. Sie wird sich ausschliesslich mit Berufungen und Revisionsgesuchen befassen; die Befugnisse der Beschwerdekammer werden ihr nicht übertragen. Zudem sollen für alle Kammern des Bundesstrafgerichts Vizepräsidien eingeführt werden.
Anhörungen zur Umsetzung der Volksinitiative «Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen»
Die Kommission hat Anhörungen zur Umsetzung der Volksinitiative «Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen» durchgeführt (16.048). Angehört wurden Vertretungen der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD), der Schweizerischen Staatsanwälte-Konferenz (SSK), des Schweizerischen Anwaltsverbands (SAV), der Schweizerischen Gesellschaft für forensische Psychiatrie (SGFP), des Verbandes Heime und Institutionen Schweiz (CURAVIVA) sowie von Kinderschutz Schweiz. Die Kommission hat sich insbesondere mit der Frage beschäftigt, ob und wie die aus dem medizinischen Bereich stammenden Klassifikationskriterien der Pädophilie sinnvollerweise in den Gesetzestext zu integrieren sind. Weiter hat sie Diskussionen bezüglich einer möglichen Kompetenzerweiterung der Staatsanwälte im Strafbefehlsverfahren geführt. An ihren kommenden Sitzungen wird sich die Kommission im Detail mit den durch die Anhörungen aufgeworfenen Fragestellungen beschäftigen.
Beurkundung des Personenstands und Grundbuch
Mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die Kommission die Vorlage des Bundesrates zur Modernisierung der Personenstandsbeurkundung und des Grundbuchs (14.034) angenommen. Sie prüfte die beiden Teile der Vorlage auf ihren Inhalt und lehnte es ab, das Grundbuch in einer separaten Vorlage zu behandeln. Vor dem Hintergrund, dass der Nationalrat den Teil der Vorlage zum Grundbuch an den Bundesrat zurückgewiesen hatte, befasste sich die Kommission insbesondere mit dem Personenidentifikator. Aus Datenschutzgründen spricht sie sich für eine Lösung aus, die sich an jener des Handelsregisters orientiert. Nach einer eingehenden Diskussion über die Grundbuchführung durch privatrechtliche Aufgabenträger oder Betreibergesellschaften in einer anderen Organisationsform und dabei namentlich über deren Zuständigkeiten und Beaufsichtigung stimmte die Kommission den Anträgen des Bundesrates zu.
Unterschiedliche Meinungen zum Handlungsbedarf bei Sexting und Posingbildern
Die Kommission hat mit 7 zu 4 Stimmen beschlossen, die Motion
14.3367 von Nationalrätin Viola Amherd («Sexting bekämpfen») abzulehnen. In den Augen der Kommission bieten die geltenden straf- und zivilrechtlichen Bestimmungen bereits heute genügend Schutz für Sexting-Opfer. Sie ist der Auffassung, dass die Risikoprävention bei den neuen Technologien äusserst wichtig ist; eine neue strafrechtliche Bestimmung mit präventiver Wirkung sei aber nicht nötig. Die Kommission misst somit der Eigenverantwortung grosse Bedeutung bei.
Mit 5 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission hingegen, die Motion
14.3022 von Nationalrätin Natalie Rickli («Kinderpornografie. Verbot von Posing-Bildern») anzunehmen. Diese verlangt, das Strafgesetzbuch so zu ändern, dass der gewerbsmässige Handel mit Nacktfotos und entsprechenden Filmaufnahmen von Kindern unter Strafe gestellt wird. Die Kommission folgt somit dem Bundesrat, der die Annahme der Motion beantragt, um Personen, die solche Bilder vermarkten, bestrafen zu können, und um den Opfern einen besseren Rechtsschutz zu bieten.
Publikation von Erwachsenenschutzmassnahmen
Die Kommission spricht sich einstimmig für die im September vom Nationalrat angenommene Revision des Zivilgesetzbuches aus (11.449), wonach der Bundesrat dafür zu sorgen hat, dass die Erwachsenenschutzbehörden einfach, rasch und einheitlich Auskunft über das Vorliegen einer Massnahme des Erwachsenenschutzrechts erteilt; zu diesem Zweck erlässt der Bundesrat eine Verordnung. Zudem legt die Vorlage fest, welche weiteren Behörden die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde über die Anordnung einer Massnahme zu informieren hat.
Keine Immunität für Nationalrat Schwander – Erwägungen der Kommission
Die RK-S ist mit 8 zu 3 Stimmen bei 0 Enthaltungen nicht auf das Gesuch um Aufhebung der Immunität von NR Schwander eingetreten (Medienmitteilung der RK-S vom 24. Oktober 2016).
Gestützt auf die vorliegenden Akten und die Anhörung von Pirmin Schwander kommt die RK-S zum Schluss, dass kein Anwendungsfall der parlamentarischen Immunität vorliegt. Sie anerkennt, dass sich Pirmin Schwander aus ehrenhaften Beweggründen stark im Bereich der KESB engagiert. Es ist jedoch nicht jede Handlung, die sich auf politische Überzeugungen stützt, von der parlamentarischen Immunität geschützt. Vielmehr muss eine enge Verbindung zwischen den vorgeworfenen Handlungen und der amtlichen Stellung oder Tätigkeit vorliegen. Diese enge Verbindung hat die Kommission im Fall von Pirmin Schwander verneint, weil der Anwendungsbereich der parlamentarischen Immunität sonst überdehnt würde. Sie ist der Ansicht, dass er bei der vorgeworfenen Überweisung der Geldbeträge als Privatperson und nicht in seiner Funktion als Nationalrat gehandelt habe.
Bei der Auslegung der parlamentarischen Immunität hat die Kommission insbesondere den Willen des Gesetzgebers bei der letzten Revision der einschlägigen Bestimmungen berücksichtigt. Dieser war darauf gerichtet, das Strafverfolgungsprivileg restriktiver anzuwenden und den Schutzbereich der parlamentarischen Immunität enger zu fassen. Eine solche enge Verbindung sieht die RK-S in erster Linie bei Delikten im Bereich der Meinungsäusserungsfreiheit. Die parlamentarische Immunität dient nicht dem persönlichen Schutz der Ratsmitglieder, sondern dem Schutz ihrer Funktion und dem öffentlichen Interesse daran, dass diese ausgeübt wird. Weil Nationalrat Pirmin Schwander die vorgeworfenen Überweisungen nicht in Wahrnehmung seiner parlamentarischen Aufgaben vorgenommen hat, schützt ihn die parlamentarische Immunität nicht vor Strafverfolgung.
Weitere Geschäfte
Mit 6 zu 6 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten hat die Kommission beschlossen, dem Entscheid des Nationalrats zuzustimmen und der parlamentarischen Initiative
15.409 n Pa.Iv. Markwalder. Berufsgeheimnisschutz für Unternehmensjuristinnen und –juristen
Folge zu geben.
Die Kommission hat am 24. und 25. Oktober 2016 unter dem Vorsitz von Ständerat Fabio Abate (FDP, TI) in Bern getagt.