Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK-N) ist heute zum Beschluss des Bundesrates vom 8. Mai 2024 konsultiert worden, welcher als Antwort auf den Aufruf des Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) einen Nothilfebeitrag von 10 Millionen Franken vorsieht. Die Kommission stimmt diesem Vorschlag des Bundesrates sowie den damit verbundenen Auflagen zu und stellt noch einmal klar, dass dieser Beitrag ausschliesslich für die Finanzierung der dringenden Bedürfnisse in Gaza verwendet werden darf.

Mit 12 zu 11 Stimmen hat die Kommission einen Antrag angenommen, welcher den Bundesrat in dessen Absicht unterstützt, dem humanitären Hilfsappell der UNO mit bestimmten Auflagen Folge zu leisten und den eigens dafür eingerichteten Gaza-Fonds mit 10 Millionen Franken aus den blockierten UNRWA-Geldern zu alimentieren.

Die Kommission spricht sich also für die Auflagen aus, die der Bundesrat an die Auszahlung des Beitrags geknüpft hat, und hält noch einmal fest, dass die Zahlung mit dem Verwendungszweck «lebensnotwendige Güter» versehen sein muss und die Gelder nicht für die Deckung der allgemeinen Betriebs- und Administrationskosten der UNRWA verwendet werden dürfen.

Die Kommission wird sich an ihrer Sitzung vom 1. und 2. Juli mit der Entwicklung der Lage vor Ort, der UNRWA und den parlamentarischen Anträgen zu den künftigen Massnahmen befassen. Die Kommission hatte an ihrer letzten Sitzung eine Kommissionsmotion (24.3469) beschlossen, die verlangt, dass der Sockelbeitrag 2024 an die UNRWA in eine direkte Nothilfe zugunsten der palästinensischen Bevölkerung umgewandelt wird.