Die Neutralitätsinitiative verlangt, dass eine Definition des Begriffs «Neutralität» in die Bundesverfassung aufgenommen wird. Der Ständerat beschloss am 19. Juni 2025 mit 33 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Volksinitiative einen direkten Gegenentwurf gegenüberzustellen. Es handelt sich dabei um eine neue Verfassungsbestimmung (Art. 54a) zur schweizerischen Neutralität. Da der Gegenentwurf von einer Minderheit der vorberatenden Kommission beantragt wurde, bildete er vor der Beratung im Ständerat nicht Gegenstand eines Vernehmlassungsverfahrens. Artikel 3, Absatz 1, Buchstabe a. des Vernehmlassungsesetzes schreibt vor, dass bei der Vorbereitung von Verfassungsänderungen ein Vernehmlassungsverfahren stattfindet. Um diesem Erfordernis Rechnung zu tragen hat die APK-N entschieden, zum direkten Gegenentwurf des Ständerates eine Vernehmlassung durchzuführen, bevor sie über ihre definitiven Anträge zur Neutralitätsinitiative zuhanden des Nationalrates Beschluss fasst. Die Kommission will dadurch dem Risiko vorbeugen, dass National- und Ständerat bereits in der ersten Lesung übereinstimmende Beschlüsse zum direkten Gegenentwurf zur Volksinitiative fällen und somit ohne vorgängige Durchführung eines Vernehmlassungsverfahrens eine Verfassungsänderung beschliessen. Die Vernehmlassung dauert bis am 23. Dezember 2025 und die Unterlagen können über die folgenden Internetseiten abgerufen werden: