In ihrem neusten Tätigkeitsbericht informiert die Finanzdelegation über die wichtigsten Feststellungen und Erkenntnisse der begleitenden Finanzoberaufsicht aus dem Jahr 2018 sowie den Umsetzungsstand ihrer hängigen Empfehlungen. Im Berichtsjahr standen vor allem die Digitalisierung der Bundesverwaltung, komplexe Informatikvorhaben und die Informatiksicherheit im Vordergrund. Bei den Bundesbürgschaften für Hochseeschiffe hat sich die Finanzdelegation auf die Untersuchung des Verfahrens des Verkaufs von Hochseeschiffen und die damit verbundenen finanziellen Risiken konzentriert.

​Gestützt auf Artikel 51 Absatz 4 Parlamentsgesetz informiert die Finanzdelegation die Finanzkommissionen jeweils im Frühjahr in einem Bericht über ihre wichtigsten Tätigkeiten des vergangenen Jahres. Der Tätigkeitsbericht 2018 enthält eine Auswahl derjenigen Geschäfte, bei denen die Finanzdelegation im Berichtsjahr Handlungsbedarf für die parlamentarische Finanzoberaufsicht festgestellt hat oder die zu grösseren Diskussionen und kritischen Anmerkungen Anlass gegeben haben.

Informatikstrategie des Bundes: In den Jahren 2014 und 2015 richtete die Finanzdelegation verschiedene Empfehlungen zur Informatik der Bundesverwaltung an den Bundesrat (vgl. Anhang des Tätigkeitsberichts). Ende 2018 führte sie eine Nachkontrolle durch und stellte fest, dass sich die Umsetzung ihrer Empfehlungen teils stark verzögert. Die Umsetzung einer verwaltungsweiten Geschäfts- und Informatik-Gesamtarchitektur kann wegen der fehlenden Gesamtsicht, Governance und Einigkeit im Bundesrat zurzeit nur bedingt wahrgenommen werden. Die Finanzdelegation fordert die Entscheidungsträger in den Departementen und der Bundeskanzlei auf, baldmöglichst eine gemeinsame Lösung zu finden. Der Bundesrat hat Ende Januar 2019 ein «Zielbild für die digitale Transformation in der Bundesverwaltung und den Aufbau der digitalen Infrastrukturen» veröffentlicht. Langfristig soll die digitale Transformation zu einer Reduktion der Kosten und Personalressourcen bei gleicher Servicequalität und -breite führen. Die Finanzdelegation beurteilt das Zielbild als zu allgemein. Sie erwartet vom Bundesrat, dass er innert nützlicher Frist konkrete Strategien, Pläne und Massnahmen definiert und diese zeitnah umsetzt.

SUBPERB23: Die Supportprozesse im Bereich Finanz-, Personal-, Logistik- und Immobilienmanagement der Bundesverwaltung basieren auf der Lösung SAP. Dieses Kernsystem muss in naher Zukunft durch die neue Business Suite SAP S/4HANA abgelöst werden. Diese Ablösung erfolgt im Rahmen der Schlüsselprojekte SUPERB23 (zivil) und ERP-Systeme V/ar (VBS) und ist mit hohen Kosten- und Terminrisken verbunden. Es geht nicht einfach um eine technische Erneuerung. Vielmehr müssen als Voraussetzung für den Wechsel die bestehenden Geschäftsprozesse hinterfragt, neu definiert und effizienter gestaltet werden. Die Finanzdelegation erwartet, dass die Verwaltung im Rahmen ihrer Vorarbeiten zur Botschaft an das Parlament umfassend abklärt, welche Geschäftsprozesse neu ebenfalls in SAP abgebildet und welche Fachapplikationen neu mit SAP umgesetzt werden können und auf welche Geschäftsprozesse und Fachapplikationen verzichtet werden kann. Es darf im Hinblick auf den Generationenwechsel von SAP nicht einfach abgebildet werden, was heute bereits existiert. Erst wenn die Verwaltung die offenen Fragen gründlich abgeklärt und beantwortet hat und einen namhaften Effizienzgewinn für die überprüften Prozesse nachweisen kann, ist aus Sicht der Finanzdelegation eine Überweisung der geplanten Botschaft und die Beantragung der erforderlichen Verpflichtungskredite ans Parlament gerechtfertigt. Die Delegation anerkennt, dass im 2018 gewisse Fortschritte bei den Abklärungen erzielt werden konnten, der gesamte Prozess dauert aus ihrer Sicht allerdings zu lange.

Bundesbürgschaften für Hochseeschiffe: Mitte April 2018 hat die Finanzdelegation nach Vorabklärungen beschlossen, im Zusammenhang mit den Bundesbürgschaften für Hochseeschiffe den Verkauf von Hochseeschiffen unter Schweizer Flagge sowie das Zusammenspiel zwischen dem Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung und dem Seeschifffahrtsamt des EDA genauer zu untersuchen. Hauptziel ihrer Untersuchung ist, Transparenz über den Verkaufsprozess zu schaffen und daraus Lehren für die Zukunft zu ziehen. Im Rahmen ihrer Untersuchung führt die Finanzdelegation eine Vielzahl von Befragungen durch. Sie hat ihre Arbeiten noch nicht abgeschlossen und wird die Finanzkommissionen und die Öffentlichkeit nach Vorliegen des Untersuchungsberichts Mitte 2019 über ihre Erkenntnisse informieren.

In ihrem Tätigkeitsbericht äussert sich die Finanzdelegation zudem zu weiteren Themen. Im Anhang des Berichts sind die hängigen Empfehlungen, welche die Delegation in der Vergangenheit an den Bundesrat gerichtet hat, aufgeführt.

Gemäss Artikel 51 Absatz 2 des Bundesgesetzes über die Bundesversammlung obliegt der Finanzdelegation die nähere Prüfung und Überwachung des gesamten Finanzhaushaltes. Ihr gehören je drei Mitglieder des Nationalrates und des Ständerates aus den Reihen der beiden Finanzkommissionen an.

Die Finanzdelegation hat die folgenden fünf Kompetenzen: Sie hat über alle Fragen im Zusammenhang mit der Funktionseinreihung der höheren Kadermitarbeitenden der zentralen Bundesverwaltung zu befinden sowie auf Antrag des Bundesrates und vor der Genehmigung durch das Parlament dringliche Verpflichtungs- und Voranschlagskredite zu beschliessen. Ausserdem erhält sie alle Revisionsberichte der Eidgenössischen Finanzkontrolle und nimmt die begleitende Oberaufsicht über die Finanzpolitik des Bundesrates wahr. Schliesslich hat sie auch das Recht, zuhanden der Finanzkommissionen oder anderer Parlamentskommissionen Mitberichte zu den Botschaften des Bunderates zu verfassen.