Der Bundesrat fällte am 14. April 2021 mehrere Beschlüsse zur Versorgung der Schweiz mit innovativen Arzneimitteln gegen Covid-19 (siehe
Medienmitteilung des Bundesrates vom 14.4.2021). Mit einer Nachmeldung zum Nachtrag I zum Voranschlag 2021 beantragte er den Finanzkommissionen (FK), zwei Nachtragskredite in Höhe von insgesamt 150 Millionen Franken zu genehmigen, und der Finanzdelegation (FinDel), einen Anteil von 90 Millionen Franken dieser beiden Kredite als Vorschuss bereits im April freizugeben.
Ein Vorschuss von 60 Millionen Franken betrifft den Kredit für die Beschaffung von Arzneimitteln gegen Covid-19 (Kombinationen von monoklonalen Antikörpern) und von Impfleistungen. Diese Behandlungen sind für Personen gedacht, die aus verschiedenen Gründen nicht geimpft werden können oder bei denen sich die Impfung als unzureichend erweist. Ein Vorschuss von 30 Millionen Franken betrifft einen neuen Kredit für die Herstellung und Entwicklung von Arzneimitteln gegen Covid-19. Die Änderung des Covid-19-Gesetzes, die am 20. März 2021 in Kraft getreten ist, hat den Handlungsspielraum des Bundes erweitert. Dieser kann nun die Herstellung von vielversprechenden Arzneimitteln gegen Covid-19 unterstützen und entsprechende Investitionen tätigen.
Die FinDel hat die Anträge des Bundesrates an ihrer ausserordentlichen Sitzung vom 26. April 2021 eingehend beraten. Vor der Beschlussfassung führte sie intensive Gespräche mit dem Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) und der Direktorin des Bundesamtes für Gesundheit (BAG). Gestützt auf die ihr vorliegenden Unterlagen und die mündlich erhaltenen Informationen hat die FinDel die Rechtmässigkeit, Notwendigkeit und Vorhersehbarkeit der beiden Anträge sowie Kompensationsmöglichkeiten geprüft. Sie hat die Dringlichkeit der beiden beantragten Kredite anerkannt und die beiden Vorschüsse von insgesamt 90 Millionen Franken freigegeben. Dieser Betrag steht ab sofort zur Verfügung.
Was den Kredit für Arzneimittel gegen Covid-19 und für Impfleistungen angeht, hat die FinDel mit grosser Befriedigung zur Kenntnis genommen, dass sämtliche Therapien und Arzneimittel allen Personen zur Verfügung stehen sollen. Die FinDel unterstützt das Ziel des Bundesrates, eine Vielfalt von Therapien und Medikamente anbieten zu können. Deshalb erwartet sie vom EDI bzw. vom BAG, dass nicht nur die im Nachtrag I/2021 beantragten Wirkstoffe und Arzneimittel, sondern
alle auf dem Markt oder direkt angebotenen Wirkstoffe, Medikamente und Therapien in einem transparenten wissenschaftlichen Prozess geprüft und nach einem nachvollziehbaren, verständlichen und einheitlichen Kriterienkatalog freigegeben werden.
Im Zusammenhang mit dem Kredit für die Herstellung und Entwicklung von Arzneimitteln gegen Covid-19 erwartet die FinDel, dass alle Beitragsgesuche von Forschungseinrichtungen, Unternehmen und Start-ups, die aussichtsreiche Covid-Arzneimittel und -Therapien entwickeln bzw. herstellen, vom Bund in einem transparenten wissenschaftlichen Verfahren und nach einem einheitlichen Kriterienkatalog geprüft werden. Der Bund muss gewährleisten, dass alle Forschungseinrichtungen, Unternehmen und Start-ups, die eine aussichtsreiche Behandlung entwickeln oder in Entwicklung haben, berücksichtigt und unterstützt werden. Wie der Bundesrat und das EDI legt auch die FinDel grossen Wert darauf, dass die Risiken für den Bund minimiert werden. Mit den Entwicklern bzw. Herstellern ist eine adäquate Gegenleistung, z. B. eine bevorzugte Belieferung der Schweiz oder ein Vorkaufsrecht, zu vereinbaren. Parallel dazu sind Lieferverzögerungen oder Qualitätsmängel seitens der Hersteller im Interesse des Bundes vertraglich zu regeln.
Die Finanzkommissionen werden die beiden vom Bundesrat beantragten Nachtragskredite im Rahmen der laufenden Beratung des Nachtrags I zum Voranschlag 2021 behandeln.
Verfahren bei dringlichen Nachträgen
Der Bundesrat kann gemäss Artikel 34 des Finanzhaushaltsgesetzes dringliche Nachträge, welche nicht aufgeschoben werden können, vor der Bewilligung durch die Bundesversammlung beschliessen. Hierfür bedarf er jedoch der Zustimmung der Finanzdelegation. Der dringliche Nachtrag wird der Bundesversammlung mit dem nächsten Nachtrag zum Voranschlag zur nachträglichen Genehmigung unterbreitet.