Die Finanzkommission beantragt dem Nationalrat die Genehmigung von 320 Millionen Franken für das Programm «SUPERB» und 240 Millionen Franken für das Programm «ERP Systeme V/ar».

Am 14. Januar 2020 ist die Finanzkommission einstimmig auf die Vorlage 19.079 n «Programme "SUPERB" und "ERP Systeme V/ar". Verpflichtungskredite» eingetreten. Mit diesen Programmen sollen die SAP-Systeme der Bundesverwaltung erneuert werden. Die Kommission beauftragte die für das EFD zuständige Subkommission 1, die Vorlage vorzuberaten und die offenen Fragen zu klären (siehe Medienmitteilung der FK-N vom 16. Januar 2020). Die Subkommission führte am 11. Februar 2020 eine Sitzung an dem Ort durch, wo die beiden Programme geführt und koordiniert werden. Anlässlich einer Führung konnte die Subkommission Einblick in Planungssitzungen nehmen, Fragen stellen und mit Programmmitarbeitenden diskutieren. Die Führung der beiden Programme an einem Ort erachtet die Subkommission als sehr wertvoll, da sie Zusammenarbeit und Koordination erleichtert.

Die Subkommission stellte der Kommission einstimmige Anträge, die während der Beratung aufgrund der Diskussion leicht angepasst wurden (siehe Fahne). Die Kommission beantragt dem Nationalrat einstimmig, für das Programm «SUPERB» 320 Millionen Franken und für das Programm «ERP Systeme V/ar» 240 Millionen Franken zu bewilligen. Sie folgt damit dem Antrag des Bundesrates. Rechnet man die Eigenleistungen des EFD – z. B. für den Personalaufwand der Mitarbeitenden – für SUPERB von 100 Millionen und die Eigenleistungen des VBS von 120 Millionen Franken für «ERP Systeme V/ar» dazu, so betragen die Gesamtkosten 780 Millionen Franken (vgl. dazu Ziffer 6.1.1 der Botschaft des Bundesrates vom 13. Dezember 2019).  

Streichen will die Finanzkommission Artikel 1 Absatz 2 und Artikel 2 des Bundesbeschlusses, welche die Aufteilung der beiden Verpflichtungskredite auf je drei Tranchen und eine stufenweise Freigabe der Verpflichtungskredite durch den Bundesrat vorsehen. Diese stufenweise Bewilligung soll ersetzt werden durch eine Verbesserung der Governance. Bei SUPERB ist zu beachten, dass alle Departemente und Bundesämter in irgendeiner Form beteiligt und vom Programm betroffen sind. Es bestehen deshalb auch viele unterschiedliche Interessen und zahlreiche Schnittstellen. Für die einstimmige FK ist klar, dass der Programmauftraggeber in den Fällen, in denen sich die Departemente und Ämter nicht einigen können, über ein Weisungsrecht verfügen muss. Gestützt auf Artikel 25 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes setzt die FK deshalb eine Rahmenbedingung der Kreditverwendung: Der Kredit ist erst freigegeben, «wenn der Bundesrat eine Weisung erlassen und in Kraft gesetzt hat, welche ein Weisungsrecht der Programmauftraggeberin oder des Programmauftraggebers für die Programme «SUPERB» und «ERP-Systeme V/ar» enthält für die Fälle, in denen sich die beteiligten Ämter und Departemente nicht einigen können». In der ausführlichen Diskussion zur Frage der Governance übermittelte die Kommission den beiden federführenden Departementen ihre weiteren Vorstellungen. Damit muss der Bundesrat seine Weisungen vom 12. Februar 2020, die er aufgrund einer Forderung der Finanzkommission aus der Sitzung vom 14. Januar 2020 erlassen hat, in einigen Punkten anpassen.

Eingefügt hat die Kommission auch einen neuen Artikel 2, in welchem sie die Berichterstattung an das Parlament regeln will. Die Finanzkommission will später überprüfen können, ob die Nutzen- und Synergiepotenziale, die man von der Erneuerung der SAP-Systeme erwartet, tatsächlich erreicht wurden (für Details siehe Artikel 2 des Bundesbeschlusses in der Fahne).

Die Kommission hat der Vorlage in der Gesamtabstimmung einstimmig zugestimmt. Der Nationalrat behandelt das Geschäft in der Frühjahrssession.

Für die weiteren Traktanden der Sitzung wird am 2. März 2020 eine separate Medienmitteilung veröffentlicht.

Die Finanzkommission tagte am 27./28. Februar 2020 unter der Leitung ihres Präsidenten, Albert Vitali (FDP/LU), in Bern. Für dieses Traktandum waren Bundesrat Ueli Maurer, Vorsteher des EFD, Mitarbeitende seines Departements, Vertreter des VBS sowie der Direktor und weitere Mitarbeitende der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) anwesend.