Die Finanzkommission des Ständerates (FK-S) spricht sich einstimmig für die Genehmigung der vom Bundesrat als Nachtrag I zum Voranschlag 2021 beantragten Kredite aus. Sie unterstützt auch den «Schutzschirm» für die Veranstaltungsbranche, erwartet aber, dass einige offene Fragen in Bezug auf dessen Umsetzung noch beantwortet werden.

Nachtrag I zum Voranschlag 2021 (21.007 sn)

Die Kommission spricht sich einstimmig für den Nachtrag I zum Voranschlag 2021 aus. Sie beantragt dem Ständerat, die elf Nachtragskredite im Umfang von 2,6 Milliarden Franken und die sechs nachgemeldeten Kredite über 614 Millionen Franken gemäss Antrag des Bundesrates anzunehmen. Der Nachtrag I umfasst insbesondere weitere 1,28 Milliarden Franken für Coronatests, 226 Millionen Franken als Beitrag an die globale Initiative «Access to Covid-19 Tools Accelerator» (ACT-A), welche sich der Bekämpfung von Covid-19 in Entwicklungsländern widmet (zusätzliche 74 Millionen Franken werden über das bestehende Budget der DEZA abgedeckt), sowie 150 Millionen Franken für die Beschaffung und Entwicklung von Medikamenten gegen Covid-19. Zudem beantragt der Bundesrat im Rahmen einer weiteren Nachmeldung, welche den Finanzkommissionen am 17. Mai 2021 unterbreitet wurde, den bereits bestehenden Verpflichtungskredit für die Beschaffung von Impfstoffen um 600 Millionen Franken aufzustocken. Damit soll dafür gesorgt werden, dass der benötigte Handlungsspielraum besteht, um zusätzliche Verträge zum Kauf von Impfstoffen abschliessen zu können, sollte die epidemiologische Situation dies erfordern. Auch diesen Kredit wird von der Kommission nicht bestritten.

Im Rahmen der Beratung des Nachtragskredites über 90 Millionen Franken für den in der Frühlingssession vom Parlament beschlossenen Covid-19-Schutzschirm für die Veranstaltungsbranche hat sich die FK-S auch mit der Vernehmlassungsvorlage der dazugehörigen Verordnung befasst. Mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung empfiehlt sie dem Bundesrat in einem Schreiben, für Messen nicht dieselbe Besucherobergrenze anzuwenden wie für Einkaufsläden, sondern eine Beschränkung auf eine Besucherin oder einen Besucher pro 5 Quadratmetern Fläche vorzusehen. Weiter empfiehlt die FK-S mit 10 zu 1 respektive 9 zu 2 Stimmen bei je 1 Enthaltung, die maximale Beteiligung der öffentlichen Hand an unterstützten Veranstaltungsunternehmen auf 50 Prozent anzuheben sowie die vom Veranstalter zu tragende Franchise zu streichen und den Selbstbehalt auf 10 Prozent zu halbieren.

Staatsrechnung 2020 (21.003 sn)

Die Staatsrechnung 2020 weist pandemiebedingt ein rekordhohes Defizit von 15,8 Milliarden Franken auf. Die Rechnungen der einzelnen Departemente wurden von den Subkommissionen der FK-S bereits im April detailliert geprüft. Die Kommission hat nun von den Schlussfolgerungen ihrer Subkommissionen Kenntnis genommen und beantragt ihrem Rat einstimmig, die Staatsrechnung 2020 und die drei dazugehörigen Bundesbeschlüsse zu genehmigen. Im Rahmen der Beratung der Staatsrechnung hat die FK-S mit 8 zu 4 Stimmen eine Kommissionsmotion verabschiedet, welche den Bundesrat beauftragt, den sich auf 660 Millionen Franken belaufenden Bundesanteil der im Rechnungsjahr 2020 vereinnahmten Zusatzausschüttung aus dem Gewinn der Schweizerischen Nationalbank im Rahmen der Beschlussfassung zur Rechnung 2021 dem Amortisationskonto gutzuschreiben (21.3603 s). Auf diese Weise könnte bereits für 2020 der Empfehlung nachgekommen werden, welche die FK-S an ihrer Sitzung vom 22. März 2021 an den Bundesrat richtete (siehe Medienmitteilung der FK-S vom 23.3.2021). Die Kommissionsminderheit ist der Ansicht, dass dieser Punkt zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen einer allgemeinen Debatte über den Abbau der pandemiebedingten Verschuldung diskutiert werden sollte.

Postulat 20.4257 s «Demografischer Wandel und Zusammenhalt der Schweiz»

Nach der Anhörung von Vertreterinnen und Vertretern der Konferenz der Kantonsregierungen und einer intensiven Diskussion beantragt die Finanzkommission mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, das Postulat 20.4257 anzunehmen. Sie ist der Auffassung, dass der demografische Wandel, der in der Schweiz bereits eingesetzt hat und zwischen Stadt und Land sowie zwischen den Regionen unterschiedlich stark ausgeprägt ist, finanzielle Auswirkungen haben wird, die möglichst schnell antizipiert und analysiert werden sollten. Mit dem verlangten Bericht hätte man die notwendigen Informationen, um die langfristigen Massnahmen zu ergreifen, die zur Bewältigung der enormen Herausforderungen dieses Wandels erforderlich sind. So ist insbesondere zwischen Kantonen und Regionen finanziell wie sozial für eine ausgewogene Entwicklung und einen nationalen Zusammenhalt zu sorgen.

Weitere Geschäfte

Im Rahmen des Mitberichtsverfahrens hat die FK-S die finanziellen Aspekte von zwei Vorlagen des Bundesrates zum Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) geprüft. Zunächst hat sie sich mit der Armeebotschaft 2021 (21.023 n) befasst, welche Verpflichtungskredite für die Armee in der Höhe von 2,3 Milliarden Franken vorsieht: 854 Millionen für das Rüstungsprogramm 2021, 772 Millionen für die Beschaffung von Armeematerial 2021 und 628 Millionen für das Immobilienprogramm VBS 2021. Diskutiert wurde insbesondere über die Wirtschaftlichkeit der Ersetzung von Ölheizungen, den Einsatz von Photovoltaikanlagen und die Logistikinfrastruktur.

Danach hat die Kommission die Botschaft für Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung (NASAK 5; 21.030 s) behandelt. Mit dieser Vorlage sollen Verpflichtungskredite in der Höhe von 67 Millionen Franken für Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung bewilligt werden, um so die Weiterführung des NASAK-Programms in den Jahren 2022–2027 zu gewährleisten. Im Zentrum der Diskussionen standen die Betriebs- und Unterhaltskosten.

Die Kommission beantragt den zuständigen Sachbereichskommissionen, die beiden Vorlagen des Bundesrates anzunehmen.

Im Weiteren hat die Kommission mit Interesse Kenntnis genommen von zwei Berichten, die auf zwei Postulate der Finanzkommission des Nationalrates (FK-N) zurückgehen. Der Bericht in Erfüllung des Postulats 11.3753 der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates und des Postulats 13.4015 der FK-N datiert vom 14. April 2021 betrifft die Ausserbetriebnahme von Immobilien des VBS. Mit diesen Postulaten hatte das Parlament den Bundesrat beauftragt, darzulegen, welche Strategie bei der Ausserbetriebnahme von Immobilien verfolgt wird und wie freiwerdende Immobilien des VBS öffentlichen und der Öffentlichkeit dienlichen Nutzungen zugeführt werden können. Der Bericht vom 11. November 2020 in Erfüllung des am 18. Januar 2019 von der FK-N eingereichten Postulats 19.3001 zeigt auf, mit welchen Massnahmen der Vollzug der Programmvereinbarungen zwischen Bund und Kantonen vereinfacht werden kann und welches Synergiepotenzial dadurch für Bund und Kantone entsteht.

Zu guter Letzt hat die Eidgenössische Finanzkontrolle der Kommission ihren Jahresbericht 2020 präsentiert, der am 20. Mai 2021 veröffentlicht wird.

Die Kommission hat am 17. und 18. Mai 2021 unter dem Vorsitz ihres Präsidenten, Ständerat Peter Hegglin (M-E, ZG), und im Beisein des Vorstehers des EFD, Bundesrat Ueli Maurer, des Vorstehers des EDA, Bundesrat Ignazio Cassis, des Vorstehers des EDI, Bundesrat Alain Berset, und des Vorstehers des WBF, Bundespräsident Guy Parmelin, des Direktors der EFK sowie von weiteren Vertreterinnen und Vertretern des EFD, des EDA, des EDI, des VBS, des WBF und der EFK in Bern getagt.