Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK-N) will einen Anstoss zur Deblockierung der Europapolitik leisten, weshalb sie am 22. November 2021 beschloss, im Nationalrat einen Einzelantrag einzureichen, wonach der Rahmenkredit für den Kohäsionsbeitrag um 953,1 Millionen Franken erhöht werden soll. Da dieser Antrag einer Änderung des Bundesbeschlusses über den Voranschlag für das Jahr 2022 bedarf, hat die Finanzkommission des Nationalrates (FK-N) entschieden, ihn an einer ausserordentlichen Sitzung zu beraten, die heute in Bern stattgefunden hat.
Ein Antrag mit demselben Wortlaut wie derjenige der APK-N wurde eingereicht und von der FK-N beraten. Die Kommissionsmehrheit beantragt dem Nationalrat mit 14 zu 11 Stimmen, die Erhöhung des Schweizer Erweiterungsbeitrags an die EU über den Voranschlag 2022 aus folgenden Gründen abzulehnen:
- Erst in der Herbstsession 2021 haben die eidgenössischen Räte den Kohäsionsbeitrag an die EU freigegeben und dabei ausdrücklich darauf verzichtet, ihn an die 2019 vom Parlament beschlossene Bedingung zu knüpfen («diskriminierende Massnahmen»). Die FK-N ist der Auffassung, dass an der unlängst verabschiedeten Strategie festgehalten werden sollte.
- Sich den Zugang zu den EU-Forschungsprogrammen durch einen finanziellen Beitrag zu «erkaufen», ist illusorisch und könnte falsch interpretiert werden.
- In dieser Zeit der durch die Covid-19-Pandemie bedingten finanzpolitischen Unsicherheit ist die Zahlung von einer Milliarde Franken unangebracht und gefährlich.
- Aus diplomatischer Sicht könnte die Annahme dieses Antrags die Position des Bundesrates in künftigen Verhandlungen schwächen und sich somit letztlich als kontraproduktiv erweisen.
Die Kommissionsminderheit jedoch möchte ein klares politisches Signal an die EU senden, damit der Bundesrat in den Diskussionen zur Assoziierung der Schweiz an die EU-Forschungsprogramme über ein gewichtiges Argument verfügt.
Da die Minderheit der FK-N darauf verzichtet, dem Nationalrat einen Minderheitsantrag zu unterbreiten, kommt nur der Einzelantrag der APK-N in den Rat. Dieser wird sich am 1. Dezember 2021 im Rahmen der Detailberatung des Voranschlags 2022 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2023–2025 (21.041 sn) bei der Behandlung des Blocks 1 «Beziehungen zum Ausland und Migration» mit dem Antrag befassen.