1. Voranschlag 2022. Nachtrag Ia. Sonderbotschaft (22.007 ns)
Die Finanzkommission des Nationalrates (FK-N) beantragt ihrem Rat, den vom Bundesrat unterbreiteten Nachtragskrediten unverändert zuzustimmen. In der Gesamtabstimmung hat sie die Vorlage mit 18 zu 1 Stimmen bei 6 Enthaltungen angenommen.
Der Bundesrat beantragt mit dem
Nachtrag Ia drei Nachtragskredite im Umfang von 3,4 Milliarden für weitere Massnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie (Kurzarbeit, Erwerbsersatz und Härtefallmassnahmen). Diese Nachtragskredite ergeben sich aus den Verlängerungen von Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes (21.066 sn), welche das Parlament in der Wintersession 2021 beschlossen hat. Zudem beantragt der Bundesrat einen Zusatzkredit von 11 Millionen Franken für die Fertigstellung von Bauten an der ETH Zürich.
Der Nachtragskredit von 800 Millionen Franken für Kurzarbeitsentschädigungen war in der Kommission unbestritten. Beantragt wurde jedoch, die Nachtragskredite für den Corona-Erwerbsersatz (1,69 Milliarden) und die Ausrichtung von Härtefallhilfen an Unternehmen bis Ende 2022 (900 Millionen) je um die Hälfte zu kürzen. Begründet wurden die Kürzungsanträge damit, dass die Berechnungen der Kreditanträge zu einem Zeitpunkt entstanden sind, als die Schweiz die höchsten Infektionszahlen verzeichnete. Mit den beschlossen Lockerungen habe sich die Situation völlig verändert. Unter diesen Umständen sei es nicht angezeigt, Kredite zu sprechen, welche mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht vollumfänglich benötigt werden. Die Mehrheit der Kommission bewilligte schliesslich die Nachtragskredite, da Kürzungen keine Einsparungen nach sich ziehen. Da sie aufgrund der Corona-Pandemie als ausserordentliche Ausgaben beantragt werden, belasten sie zudem den Ausgabenplafond der Schuldenbremse nicht. Im besten Fall werden die Kredite einfach nicht ausgeschöpft.
Mit 18 zu 7 Stimmen abgelehnt wurde ein Antrag der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) über 5,7 Millionen Franken für temporäre Schutzmassnahmen gegen Wölfe für den Alpsommer 2022 (siehe diesbezügliche
Medienmitteilung vom 18.01.2022). Die Mehrheit der Kommission spricht sich gegen die Erhöhung des betreffenden Kredits aus, da die eingestellten Mittel aktuell nicht ausgeschöpft werden und für weitergehende Unterstützungen eine gesetzliche Grundlage fehlt. Sie verweist zudem auf die vom Bundesrat im Rahmen des landwirtschaftlichen Verordnungspakets 2022 in die Vernehmlassung geschickte Erhöhung der Sömmerungsbeiträge für Schafe in geschützten Weidesystemen im Umfang von insgesamt 3 Millionen Franken. Eine Minderheit beantragt die Erhöhung des Kredits gemäss dem Antrag der UREK-N, da die Nutztierschäden durch den Wolf rasant zunehmen.
Zu Diskussionen führte die, von der Kommission schlussendlich oppositionslos akzeptierte, Erhöhung des Verpflichtungskredites für das Neubauprojekt GLC der ETH Zürich. Die Kommission kritisierte, dass sie über die Baumängel, Verzögerungen und Mehrkosten nicht früher informiert worden sei. Des Weiteren wurde die Vergabe dieses komplizierten Neubaus an einen Generalunternehmer in Frage gestellt. Die zuständige Subkommission wird sich im Rahmen der Beratung der Staatsrechnung 2021 dieses Frühjahr erneut mit dem Projekt befassen.
Die Bundesversammlung wird in der Frühjahrssession über den Nachtrag Ia zum Voranschlag 2022 befinden.
2. Rechnung 2021
Die FK-N hat vom
Defizit des Bundes im Jahr 2021 in der Höhe von 12,2 Milliarden Franken Kenntnis genommen. Nachdem der Bund das Jahr 2020 mit einem Rekorddefizit von 15,8 Milliarden Franken abgeschlossen hatte, ist das hohe Defizit im vergangenen Jahr erneut auf die Massnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie zurückzuführen. Zu Fragen geführt haben die hohen Mindereinnahmen bei der Verrechnungssteuer sowie die hohen Kreditreste, welche im Bereich der Massnahmen zur Bewältigung der Coronapandemie zu verzeichnen sind. Die Finanzkommissionen werden sich im zweiten Quartal im Detail mit der Staatsrechnung 2021 befassen. Auch die Frage des Abbaus der coronabedingten Verschuldung wird die Kommission im ersten Semester 2022 stark prägen. Die Botschaft des Bundesrates zur diesbezüglichen Änderung des Finanzhaushaltsgesetztes (SR 611.0; siehe
Vernehmlassungsbericht) wird in den kommenden Wochen erwartet.
3. Parlamentarische Initiativen zum Lastenausgleich
Die Kommission beantragt mit 17 zu 7 Stimmen, den parlamentarischen Initiativen 21.485 und 21.486 keine Folge zu geben. Diese beiden von der SVP-Fraktion eingereichten Initiativen verlangen eine Anpassung der Ausgleichssummen und Indikatoren des Lastenausgleichs im Nationalen Finanzausgleich. Gemäss den Initiativen soll den geografisch-topografischen Lasten künftig mehr, den soziodemografischen Lasten weniger Gewicht zukommen und so die Verteilung zwischen den ländlichen Gebieten und den städtischen Zentren verändert werden. Zudem sollen die besonderen Lasten der Kernstädte von grossen Agglomerationen nicht mehr ausgeglichen werden.
Nach Ansicht der FK-N ist der aktuelle Lastenausgleich transparent und begründet. Die Erhöhung der Beiträge zur Kompensation der soziodemografischen Lasten ist das Ergebnis einer Reform, die gemeinsam mit den Kantonen beschlossen wurde. Im Übrigen müssten einer allfälligen Änderung dieses Ausgleichs Beratungen mit allen betroffenen Akteuren vorausgehen.
Die Kommission ist zudem der Auffassung, dass auch die besonderen Lasten der städtischen Zentren von der gesamten Gesellschaft zu tragen sind. Im Sinne des Föderalismus und der Solidarität lehnt sie eine Änderung der geltenden Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG,
SR 613.2) ab.
4. Weitere Geschäfte
Die FK-N hat die Vorberatung des
Berichts des Bundesrates vom 24.11.2021 zur Umsetzung und Wirksamkeit des
Neuen Führungsmodells für die Bundesverwaltung(NFB) (21.071 n) aufgenommen. Mit diesem Bericht evaluiert der Bundesrat die ersten vier Betriebsjahre 2017-2020 des NFB gemäss Auftrag in
Artikel 63a Finanzhaushaltsgesetz (SR 611.0) und informiert die Bundesversammlung über mögliche Weiterentwicklungen der NFB-Instrumente. Die FK-N hat ihre ständigen Subkommissionen beauftragt, im April 2022 Detailfragen im Beisein der einzelnen Departemente nachzugehen. Die Beratungen in der Kommission werden Mitte Mai fortgesetzt und im Nationalrat in der Sommersession 2022 geführt.
Ein Teil der Beratungen der Kommission nahm die Analyse der Ausgaben ein, die der Bund über
Spezialfinanzierungen und
Spezialfonds tätigt. Die FK-N hat in diesem Zusammenhang Kenntnis genommen von einem diesbezüglichen Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) zuhanden der Finanzkommissionen. Im Mittelpunkt der Gespräche mit Vertretungen der EFK und der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) standen der zunehmende Einsatz von Spezialfonds zur Finanzierung bestimmter Bereiche des staatlichen Handelns, der Druck dieser gebundenen Ausgaben auf den Bundeshaushalt und der immer geringere Handlungsspielraum des Parlaments bei der Budgetberatung.
Die FK-N hat sich ferner mit dem vom Bundesrat am 10. Dezember 2021 verabschiedeten
Bericht über die Aktualisierung der
Generationenbilanz befasst. Dieser Bericht wurde in Erfüllung des Postulats 17.3884 n verfasst, welches den Bundesrat beauftragt hatte, die aus dem Jahr 2004 stammende Generationenbilanzierung zu aktualisieren und so aufzuzeigen, wie hoch die finanziellen Belastungen der öffentlichen Finanzen für aktuelle und kommende Generationen schätzungsweise ausfallen werden. Im Bericht wird betont, dass die Alterung der Bevölkerung mittel- bis langfristig spürbare Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen haben wird, insbesondere aufgrund der steigenden Gesundheitskosten und der zunehmenden Ausgaben für die soziale Sicherheit. In der Kommission wurden mehrere Stimmen laut, die den Mehrwert dieses Berichts infrage stellen, da aus diesem nur schwerlich exakte und gezielte Lehren gezogen werden könnten. Ein Teil der Kommission ist hingegen der Auffassung, dass sich die Generationenbilanz bei der Analyse der möglichen Auswirkungen punktueller Reformen, namentlich im Sozialversicherungsbereich, als nützlich erweisen könnte.
Die Kommission hat ferner mit der Staatssekretärin für internationale Finanzfragen eine Aussprache über
aktuelle internationale Finanz- und Steuerthemen geführt. Dabei diskutierte sie unter anderem den Marktzugang der Finanzbranche in Europa, die sich entwickelnden Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie die Umsetzung der von der OECD beschlossenen Reform der internationalen Unternehmensbesteuerung.
Die Kommission hat am 17. und 18. Februar 2022 unter dem Vorsitz ihres Präsidenten, Nationalrat Roland Fischer (GLP, LU), und im Beisein der Direktorin der Eidgenössischen Finanzverwaltung, des Direktors der Eidgenössischen Finanzkontrolle sowie von Vertreterinnen und Vertretern des EFD, des EDI, des WBF, des UVEK, der EFK und des ETH-Rates in Bern getagt.