Im Anschluss an das Finanzpolitische Seminar der Finanzkommissionen der eidgenössischen Räte vom 25. und 26. Juni 2025 hat sich die nationalrätliche Finanzkommission des Nationalrats (FK-N) vor der Sommerpause mit mehreren Dossiers befasst, welche erhebliche Auswirkungen auf den Bundeshaushalt haben.

Tilgung der COVID-Staatsschulden

Im September 2022 haben die Räte beschlossen, die gesamten Schulden, die durch die hohen ausserordentlichen Ausgaben zur Abfederung der Corona-Pandemie entstanden sind, bis 2035 vollständig abzubauen. Das Gesetz sieht eine einmalige Erstreckung der Frist bis maximal 2039 vor (vgl. Art. 17e Finanzhaushaltgesetz).

Die FK-N stellt fest, dass der Schuldenabbau unter anderem wegen weiterer hoher, damals noch nicht voraussehbarer Ausgaben bisher noch nicht wie geplant erfolgt ist. Ob die Amortisation in der vorgegebenen Frist erreicht werden kann, kann aufgrund der aktuell angespannten Finanzlage des Bundes nicht abschliessend beurteilt werden. Aus Sicht der FK-N ist eine vollständige Tilgung der COVID-Schulden bis spätestens 2039 nach wie vor realistisch, insbesondere wenn die Zusatzausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank in den kommenden Jahren wieder zunehmen und nachhaltig hoch bleiben. Um das Ziel 2035/2039 zu erreichen, dürfen bis dahin auch keine grösseren ausserordentlichen Ausgaben mehr anfallen und die Budgetunterschreitungen der kommenden Jahre müssen sich wieder auf rund 1 Milliarde Franken pro Jahr einpendeln.

Sollte die gesetzliche Verpflichtung des Schuldenabbaus nicht mehr realisierbar sein, erwartet die FK-N vom Bundesrat, dass er dem Parlament alternative Handlungsoptionen vorlegt. Bis dahin sieht die FK-N aber keinen Anlass dazu, an der erst 2023 in Kraft getretenen Tilgungsstrategie zu rütteln.

Beschaffung des neuen Kampfflugzeuges F-35

Wie in der Medienmitteilung vom 26. Juni 2025 über das diesjährige Finanzpolitische Seminar der Finanzkommissionen (FK) bereits erwähnt, hat der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die FK über den aktuellen Stand des Programms Air2030 zur Erneuerung der Mittel zum Schutz des Luftraums orientiert. Die FK-N hat beschlossen, nach der Sommerpause eine ausführlichere Aussprache mit dem Vorsteher des VBS zu führen. Vertiefen will sie die finanzpolitischen Auswirkungen der neuen Rahmenbedingungen in Sachen Air2030 und die Beschaffungskosten der neuen Kampfflugzeuge.

Mitberichte der Finanzkommission zu Vorlagen mit finanziellen Auswirkungen

Die FK-N hat sich in einem Mitbericht an die federführende Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit ihres Rates (SGK-N) mit der Finanzierung der Initiative für eine 13. AHV-Rente (24.073 s) befasst. Dabei hat sie das Finanzierungskonzept, das der Ständerat in der Sommersession 2025 beschlossen hatte, mit der bundesrätlichen Vorlage finanzpolitisch abgewogen. Mit 13 zu 12 Stimmen zieht die FK-N das Konzept des Bundesrates für eine Finanzierung der 13. Altersrente vor (Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,7 Prozentpunkte und Senkung des Bundesbeitrages von 20,2 auf 19,5 Prozent). Damit sollen insbesondere die Mehrbelastungen, die dem Bund aus der Mitfinanzierung der 13. Rente entstehen würden, aufgrund der aktuellen finanzpolitischen Herausforderungen begrenzt werden. Die Kommissionsminderheit erachtet hingegen das ständerätliche Finanzierungskonzept als ausgewogener und nachhaltiger. Für die Minderheit kann damit die finanzielle Stabilität der AHV bis zur nächsten umfassenden Revision gesichert werden. Den Finanzierungsvorschlag des Bundesrates hält sie für zu risikoreich. Eine weitere Minderheit der Kommission hatte dafür plädiert, die 13. Rente über eine bis Ende 2030 befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,6 Prozentpunkte zu finanzieren (Resultat in der Kommission: 8 zu 17 Stimmen).

In einem weiteren Mitbericht zuhanden der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates (APK-N) nimmt die FK-N zu der am 20. Juni 2025 vom Bundesrat vorgelegten Gaststaatstrategie für die Jahre 2026-2029 (25.061 n) Stellung. Die Finanzkommission anerkennt die zentrale Rolle des internationalen Genf in der Schweizer Aussenpolitik und als Pfeiler des Multilateralismus. Für die Stärkung der Gaststaatpolitik fordert die Mehrheit der FK-N eine stärkere Kostenbeteiligung der betroffenen Standortkantone, insbesondere Genf. Vor diesem Hintergrund beantragt sie mit 14 zu 11 Stimmen der APK-N und dem Nationalrat, den Zahlungsrahmen zur Stärkung der Rolle der Schweiz als Gaststaat auf den Stand der vergangenen Finanzierungsstrategie einzufrieren und diesen gegenüber dem Entwurf des Bundesrates um 18,8 Millionen Franken zu kürzen. Die Minderheit der Kommission beantragt Zustimmung zur Vorlage des Bundesrates. Mit einem relativ bescheidenen Mitteleinsatz lasse sich aus ihrer Sicht ein wichtiger Hebel zur Stärkung der Attraktivität des internationalen Standorts Genf in Bewegung setzen.

Die Kommission hat am 26. Juni 2025 unter dem Vorsitz ihrer Präsidentin, Nationalrätin Sarah Wyss (SP, BS), in Basel getagt. Teilweise anwesend waren Vertretende von verschiedenen Departementen (EFD, EDA und EDI).