Einstimmig beantragt die Finanzkommission des Nationalrates (FK-N) die Bewilligung eines Verpflichtungskredits in Höhe von 66,1 Millionen Franken für die digitale Transformation der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS). Damit sollen die Organisation, die Arbeitsprozesse und die Informatiksysteme der ZAS modernisiert werden. Aufgrund der hohen Investitionskosten wird das Programm neu als sogenanntes Schlüsselprojekt der Bundesverwaltung geführt – mit einer entsprechenden systematischen Prüfung.

Finanzierung der digitalen Transformation der Zentralen Ausgleichsstelle

Am 12. September 2025 hat der Bundesrat seine Vorlage zur Finanzierung der digitalen Transformation der ZAS (25.076 n) dem Parlament überwiesen. Zur Deckung der externen Programmkosten wird ein Verpflichtungskredit von 66,1 Millionen Franken beantragt. Hinzu kommen nach aktuellen Schätzungen interne Ressourcen der ZAS in Höhe von rund 57,2 Millionen Franken. Damit belaufen sich die Gesamtkosten des digitalen Transformationsprogramms auf 123,3 Millionen Franken, welche jedoch vollumfänglich dem Bund über die AHV-/IV-/EO-Ausgleichsfonds zurückerstattet werden. Im Rahmen der Eintretensdebatte wurden die Stossrichtung des Bundesrates und die angestrebten Effizienzgewinne bei der ZAS zur Bewältigung des künftig zu erwartenden zusätzlichen Volumens begrüsst. Neben dem Einsparpotential für den Bund hat die FK-N projektbezogene Aspekte thematisiert, wie das Risiko der Bieterabhängigkeit oder die Open-Source-Strategie. Einstimmig beantragt die FK-N dem Nationalrat Zustimmung zum Kreditbegehren des Bundesrates.

Eintretensdebatte zu zusätzlich 106 Millionen Franken für 2025

Weiter hat sich die FK-N im Rahmen einer allgemeinen Aussprache mit dem Nachtrag II zum Voranschlag 2025 (25.042 sn) befasst, den der Bundesrat mit seiner Botschaft vom 19. September 2025 beantragt. Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament schuldenbremswirksame Nachtragskredite im Umfang von rund 106 Millionen Franken und Verpflichtungskredite, die sich auf insgesamt 486,9 Millionen Franken belaufen. Die allgemeine Aussprache drehte sich vor allem um den Nachtragskredit für die ergänzende Winterreserve zur Deckung einer allfälligen Strommangellage sowie um die Stützungsmassnahmen zur Stärkung des Standorts Genf als Pfeiler der Gaststaatspolitik des Bundes. Gemäss der aktuellen Hochrechnung ist es möglich, unterjährig Nachträge zu sprechen, ohne dass die Anforderungen der Schuldenbremse verletzt werden.

Nach der allgemeinen Aussprache in der FK-N werden die Anträge des Bundesrates nun im Rahmen der Detailberatung von den zuständigen Subkommissionen eingehend geprüft.

Finanzierung von zivilen Bauprojekten

Einstimmig beantragt die FK-N ihrem Rat, Verpflichtungskredite von insgesamt 511,8 Millionen Franken für die Realisierung von diversen zivilen Bauprojekten zu bewilligen. Sie folgt dabei dem einstimmigen Beschluss des Ständerates aus der Herbstsession 2025 zur Immobilienbotschaft zivil 2025 (25.040 s). Zu Diskussionen Anlass gab insbesondere der Verpflichtungskredit von 19,8 Millionen Franken für die Sanierung des Bundesasylzentrums in Giffers (FR).

Abschreibung von AT1-Kapitalinstrumenten: Finanzpolitische Auswirkungen der Aufhebung der Verfügung der FINMA

Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat am 1. Oktober 2025 entschieden, die von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) erlassene Verfügung vom 19. März 2023 zur Abschreibung sämtlicher AT1-Anleihen von Credit Suisse im Nominalwert von rund 16,2 Milliarden Franken aufzuheben (vgl. Teilentscheid zum Verfahren B-2334/2023). Die FK-N liess sich vom Eidgenössischen Finanzdepartement über die möglichen finanziellen Auswirkungen des Gerichtsentscheids für den Bund orientieren. Die FK-N nimmt zur Kenntnis, dass der Bundesrat in dieser Sache bisher keine Rückstellungen gebildet hat. Derzeit analysieren die zuständigen Bundesstellen den Gerichtsentscheid und berechnen die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Schadens für den Bund aufgrund einer möglichen Staatshaftungsklage. Da die FINMA den Entscheid des BVGer an das Bundesgericht weiterzieht, kann das Verfahren noch Jahre dauern.

Die FK-N diskutierte, inwiefern der Bundesrat vom Parlament beauftragt werden sollte, sicherzustellen, dass die Kosten einer allfälligen Staatshaftung weder direkt noch indirekt durch die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zu tragen wären. Die Kommission lehnte einen entsprechenden Antrag zur Einreichung einer Kommissionsmotion ab. Sie wird die Entwicklungen in dieser Sache dennoch aufmerksam weiterverfolgen.

Finanzierung des regionalen Personenverkehrs in den Jahren 2026-2028

Im Rahmen des Mitberichtsverfahrens hat sich die FK-N mit der Vorlage des Bundesrates zur Abgeltung der Leistungen des Regionalen Personenverkehrs (RPV) für die Jahre 2026–2028 (25.055 s) befasst. Dabei hat sie die Erhöhung des Verpflichtungskredits, die der Ständerat in der Herbstsession 2025 beschlossen hatte, mit der bundesrätlichen Vorlage finanzpolitisch abgewogen. Mit 13 zu 12 Stimmen beantragt die FK-N der federführenden Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen ihres Rates (KVF-N) und dem Nationalrat, den vom Bundesrat beantragten Verpflichtungskredit in Höhe von 3'364,5 Millionen Franken zu bewilligen. Die Mehrheit der FK-N hält fest, dass die Erhöhung des Verpflichtungskredits ein falsches Signal senden würde, da der Regionale Personenverkehr Teil einer Massnahme des Entlastungspakets 2027 (EP27) ist. Zuerst solle die Diskussion zum EP27 im Erstrat geführt werden. Die Minderheit der Kommission beantragt, sich der Position des Ständerates anzuschliessen und einer Aufstockung des Verpflichtungskredits um 160,2 Millionen Franken zuzustimmen. Der RPV sei ein wesentlicher Service Public und die Kreditaufstockung würde den von den Unternehmen des Öffentlichen Verkehrs angemeldeten Bedarf nur teilweise decken.

Finanzpolitische Bedeutung einer neuen Finanzmarkttransaktionssteuer

Seit August 2024 befasst sich die FK-N mit den finanzpolitischen Aspekten einer neuen Finanzmarkttransaktionssteuer. Gestützt auf einen Kommissionsbeschluss vom 19. Mai 2025 führte sie nun breite Anhörungen zu dieser Fragestellung durch mit dem Ziel, sich einen umfassenden Überblick über das Instrument der Finanzmarkttransaktionssteuer zur Finanzierung von staatlichen Aufgaben zu verschaffen.

Gelegenheit zur Stellungnahme erhielt die Branchenorganisation der Vermögensverwaltung, vertreten durch Dr. Dagmar Kamber Borens, Vorstandsmitglied von Asset Management Association Switzerland. Von Seiten der Wissenschaft hörte die FK-N Prof. Dr. Sergio Rossi von der Universität Freiburg und Prof. Dr. Marc Chesney von der Universität Zürich an. Ebenfalls anwesend waren Dr. Michele Salvi von der Denkfabrik Avenir Suisse sowie Dr. Thomas Bauer von der Gewerkschafts-Dachorganisation Travail.Suisse. Die Anhörungen haben zu Tage gefördert, dass die Meinungen hinsichtlich der Zweckmässigkeit und Praktikabilität der Einführung einer neuen Finanzmarkttransaktionssteuer einerseits und hinsichtlich des möglichen Steuersubstrats andererseits weit auseinandergehen.

Zum jetzigen Zeitpunkt nimmt die Kommission die ihr übermittelten, wertvollen und aufschlussreichen Stellungnahmen zur Kenntnis. Die Frage der Anpassung einer bereits bestehenden Finanzmarkttransaktionssteuer könnte sich jedoch in Zukunft stellen.

Ressourcenüberprüfung beim Fedpol

Im Rahmen der Beratung des Voranschlags 2024 reichte die FK-N das Postulat 23.4349 ein, mit welchem der Bundesrat beauftragt wurde, die Ressourcensituation des Bundesamtes für Polizei (fedpol) einer externen Prüfung zu unterziehen. Die von der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) durchgeführte Prüfung zeigt, dass der heutige Personalbestand der Bundeskriminalpolizei (BKP) nicht ausreicht, um die Ermittlungsaufträge in vollem Umfang zu erfüllen. Die EFK befürwortet einen etappierten Ausbau der Ermittlungsabteilungen bei der BKP, sofern dieser mit den Schwerpunkten der künftigen Sicherheitspolitischen Strategie des Bundesrates im Einklang steht. Dies ist deshalb bemerkenswert, weil die Unterstützung einer Stellenaufstockung durch die EFK eher selten erfolgt.

Die FK-N liess sich den Postulatsbericht des Bundesrates und den Prüfbericht der EFK vorstellen. Es herrscht Konsens darüber, dass Handlungsbedarf besteht. Über die Umsetzung wird noch zu diskutieren sein. Das Thema wird die FK-N noch im laufenden Quartal beschäftigen, wenn sie sich mit dem Budget von fedpol befassen wird.

Eingliederung von Agroscope in die Bundesverwaltung

Agroscope als Kompetenzzentrum des Bundes für die landwirtschaftliche Forschung befindet sich seit der Legislatur 2015-2019 in einem strukturellen Reformprozess. Die FK-N hat diesen Prozess mitgeprägt und seit 2018 eng begleitet (siehe u.a. die von ihr eingereichten Vorstösse 18.4087, 18.4088, 20.3014). Im April 2025 verabschiedete der Bundesrat einen Bericht in Erfüllung der abgeänderten Motion 18.3404 Häberli-Koller. Mit dieser wurde der Bundesrat beauftragt, die Vor- und Nachteile einer Umwandlung der Forschungsanstalt von einer Einheit der zentralen Bundesverwaltung in eine autonome öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit Rechtspersönlichkeit zu prüfen. Die FK-N hat den Bericht des Bundesrates zur Kenntnis genommen. Sie hält fest, dass aus Sicht des Bundesrates unter den gegenwärtigen Umständen die Vorteile eines Verbleibs von Agroscope innerhalb der Bundesverwaltung gegenüber denen einer Auslagerung deutlich überwiegen. Eine solche würde einen tiefgreifenden Veränderungsprozess nach sich ziehen, der aufgrund der laufenden Umsetzung der Standortstrategie von Agroscope mit erheblichen Risken verbunden wäre.

Weitere Geschäfte der Finanzoberaufsicht

Die zuständigen Subkommissionen der FK-N haben der Kommission über die Ergebnisse ihrer Dienststellenbesuche beim Staatssekretariat für Migration und beim Bundesamt für Statistik Bericht erstattet. Schliesslich hat die Finanzdelegation die Kommission über die wichtigsten Aspekte ihrer Arbeit seit April 2025 informiert.

Die Kommission hat am 16. und 17. Oktober 2025 unter dem Vorsitz ihrer Präsidentin, Nationalrätin Sarah Wyss (SP, BS), in Bern getagt.