Voranschlag 2026 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2027-2029 (25.041 sn)
Der Voranschlagsentwurf des Bundesrates, welcher am 12. September, 25. Oktober und 12. November 2025 um drei Nachmeldungen ergänzt wurde, sieht im ordentlichen Haushalt ein Defizit von 348 Millionen Franken vor. Die Schuldenbremse würde jedoch ein konjunkturelles Defizit von 720 Millionen Franken zulassen, so dass ein struktureller Überschuss (Handlungsspielraum gemäss Schuldenbremse) von 372 Millionen Franken resultiert. Damit präsentiert der Bundesrat einen mit der Schuldenbremse konformen Voranschlag 2026, was abermals nur dank umfangreichen Bereinigungsmassnahmen möglich war. Zu diesen gehört insbesondere die weitere Inanspruchnahme ausserordentlicher Kredite für die Ausgaben im Zusammenhang mit dem Schutzstatus S (600 Millionen Franken), die Umsetzung vorgezogener Massnahmen aus dem Entlastungspaket 2027 sowie Kürzungen im Eigenbereich der Verwaltung. Hinzu kommen zusätzliche Einnahmen aus dem Kanton Genf, welche am 12. November 2025 mittels Nachmeldung in den Budgetentwurf des Bundesrates aufgenommen wurden und den Finanzierungssaldo um 290 Millionen Franken verbessern.
Die Subkommissionen der FK-N haben den Voranschlag 2026 und Finanzplan 2027-2029 in den vergangenen Wochen vorberaten und der Kommission zahlreiche Änderungsanträge gegenüber dem Entwurf des Bundesrates gestellt. Nach einer dreitägigen Beratung beantragt die FK-N nun dem Nationalrat einen Voranschlag, welcher gegenüber dem Bundesratsentwurf Mehrausgaben von 248,5 Millionen und Mehreinnahmen von 14,8 Millionen Franken im ordentlichen Haushalt vorsieht. Damit beträgt der strukturelle Überschuss nach der Vorberatung durch die FK-N noch 138,7 Millionen Franken. In der Gesamtabstimmung hat die FK‑N diese Version des Voranschlags mit 11 zu 8 Stimmen bei 6 Enthaltungen angenommen. Einstimmig unterstützt die Kommission die Bundesbeschlüsse über die Entnahmen aus dem Bahninfrastrukturfonds und dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds für das Jahr 2026.
Die FK-N hat ihre Beschlüsse am 19. November den Bundeshausmedien im Rahmen eines Point de presse vorgestellt. Im Folgenden werden die zentralen Beschlüsse der FK-N zum Voranschlag 2026 und Finanzplan 2027-2029 in thematischen Blöcken zusammengefasst:
Landwirtschaft, Wirtschaft, Arbeit, Wohnungswesen und Einnahmen des Bundes
Angenommen wurden folgende Anträge:
- die Einstellung von 290 Millionen Franken ins Budget 2026 als Leistungen des Bundes an die Arbeitslosenversicherung (mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung);
- eine Reduktion um 11 Prozent (6 Mio.) der Finanzhilfen an Schweiz Tourismus für Landeswerbung im Fernmarkt (mit 14 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen);
- eine Aufstockung der Finanzhilfen zugunsten des Forschungsinstituts für biologischen Landbau (FiBL) um 1 Million Franken (mit 16 zu 9 Stimmen);
- zusätzliche Mittel in Höhe von 1,4 Millionen Franken für die Unterstützung der inländischen Pflanzkartoffelproduktion (mit 13 zu 12 Stimmen);
- zusätzliche Mittel im Umfang von 3,6 Millionen Franken für Herdenschutzmassnahmen (mit 23 zu 1 Stimmen);
- die Einstellung von Mitteln in der Höhe von insgesamt 10 Millionen Franken ins Budget 2026 für den Erwerb von Impfstoffen gegen die Blauzungenkrankheit und die Finanzierung der damit zusammenhängenden erwarteten Kosten im Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen sowie im Institut für Virologie und Immunologie (mit 20 zu 1 Stimmen bei 4 Enthaltungen);
- eine Kürzung der Personalausgaben des Kompetenzzentrums des Bundes für die landwirtschaftliche Forschung Agroscope in der Höhe von 5,2 Millionen Franken, wobei der Standort Avenches (Schweizer Nationalgestüt) von der Kürzung ausgenommen werden soll (mit 13 zu 12 Stimmen);
- die Erhöhung der budgetierten Wehrpflichtersatzabgabe um 1 Million Franken auf das Vorjahresniveau (mit 17 zu 8 Stimmen);
- die Erhöhung der budgetierten eingezogenen Vermögenswerte um 12,7 Millionen Franken und damit auf den Durchschnittswert der vergangenen sieben Jahre (mit 13 zu 11 Stimmen).
Abgelehnt wurden folgende Anträge:
- zusätzliche Mittel in der Höhe von 10 Millionen Franken zur Förderung des Strukturwandels im Weinbau (mit Stichentscheid der Präsidentin);
- die Einstellung von 100 Millionen Franken ins Budget 2026 zwecks Schaffung von preisgünstigen Miet- und Eigentumswohnraum in der Form von Darlehen gemäss Wohnraumförderungsgesetz (mit 17 zu 8 Stimmen).
Beziehungen zum Ausland
Angenommen wurden folgende Anträge:
- eine interne Verschiebung von personellen Ressourcen in der Höhe von 1 Million Franken zur Verstärkung des Bereichs des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO), der die Verhandlungen von Freihandelsabkommen führt (mit 16 zu 9 Stimmen);
- eine Kürzung der Kredite der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) um insgesamt 34,5 Millionen Franken. Von der Kürzung betroffen sind die Kredite der Internationalen Zusammenarbeit (IZA) «bilaterale Entwicklungszusammenarbeit» (-6,3 Mio.; 14 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen) und «Beiträge an multilateralen Organisationen» (-28,2 Mio.; 14 zu 11 Stimmen). Ein Antrag auf eine Erhöhung von DEZA-Krediten um insgesamt 121,3 Millionen Franken (+82,3 Mio. bei der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit und +39 Mio. bei der Humanitären Hilfe) wurde mit 17 zu 8 Stimmen abgelehnt;
- eine haushaltsneutrale Umlagerung von 24,3 Millionen Franken im Jahr 2026 (55,4 Mio. im 2027, 86,5 Mio. im 2028 und 86,5 Mio. im 2029) von den IZA-Krediten der DEZA hin zu den Krediten der wirtschaftlichen Zusammenarbeit des SECO (mit 16 zu 9 Stimmen). Damit beantragt die FK-N eine Umkehrung der Beschlüsse der Räte in der Wintersession 2024 zu den Sparbemühungen des IZA-Bereichs im Finanzplan 2026-2028.
Abgelehnt wurden folgende Anträge:
- die Verwendung der vom Bundesrat budgetierten ausserordentlichen Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank in der Höhe von 333,3 Millionen Franken zur Finanzierung einer Kreditaufstockung im Bereich der IZA (mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung); ein Antrag auf Verschiebung der ausserordentlichen Gewinnausschüttung in den ordentlichen Haushalt ohne Zweckbindung und damit zwecks Erhöhung des finanzpolitischen Handlungsspielraums wurde mit 16 zu 9 Stimmen abgelehnt;
- eine Erhöhung diverser IZA-Kredite, um eine APD-Quote von 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens zu erreichen (mit 17 zu 7 Stimmen);
- die Ablehnung der Erhöhung des Pflichtbeitrags der Schweiz für den Europarat in der Höhe von 1,2 Millionen Franken gemäss Nachmeldung des Bundesrates vom 25. Oktober 2025 (mit 17 zu 8 Stimmen);
- die Plafonierung der für die Unterstützung der Ukraine vorgesehenen Mittel auf 100 Millionen Franken pro Jahr für die Jahre 2026-2029 (mit 17 zu 8 Stimmen);
- die Kürzung des Schweizer Beitrags an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten (Kohäsionsbeitrag) um 4,9 Millionen Franken (mit 17 zu 8 Stimmen).
Migration
Angenommen wurden folgende Anträge:
- eine Teilverschiebung der Mittel zugunsten der Kantone für Schutzbedürftige aus der Ukraine aus dem ausserordentlichen ins ordentliche Konto (130 von insgesamt 600 Millionen Franken) bei einer gleichzeitigen Kürzung der Entschädigungen an die Kantone um 130 Millionen Franken für die an Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge ausgerichtete Sozialhilfe wurde mit 14 zu 11 Stimmen angenommen. Eine vollständige Verschiebung der Beiträge an die Kantone (600 Mio.) aus dem ausserordentlichen in den ordentlichen Haushalt mit einer entsprechenden Verringerung des Handlungsspielraums gemäss der Schuldenbremse wurde mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.
Abgelehnt wurde folgender Antrag:
- eine Kürzung in der Höhe von 600 Millionen Franken im Gesamtbudget des Staatssekretariats für Migration (mit 16 zu 8 Stimmen).
Umwelt, Energie und Verkehr
Angenommen wurde folgender Antrag:
- eine Aufstockung der Mittel für die Sanierung von belasteten Standorten um 5 Millionen Franken (mit Stichentscheid der Präsidentin).
Abgelehnt wurden folgende Anträge:
- die Streichung der Mittel in der Höhe von 10 Millionen Franken für die Subventionierung der geplanten Nachtzugslinie nach Malmö (mit 13 zu 11 Stimmen);
- eine Erhöhung der Einlage in den Bahninfrastrukturfonds um 100 Millionen Franken (mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung);
- eine Kürzung der Mittel zugunsten der ergänzenden Winterreserve in der Höhe von 138,2 Millionen Franken, namentlich für das Reservekraftwerk Birr Ansaldo (-85 Mio.), für Projektierungen/Vorleistungen für neue Reservekraftwerke (-50 Mio.) und die Planungsreserve (‑3,2 Mio.) (mit 16 zu 8 Stimmen);
- Mittel in Höhe von 5,5 Millionen Franken für die zeitnahe Bereitstellung meteorologischer Daten und Modelle für die Energiesicherheit der Schweiz (mit 15 zu 9 Stimmen);
- zusätzliche Mittel in der Höhe von 2,8 Millionen Franken für den Gewässerschutz (mit 15 zu 9 Stimmen) und von 8 Millionen Franken für die Revitalisierung von Gewässern (mit 12 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen).
Sicherheit
Angenommen wurden folgende Anträge:
- den Aufbau einer souveränen Schweizer Open Source IKT-Plattform für Büroautomation der Armee, welche mit Mitteln aus dem Rüstungsbudget (10 Mio.) finanziert und mit den zivilen Behörden entwickelt werden soll (mit 19 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung);
- eine Erhöhung des Eigenaufwands des Bundesamtes für Cybersicherheit um 10 Millionen Franken zugunsten der Unterstützung bei meldepflichtigen Vorfällen, der Erhöhung der Cyberresilienz bei allen Wirtschaftssektoren und der Etablierung einer digitalen Plattform zur Warnung vor Cybergefahren (einstimmig);
- eine Erhöhung der Rüstungsausgaben und -investitionen um 50 Millionen Franken bei einer gleichzeitigen Reduktion des Betriebsaufwands der Armee um 25 Millionen Franken, welche durch gezielte Effizienzsteigerungen erreicht werden soll, um die Investitionsfähigkeit der Armee anzuheben (mit 16 zu 9 Stimmen).
Abgelehnt wurden folgende Anträge:
- Verzicht auf die kommenden Ratenzahlungen für das Kampfflugzeug F-35A im Umfang von 896 Millionen Franken (mit 17 zu 8 Stimmen);
- Verzicht auf die Abgabe von Gratis- und verbilligter Munition an Schiessvereine im Umfang von 9,7 Millionen Franken (mit 16 zu 9 Stimmen);
- zusätzliche Mittel im Umfang von 20 Millionen Franken für zusätzliches Personal zum Schutz der Grenzen mit gleichzeitiger Kompensation im Eigenaufwand des Staatssekretariats für Migration (mit 16 zu 8 Stimmen).
Gleichstellung, Bildung, Forschung, Kultur und Familie
Angenommen wurden folgende Anträge:
- Einstellung von Mitteln in Höhe von 1,5 Millionen Franken ins Budget 2026 für die Finanzierung der Kampagne zur Prävention von Gewalt an Frauen (mit 13 zu 12 Stimmen). Eine Erhöhung der Finanzhilfen an Organisationen, die geschlechtsspezifische Gewalt bekämpfen, wurde mit Stichentscheid der Präsidentin angenommen. Hingegen lehnte die Kommission eine Erhöhung der Personalausgaben des Gleichstellungsbüros um 0,3 Million Franken mit 17 zu 8 Stimmen ab;
- zusätzliche Mittel in Höhe von 4 Millionen Franken für die bedarfsgerechte Bereitstellung von Daten für Künstliche Intelligenz (mit 13 zu 11 Stimmen);
- eine Aufstockung der Mittel für Familienorganisationen um 0,5 Million Franken (mit 16 zu 9 Stimmen). Eine Erhöhung um 1,2 Millionen Franken wurde mit 13 zu 11 Stimmen abgelehnt.
Abgelehnt wurden folgende Anträge:
- zusätzliche Mittel in Höhe von 2 Millionen Franken zugunsten des Jugendmedienschutzes (mit 13 zu 12 Stimmen);
- eine Aufstockung der Pauschalbeiträge an die Kantone im Bereich der Berufsbildung (+143,2 Mio.), der projektgebundenen Beiträge zugunsten der kantonalen Hochschulen (+4,2 Mio.) und der Mittel zur Unterstützung von Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung (+7,4 Mio.) (mit 17 zu 8 Stimmen);
- eine Kürzung um 28 Millionen Franken des Finanzierungsbeitrags an den ETH-Bereich auf das Vorjahresniveau (mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung);
- eine Kürzung um 14,2 Millionen Franken des Finanzierungsbeitrags an Innosuisse auf das Vorjahresniveau (mit 16 zu 8 Stimmen);
- eine Kürzung der Kredite für die internationale Zusammenarbeit in der Forschung um 1,2 Millionen Franken auf das Vorjahresniveau (mit 13 zu 12 Stimmen);
- eine Aufstockung der Mittel zur Erhaltung von schützenswerten Objekten (Baukultur) um 3 Millionen Franken (mit 17 zu 8 Stimmen).
Gesundheitswesen
Abgelehnt wurden folgende Anträge:
- Kürzungen von insgesamt 5,2 Millionen Franken (-3,9 Mio. beim BAG und -1,3 Mio. beim BFS) bei den Personalkosten des Programms DigiSanté (mit 13 zu 12 Stimmen);
- eine Kürzung von 19,3 Millionen Franken der vom Bund finanzierten Leistungen der Militärversicherung (mit 17 zu 8 Stimmen);
- zusätzliche Mittel in Höhe von 1,1 Millionen Franken für Tox Info Schweiz (mit 13 zu 12 Stimmen);
- zusätzliche Mittel in Höhe von 0,3 Million Franken für die Verhütung und die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten (mit 13 zu 12 Stimmen);
- zusätzliche Mittel in Höhe von 2 Millionen Franken für die Bekämpfung nicht übertragbarer Krankheiten (mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung);
- zusätzliche Mittel in Höhe von 0,4 Million Franken für den Bereich Palliative Care (mit 17 zu 8 Stimmen);
- zusätzliche Mittel in Höhe von 5 Millionen Franken für die Volksinitiative für Versorgungssicherheit (mit 17 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen);
- zusätzliche Mittel in der Höhe von 2 Millionen Franken für den Aufbau der Infrastruktur und der Rekrutierung von Personal für das Human Biomonitoring (mit 17 zu 8 Stimmen); ein Antrag auf die Finanzierung der «Schweizer Gesundheitsstudie» in Höhe von 10 Millionen Franken wurde mit 22 zu 3 Stimmen abgelehnt;
- zusätzliche Mittel für diverse Präventionsprogramme (1 Mio. im Suchtbereich, mit 17 zu 8 Stimmen; 2 Mio. im Bereich Strahlenschutz, mit 17 zu 8 Stimmen).
Ausgaben im Eigenbereich des Bundes
Angenommen wurden folgende Anträge:
- Kürzungen bei den Ressourcenpools einzelner Departemente (im EFD um 4,3 Millionen: mit 19 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung; im WBF um 4,4 Millionen: mit 22 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen; im UVEK um 10,5 Millionen: mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung). Parallel zu den Kürzungen im Voranschlag 2026 soll der Bundesrat im Bundesbeschluss über den Finanzplan beauftragt werden, dafür zu sorgen, dass die Ressourcenpools der Departemente ab dem Voranschlag 2027 nach einheitlichen Kriterien gesteuert werden (einstimmig);
- eine Kürzung des Eigenaufwands von diversen Verwaltungseinheiten des Bundes: Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (-10,9 Mio.; mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung) und Wettbewerbskommission (-1,7 Mio.; mit 15 zu 9 Stimmen und 1 Enthaltung);
- Kürzungen im Personalaufwand des Bundesamtes für Justiz (-1,7 Mio.; mit 14 zu 9 Stimmen);
- eine schrittweise Erhöhung der Ressourcen von fedpol für zusätzliches Personal der Bundeskriminalpolizei: 1,8 Millionen im Jahr 2026, 5,4 Millionen im 2027, 9 Millionen im 2028 und 12,6 Millionen Franken im Jahr 2029 (mit 16 zu 8 Stimmen);
- die Kürzung des Teuerungsausgleichs für das Bundespersonal von 0,5 auf 0,1 Prozent (mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung);
- eine Erhöhung des Ertrags der Schweizerischen Akkreditierungsstelle (SAS) um 1,1 Millionen Franken im Jahr 2026 verbunden mit dem Auftrag an den Bundesrat, den Kostendeckungsgrad der SAS ab 2027 auf mindestens 90 Prozent anzuheben (einstimmig).
Abgelehnt wurden folgende Anträge:
- eine Kürzung des Eigenaufwands von diversen Verwaltungseinheiten des Bundes: Staatssekretariat für Migration (-50%; mit 16 zu 8 Stimmen), Bundesamt für Justiz (-14,7 Mio.; mit 16 zu 8 Stimmen), Bundesamt für Umwelt (-2,8 Mio.; mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung), Bundesamt für Sozialversicherungen (-2,5 Mio.; mit 16 zu 7 Stimmen), Bundesamt für Kultur (-2,1 Mio., mit 16 zu 7 Stimmen), Bundesverwaltungsgericht (-2 Mio.; mit 13 zu 12 Stimmen), Bundesarchiv (-1,4 Mio.; mit 16 zu 7 Stimmen); Parlamentsdienste (-1,2 Mio.; mit 16 zu 8 Stimmen), Zentrale Ausgleichsstelle (1 Mio.; mit 13 zu 12 Stimmen), Datenschutzbeauftragter (-0,7 Mio.; mit 13 zu 12 Stimmen), Bundeskanzlei (-0,5 Mio.; mit 13 zu 12 Stimmen) und Unabhängige Aufsichtsbehörde über die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten (-0,6 Mio.; mit 17 zu 8 Stimmen);
Die erwähnten Beschlüsse der FK-N werden in der anstehenden Wintersession dem Nationalrat in der Form von Mehr- oder Minderheitsanträgen unterbreitet (die Fahne zuhanden der Fraktionen, welche auch die Anträge der FK-S an den Ständerat enthält, wird voraussichtlich Ende Woche separat publiziert). Der FK-N lagen bei ihren Beratungen weitere Anträge vor, welche aber für die Ratsberatung nicht weitergezogen und an dieser Stelle deshalb nicht erwähnt werden.
Voranschlag 2025. Nachtrag II (25.042 sn)
Mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die FK-N ihrem Rat, den Bundesbeschluss über den Nachtrag II zum Voranschlag 2025 anzunehmen.
Angenommen wurden folgende Anträge:
- eine vom Bundesrat nicht vorgesehene Einlage in den Bahninfrastrukturfonds um 100 Millionen Franken (mit 16 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung); eine Einlage von 200 Millionen Franken wurde mit 16 zu 8 Stimmen abgelehnt.
Abgelehnt wurden folgende Anträge:
- die Aufschiebung der Rückzahlungstranchen für die Jahre 2025 und 2026 von Darlehen der Immobilienstiftung FIPOI anstelle eines Teilerlasses der Rückzahlung dieser Tranchen gemäss Antrag des Bundesrates mit Ausfällen von Investitionseinnahmen um 38,7 Millionen Franken (mit Stichentscheid der Präsidentin);
- Streichung des Nachtragskredits von 50 Millionen Franken für die ergänzende Winterreserve (mit 16 zu 8 Stimmen).
Weitere Geschäfte
Aus aktuellem Anlass führte die FK-N eine Aussprache mit Vertretenden des Staatssekretariats für Wirtschaft. Dabei liess sich die Kommission aus erster Hand über das Verhandlungsergebnis in Bezug auf die Importzölle der Vereinigten Staaten auf bestimmte Schweizer Waren orientieren. In diesem Zusammenhang teilte die Vorsteherin des Eidgenössischen Finanzdepartements der Kommission ihre Einschätzung zu den finanzpolitischen Auswirkungen der erzielten Einigung mit. Die FK-N wird die Entwicklung in dieser Sache nach wie vor aufmerksam verfolgen.
Weiter hat sich die Kommission über die zweite Hochrechnung zum voraussichtlichen Jahresergebnis 2025 des Bundes informieren lassen. Mit einem erwarteten ordentlichen Überschuss dürfte die Mindestvorgabe der Schuldenbremse aus heutiger Sicht deutlich übertroffen werden, nicht zuletzt aufgrund der zusätzlichen Einnahmen aus dem Kanton Genf.
Zu guter Letzt hat sich die FK-N von ihrer zuständigen Subkommission über deren Erkenntnisse zur Realisierung der Nutzen- und Synergiepotenziale des Informatikprogramms «SUPERB» orientieren lassen.
Die Kommission hat am 17., 18. und 19. November 2025 unter dem Vorsitz ihrer Präsidentin, Nationalrätin Sarah Wyss (SP, BS), in Bern getagt. Anwesend waren alle Departementsvorsteherinnen und ‑vorsteher, der Bundeskanzler, der designierte Nationalratspräsident, der Vizepräsident des Bundesgerichts, der Generalsekretär der Bundesversammlung, der Direktor der Eidgenössischen Finanzkontrolle und der Datenschutzbeauftragte.