Detailberatung des Voranschlags 2017 und des Nachtragskredits II zum Voranschlag 2016
Nachdem die Finanzkommission des Ständerates (FK-S) an ihrer Sitzung vom 17. und 18. Oktober 2016 auf den Voranschlag 2017 (16.041) und auf den Nachtragskredit II zum Voranschlag 2016 (16.042) eingetreten war, hat sie nun ihre Arbeiten mit der Detailberatung fortgesetzt.
Zunächst präsentierte der Vorsteher des Finanzdepartements die zweite Hochrechnung zum voraussichtlichen Jahresergebnis 2016, welche abweichend vom veranschlagten Defizit in Höhe von 0,5 Milliarden Franken einen ordentlichen Überschuss von 2,2 Milliarden Franken vorsieht. Die Kommission informierte sich anschliessend über die Arbeiten der Subkommissionen im Oktober und befasste sich mit deren Anträgen. Das Rechnungsjahr 2017 ist das erste Jahr, in dem die Grundsätze des neuen Führungsmodells für die Bundesverwaltung zur Anwendung kommen.
Die Mehrzahl der beantragten Änderungen betrifft die Umsetzung der Beschlüsse, die der Ständerat in der Herbstsession im Rahmen des Stabilisierungsprogramms 2017-2019 (16.045) gefällt hat. So befürwortet die Kommission, zusätzlich 500‘000 Franken für Massnahmen zur Integration von Ausländerinnen und Ausländern zu veranschlagen, um diese Last nicht auf die Kantone zu überwälzen. Im Bereich Bildung, Forschung und Innovation beantragt die Kommission entsprechend der für diesen Sektor beschlossenen Mittelerhöhung, im Voranschlag zusätzliche 74 Millionen Franken für die Eidgenössischen Technischen Hochschulen, die Universitäten, die Fachhochschulen und die Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung einzustellen. Ausserdem möchte sie den Betrag für die Direktzahlungen in der Landwirtschaft im Jahr 2017 um 62 Millionen Franken erhöhen.
Ferner hat sich die Kommission dagegen ausgesprochen, die Ausfuhrbeiträge für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte («Schoggi-Gesetz») um 26,7 Millionen Franken aufzustocken. Da ein Minderheitsantrag eingereicht wurde, wird sich der Ständerat einmal mehr mit diesem Thema zu befassen haben.
Diese Änderungsvorschläge erhöhen die veranschlagten Ausgaben um 136 Millionen Franken.
Entsprechend ihrer nationalrätlichen Schwesterkommission beantragt die FK-S ein kostenneutrales Vorgehen hinsichtlich der SIFEM AG, der Entwicklungsfinanzierungsgesellschaft des Bundes. Dies verringert sowohl die Einnahmen als auch die Ausgaben um einen Betrag in Höhe von 374,4 Millionen Franken. Damit wird die vom Bundesrat vorgeschlagene Umwandlung des Darlehens an die SIFEM in Aktienkapital nicht vollzogen.
Nach Abschluss der eingehenden Beratungen beantragt die Kommission ihrem Rat insgesamt eine Senkung der Ausgaben um 238,3 Millionen Franken und eine Senkung der Einnahmen um 374,4 Millionen Franken.
Im Weitern befasste sich die Kommission mit einem Antrag, der eine Kreditsperre verlangt, um so die Vorgaben der Schuldenbremse einzuhalten. Der Antrag wurde mit 9 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.
Der von der Kommission beantragte Voranschlag weist ein strukturelles Defizit von 13,4 Millionen Franken auf, was bedeutet, dass er nicht die Bestimmungen der Schuldenbremse einhält. Die Kommissionsmitglieder sind sich dessen bewusst und haben deshalb angekündigt, in der anstehenden Wintersession bei den Beratungen im Rat und an den Sitzungen zur Differenzbereinigung eine Lösung vorzuschlagen.
Weitere behandelte Geschäfte
Darüber hinaus hat die Kommission den Entwurf für eine Teilrevision des Bundesgesetzes über die Eidgenössische Finanzkontrolle behandelt (16.064). Diese Teilrevision schliesst an die Schlussfolgerungen des Berichts zum Informatikprojekt INSIEME an. Sie soll für eine bessere Verbreitung der Ergebnisse der Anhörungen der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) sorgen sowie die Autonomie der EFK stärken. Die Kommission spricht sich einstimmig für die Vorlage des Bundesrates aus.
Schliesslich empfiehlt die Kommission ihrem Rat mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung, die von der FDP-Liberalen Fraktion eingereichte Motion 14.3690 («Bilanz des Generationenvertrages») abzulehnen.
Die FK-S hat am 17. und 18. November 2016 unter dem Vorsitz ihrer Präsidentin Anita Fetz (SP, BS) und teils in Anwesenheit des Vorstehers des Finanzdepartements, Bundesrat Ueli Maurer, der anderen Bundesratsmitglieder und des Direktors der Eidgenössischen Finanzkontrolle sowie im Beisein von einigen derer Mitarbeitenden in Bern getagt.