Die Finanzkommission des Ständerates (FK-S) spricht sich einstimmig für die beiden IKT-Vorlagen «Modernisierung und Digitalisierung der EZV (Programm DaziT)» und «Migration und Umzug ins Rechenzentrum CAMPUS» aus und folgt damit dem Nationalrat.

17.021n Modernisierung und Digitalisierung der EZV (Programm DaziT)

Um sämtliche Prozesse der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) zu modernisieren und zu vereinfachen wurde das Programm DaziT gestartet. In diesem Zusammenhang ist auch die Informatik-Landschaft der EZV gesamthaft zu erneuern. Ziel ist die Digitalisierung des gesamten Zollbereichs bis 2026. Für Wirtschaft und Bevölkerung soll damit die Verzollung vereinfacht und möglichst zeit- und ortunabhängig abgewickelt werden können. Dafür beantragt der Bundesrat einen Gesamtkredit von 393 Millionen Franken. Er rechnet mit Einsparungen für die Wirtschaft von rund 125 Millionen Franken und einem Sparpotenzial innerhalb der EZV von etwa 20 Prozent, insbesondere im Personalbereich. Durch die jährliche Fluktuation und Umschulungen für andere Bereiche in der EZV soll diesem begegnet werden.

Der Nationalrat hat in der Sommersession 2017 dem Geschäft mit einer Änderung einstimmig zugestimmt. Mit der Vorlage gibt das Parlament die erste Tranche für das Programm DaziT frei. Diesen Betrag reduzierte der Nationalrat um 123 Millionen auf 71,7 Millionen Franken. Gleichzeitig übergab er dem Vorsteher EFD die Kompetenz, den zweiten Teil der ersten Tranche (123 Mio. CHF) nach Konsultation einer externen, unabhängigen Drittstelle freizugeben.

Während der Diskussion stellten die Kommissionsmitglieder kritische Fragen zur langen Dauer des Programmes, der Möglichkeit auf bereits bestehende Programme anderer Länder zurückzugreifen, den Personalressourcen sowie der Bereitschaft der Mitarbeitenden der EZV zu grossen Änderungsprozessen. Die FK-S beantragt ihrem Rat einstimmig, die Vorlage mit der vom Nationalrat vorgenommenen Änderung zuzustimmen.

17.026n Migration und Umzug ins Rechenzentrum CAMPUS

Der Bundesrat hat im 2014 entschieden, die heutige heterogene Rechenzentren-Landschaft des Bundes in einem Verbund von Rechenzentren (RZ) zusammenzufassen. Ziel ist, die Zahl an RZ deutlich zu reduzieren sowie den künftigen Kapazitätsbedarf der Bundesinformatik kostengünstiger und umweltschonender sicherzustellen. Deshalb wird in Frauenfeld das RZ CAMPUS gebaut. Dieses wird sowohl zivil wie militärisch genutzt werden. Die Federführung für Bau und Betrieb liegt beim VBS. Im zivilen Bereich soll in einem ersten Schritt die IKT-Infrastruktur des Bundesamtes für Informatik und Telekommunikation (BIT) im EFD, des Informatik Service Center des EJPD (ISC-EJPD) und des IKT-Leistungserbringers des WBF (ISCeco) ins neue RZ CAMPUS in Frauenfeld integriert werden. Um diesen schrittweisen Umzug der IKT-Infrastruktur und -Systeme sowie der Rückbau der abzulösenden RZ zu finanzieren, beantragt der Bundesrat nun einen Gesamtkredit von 41,2 Millionen Franken. Der Umzug der IKT-Infrastruktur der Informatik EDA ist erst für 2022-2023 geplant und deshalb nicht in vorliegenden Gesamtkredit enthalten. Der Kredit für den Aufbau der IKT-Infrastruktur des VBS wird mit der Armeebotschaft 2017 (17.027) beantragt.

Bei der Behandlung interessierte sich die Kommission dafür, wem die Gesamtführung des Projektes übertragen wurde und wie die Koordination zwischen den verschiedenen Departementen und Ämtern ausgestaltet ist. In der Gesamtabstimmung spricht sich die FK-S einstimmig für die Vorlage aus und folgt damit dem Entscheid des Nationalrates.

Behandlung diverser Motionen aus dem Nationalrat

Die Kommission spricht sich mit 8 zu 4 Stimmen für die Motion ihrer Schwesterkommission «Gebundene Ausgaben reduzieren» (17.3259) aus. Sie will damit den Bundesrat in seinen bereits aufgenommenen Bemühungen zur Reduktion der gebundenen Ausgaben bestärken. Die Minderheit lehnt die Motion ab, weil die Motion zu wenig konkret formuliert sei und als allgemeine Anregung offene Türen aufstösst, da der Bundesrat bereits tätig geworden ist.

Die Motion «Änderung von Artikel 18 Absatz 2 Finanzhaushaltsgesetz» (17.3015) der FK-N will, dass im Finanzhaushaltsgesetz eine Prioritätenordnung bei den Sparmassnahmen vorgesehen wird. Demnach soll der gänzliche Verzicht auf bisherige staatliche Aufgaben Vorrang vor Querschnittkürzungen haben und prioritär Kürzungen in jenen Bereichen vorgenommen werden, welche während der letzten fünf Legislaturperioden das stärkste Ausgabenwachstum aufwiesen. Die FK-S lehnt die Motion einstimmig ab, weil sie die finanzpolitische Handlungsfreiheit von Bundesrat und Parlament unnötig einschränkt und die Budgethoheit des Parlamentes beschneidet.

Die Motion «Abbau von Regulierungskosten. IT-Offensive der Eidgenössischen Zollverwaltung fokussieren» (15.3119) lehnt die Kommission einstimmig ab, weil das Ziel der Motion mit dem aufgegleisten Programm DaziT (17.021; vgl. oben) realisiert wird.

Die Motion «Vierjährlichen Wirksamkeitsbericht des Bundesrates. Änderungen am Finanzhaushaltsgesetz» (15.3019) will, dass jeweils anlässlich der Behandlung des Wirksamkeitsberichtes über den Vollzug und die Wirksamkeit des Finanzausgleichs das Parlament am Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) Änderungen vornehmen kann. Die Kommission lehnt die Motion mit 10 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung ab. Das FiLaG hat einen direkten Einfluss auf die Kantone. Aus Sicht der Mehrheit sollen deshalb Änderungen an diesem Gesetz grundsätzlich vonseiten der Kantone angestossen werden. Eine Revision des FiLaG ohne direkten Einbezug der Kantone wird als kontraproduktiv erachtet. Die Minderheit will die Motion annehmen, damit dieser vierjährliche Automatismus die Möglichkeit eröffnet, unmittelbar Änderungen im FiLaG vorzunehmen.

Aussprache mit dem Nationalbankpräsidenten

Die Finanzkommission führt jeweils mit Blick auf die Budgetberatung eine Aussprache mit dem Präsidenten des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank (SNB). Die Kommission wollte in Erfahrung bringen, wie die SNB die Konjunkturlage und die Entwicklung für das kommende Jahr einschätzt. Dabei wurde über die aktuelle und die künftige Wirtschaftslage Europas, den Brexit sowie die Situation des Dollars und deren Auswirkungen auf die Schweizer Wirtschaft und die Frankenstärke diskutiert. Weiter wurde die Lage auf dem Finanz- und Immobilienmarkt angesprochen. Schliesslich erläuterte Thomas Jordan die Ergebnisse der SNB des ersten Halbjahres 2017 sowie die Gewinnausschüttung an Bund und Kantone.

Hochrechnungen über das voraussichtliche Jahresergebnis 2017

Die Kommission nimmt Kenntnis von den Hochrechnungen über das voraussichtliche Jahresergebnis 2017 per 30.06.2017. Gemäss dieser rechnet der Bund mit einem Einnahmenüberschuss von 0,5 Milliarden Franken, würde um 0,7 Milliarden Franken besser abschliessen als budgetiert.

Die FK-S hat am 21. August 2017 unter dem Vorsitz von Ständerätin Anita Fetz (SP, BS) in Bern getagt, dies teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Ueli Maurer, Vorsteher des Finanzdepartements, von Mitarbeitenden des EFD und des WBF sowie dem Präsidenten des SNB-Direktoriums, Thomas Jordan.