Motion 18.4089 n: ortsübliche Bau- und Mietpreise für Verwaltungseinheiten mit dezentralen Standorten
Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 8 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion 18.4089 anzunehmen. Diese beauftragt den Bundesrat, die Grundlagen und die Praxis für die Berechnung der Bau- und Mietkosten bei Verwaltungseinheiten mit dezentralen Standorten derart anzupassen, dass sie den ortsüblichen Preisen entsprechen. Die Kommissionsmitglieder finden es nicht korrekt, die Attraktivität dezentraler Standorte aus budgettechnischer Sicht künstlich zu schmälern, und erachten die Motion für geeignet, die derzeitige Verzerrung zu korrigieren.
Hochrechnung zum voraussichtlichen Jahresergebnis 2019
Die Kommission hat Kenntnis genommen von der Hochrechnung per 30. Juni 2019 zum voraussichtlichen Jahresergebnis 2019. Diese sieht einen Einnahmenüberschuss von 3,3 Milliarden Franken vor, sprich 2,1 Milliarden Franken mehr als vom Bund budgetiert (1,2 Milliarden Franken). Die ordentlichen Bundeseinnahmen 2019 dürften den budgetierten Betrag um 0,7 Milliarden Franken (+0,9%) übersteigen. Des Weiteren kommen 490 Millionen Franken nicht vorgesehene ausserordentliche Einnahmen hinzu. Die Ausgaben dürften im Übrigen rund 900 Millionen Franken unter den genehmigten Voranschlagskrediten liegen.
Die Kommission hat ferner Kenntnis genommen vom
Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartementes (EFD) zur Entwicklung der Budgetunterschreitungen. Aus dem Bericht geht insbesondere hervor, dass die Budgetunterschreitungen bei den Eigenausgaben der Bundesverwaltung proportional deutlich höher ausfallen als bei den Transferausgaben. Der Bundesrat hatte am 22. Mai 2019 beschlossen, den Verwaltungseinheiten mehr Flexibilität bei der Budgetumsetzung einzuräumen. Dazu führt er eine Wesentlichkeitsgrenze für Überschreitungen bei Globalbudgets und Einzelkrediten ein, die bei einem Prozent und maximal zehn Millionen Franken liegt. Auf eine Anpassung der Regeln für die Schuldenbremse hatte er hingegen verzichtet. Die für die Umsetzung des Bundesratsbeschlusses erforderliche Gesetzesanpassung wird in die Vorlage zur Umsetzung der Motion Hegglin (16.4018 s) aufgenommen.
Aussprache mit dem Präsidenten des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank
Die Finanzkommission hat an ihrer Augustsitzung die traditionelle Aussprache mit dem Präsidenten des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank (SNB), Thomas Jordan, geführt. Im Rahmen dieser Aussprache, die jeweils im Vorfeld der parlamentarischen Debatten zum Voranschlag im Herbst stattfindet, hat Thomas Jordan die Kommission über einige Einschätzungen zur wirtschaftlichen Situation für das kommende Jahr, zur Situation auf dem schweizerischen Immobilienmarkt sowie zur Entwicklung der Finanz- und Währungsmärkte informiert. Im Anschluss daran ist insbesondere über die Situation auf dem schweizerischen Immobilienmarkt diskutiert worden.
Mitbericht
Im Rahmen des Mitberichtsverfahrens hat sich die FK-S mit den finanziellen Aspekten des Planungsbeschlusses über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge befasst (19.039 s). Die Kommissionsmitglieder beantragen, der Vorlage des Bundesrates zuzustimmen. Diese sieht einen Planungsbeschluss über einen Höchstbetrag von 6 Milliarden Franken für die Beschaffung von neuen Kampfflugzeugen vor. Dieser Betrag muss ohnehin aus den vorgesehenen Mitteln für das VBS stammen und die Budgets der übrigen Departemente dürfen nicht tangiert werden. Der Planungsbeschluss untersteht dem fakultativen Referendum, was dem Volk die Möglichkeit gibt, über ihn zu befinden. Die FK-S wird ihre Erwägungen an einer der nächsten Sitzungen der Sicherheitspolitischen Kommission, die für die Vorberatung dieser Vorlage zuständig ist, mitteilen.
Die FK-S hat am 26. und 27. August 2019 unter dem Vorsitz ihres Präsidenten Hannes Germann (SVP, SH) und teils in Anwesenheit des Präsidenten des SNB-Direktoriums, des Vizedirektors der EFK sowie mehrerer Mitarbeitender des EFD und des VBS in Bern getagt.