Die Finanzkommission des Ständerats (FK-S) beantragt dem Ständerat Zustimmung zu weiteren Corona-Krediten. Sie beantragt nur eine Änderung gegenüber den Anträgen des Bundesrats und folgt bis auf eine Ausnahme den Anträgen ihrer Schwesterkommission an den Nationalrat.

Bisherige Kreditbeschlüsse der Bundesversammlung und Sonderbotschaft des Bundesrats vom 20. Mai 2020

Die Bundesversammlung bewilligte anlässlich der ausserordentlichen Session vom 4. bis 6. Mai 2020 im Rahmen des Nachtrags I zum Voranschlag 2020 (20.007 ns) die ersten Kredite zur Bewältigung der Coronakrise (siehe dazu das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung).

Am 20. Mai 2020 verabschiedete der Bundesrat eine Sonderbotschaft zum Nachtrag IIa zum Voranschlag 2020, mit welcher er weitere 11 Nachtragskredite im Umfang von 14,9 Milliarden Franken, zwei Verpflichtungskredite in der Höhe von 307,5 Millionen Franken sowie einen Zahlungsrahmen in der Höhe von 7 Millionen Franken beantragt (20.042 ns, siehe auch die Liste der Massnahmen des Bundes zur Abfederung der Auswirkungen der Corona-Pandemie). Die Finanzkommission des Ständerats (FK-S) beriet die Kreditbegehren in Anwesenheit der Vorsteher des EDA, des WBF und der Vorsteherin des UVEK am 29. Mai 2020.

Beratung in der FK-S

Die FK-S beantragt nur eine Änderung gegenüber den Anträgen des Bundesrats und folgt bis auf eine Ausnahme (Rahmenbedingung der Kreditverwendung bei den Darlehen SFL/SIHF; 504A190.0123) den Anträgen ihrer Schwesterkommission an den Nationalrat. Nachfolgend werden die Nachtragskredite erläutert, bei denen Anträge vorlagen.

Die Kommission unterstützt die Kredite im EDA. Sie folgt damit dem Mitbericht der Aussenpolitischen Kommission des Ständerats, welche der FK mitgeteilt hat, dass sie grossmehrheitlich die Kredite befürwortet. Es lagen in der FK diverse Anträge vor, die alle mit 10 zu 1 Stimmen abgelehnt wurden. Verlangt wurden unter anderem die Kompensation im Budget der Internationalen Zusammenarbeit (Kredite 202A290.0117 und 202A290.0121 sowie 202V0337.0), die Anpassung des Darlehens an das Zinsumfeld (202A290.0117) oder die Streichung des Kredits (202A290.0117 sowie 604A290.0105 im Staatssekretariat für internationale Finanzfragen).

Mit 10 zu 1 Stimmen abgelehnt wurde die Streichung des Kredits A290.0109 Ausfallentschädigung Kulturunternehmen und -schaffende im Bundesamt für Kultur. Mit 9 Stimmen (2 Enthaltungen) beantragt die FK-S (wie schon die FK-N), die Kulturvereine im Laienbereich mit 10 Millionen Franken zu unterstützen (306A290.0111). Die Aufstockung ist vollständig im Kredit Soforthilfe für Kulturunternehmen (306A290.0107) zu kompensieren, womit der Bundeshaushalt keine zusätzlichen Ausgaben zu tragen hat.

Zu längeren Diskussionen kam es bei den Covid-Darlehen für den Sport (504A.290.0123). Mit 7 zu 3 Stimmen lehnte die Kommission entgegen ihrer Schwesterkommission eine Rahmenbedingung der Kreditverwendung ab. Klubs, welche einen Darlehensanteil in Anspruch nehmen, müssen sicherstellen, dass die damit verlangte Senkung des durchschnittlichen Einkommens der Spieler um 20 Prozent (Artikel 41a, Absatz 4 Buchstabe b Ziffer 4 Sportförderungsverordnung SPoFöV; SR 415.01) durch eine mit zunehmendem Einkommen progressive Senkung der einzelnen Einkommen erreicht wird. Damit soll sichergestellt werden, dass Spieler mit einem hohen Einkommen eine höhere Senkung des Einkommens tragen müssen als Spieler mit einem tieferen Einkommen. Ebenfalls abgelehnt wurde mit 9 zu 1 Stimmen eine Kürzung des Kredits um 50 Millionen Franken.

Einstimmig beantragt wird die Zustimmung zu den 14,2 Milliarden Franken für den ALV-Fonds im SECO. Die FK-S folgte damit dem einstimmigen Antrag der SGK-S.

Mit 10 zu 1 Stimmen abgelehnt wurde die Kürzung des Kredits beim Bundesamt für Kommunikation zum Ausbau der indirekten Presseförderung auf 8,75 Millionen (808A290.0125).

Die FK-S stimmte in der Gesamtabstimmung dem Nachtrag IIa mit 8 Stimmen (1 Enthaltung) zu. Der Ständerat behandelt das Geschäft am 4. Juni 2020.

Kommissionsvorstösse im Zusammenhang mit der Coronakrise

Die Kommission befasste sich mit den finanzpolitischen Auswirkungen der Coronakrise. Es wurde ein Antrag eingereicht für eine gleichlautende Motion, welche die nationalrätliche Finanzkommission am 28. Mai beschlossen hat (Motion 20.3470; siehe dazu die Medienmitteilung der FK-N vom 29. Mai 2020). Der Bundesrat sollte beauftragt werden, die ausserordentlichen Ausgaben im Zusammenhang mit Covid-19 nicht auf das Amortisationskonto der Schuldenbremse zu buchen. Nach erfolgter Diskussion wurde der Antrag zurückgezogen. Für die FK-S ist eine verbindliche Kommissionsmotion zum aktuellen Zeitpunkt wenig sinnvoll. Das Anliegen soll aber im Bericht zu den finanzpolitischen Auswirkungen bearbeitet werden. Dieser Bericht soll für das Finanzpolitische Seminar vom 29. Juni 2020 vorliegen und von den beiden Finanzkommissionen diskutiert werden. Bis Ende Jahr bzw. mit der Staatsrechnung 2020 werden verlässlichere Informationen zur finanzpolitischen Situation und zum Zustand der Konjunktur, welcher zentral ist für die Höhe der Bundeseinnahmen, vorliegen.

Der Nationalrat hat am 4. Mai 2020 die von der Finanzkommission des Nationalrats eingereichten Motionen 20.3147 Verlängerung der Rückzahlungsfrist für die vom Bund verbürgten Kredite und 20.3148 Beibehaltung des Zinses von 0,0 Prozent für die vom Bund verbürgten Kredite angenommen. Die Finanzkommission des Ständerats hatte die zwei gleichlautenden Motionen 20.3152 respektive 20.3153 eingereicht, welche der Ständerat am 5. Mai 2020 beide abgelehnt hat. Da der Nationalrat anders als der Ständerat die Motionen angenommen hat, musste die FK-S sich noch einmal als vorberatende Kommission des Zweitrates mit den Forderungen der zwei Motionen befassen. Sie beantragt dem Ständerat jeweils mit 5 zu 3 Stimmen die beiden Motionen abzulehnen. Eine Minderheit beantragt die Annahme der Motion 20.3148. Folgt der Ständerat der Mehrheit, sind die Motionen nicht zustandegekommen.

Die Finanzkommission des Ständerats tagte am 29. Mai 2020 unter dem Vorsitz ihres Präsidenten, SR Peter Hegglin (M-CEB/ZG), in Bern. Zeitweise anwesend waren der Vorsteher des WBF und des EDA, die Vorsteherin des UVEK sowie Vertretungen aus dem EDI und dem EFD.