Die Kommission behandelte den Voranschlag 2021 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2022-2024 (20.041), den Nachtrag II zum Voranschlag 2020 (20.042) und die Staatsrechnung 2019 (20.003). Zudem schloss sie die Beratung der Änderung des Finanzhaushaltgesetzes (19.071) ab.

1. Voranschlag 2021 mit intergriertem Aufgaben- und Finanzplan 2022-2024 (20.041), Nachtrag II zum Voranschlag 2020 (20.042) und Staatsrechnung 2019 (20.003)

Eintreten auf die drei Vorlagen ist obligatorisch. Nachfolgend sind vor allem die Ergebnisse bei den einzelnen Departementen aufgeführt, bei denen die Finanzkommission dem Ständerat eine Abweichung vom Antrag des Bundesrates oder der antragstellenden Behörden (Bundesversammlung) und Gerichten beantragt.

Die Details zu den einzelnen Krediten sind ersichtlich in der sog. Fraktionsfahne, in welcher auch die Nachmeldungen des Bundesrates sowie die eingereichten Minderheitsanträge aufgeführt sind. Die Fraktionsfahne wird von den Finanzkommissionen zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.

Grundsatzposition beim Voranschlag; keine Aufstockung gegenüber den Anträgen des Bundesrates

Der Kommission lag ein finanzpolitischer Grundsatzantrag vor, den Anträgen des Bundesrates zu folgen und keine Aufstockungen zu beantragen. Von diesem Grundsatz ausgenommen werden sollten nur Erhöhungen, bei denen eine Kompensation in einer anderen Voranschlagsposition erfolgt, sowie Positionen, die der Bundesrat gegenüber dem Voranschlag 2020 reduziert hat. Die Antragsteller wiesen auf die schwierige künftige Lage des Bundeshaushaltes hin. Es müsse aufgrund der schwierigen Wirtschaftslage insbesondere mit stark sinkenden Steuereinnahmen gerechnet werden. Es sei nicht die Zeit, ohne Not Budgetpositionen aufzustocken; zusätzliche Mittel dürften nur für dringend notwendige Aufgaben gesprochen werden. Nach einer längeren Diskussion stimmte die Kommission dieser Grundsatzposition, die sich dann in den anderen Abstimmungen manifestierte, mit 7 zu 4 Stimmen (2 Enthaltungen) zu. Die Kommission stimmte nach dem Grundsatzentscheid über alle Anträge ab.

Die Kommission beschloss des Weiteren, sich im Februar 2021 intensiv mit der finanzpolitischen Ausgangslage für den Voranschlag 2022 und den Aufgaben- und Finanzplan 2023-2025 auseinanderzusetzen.

Eidg. Departement des Innern (EDI)

Beim Bundesamt für Kultur und beim Bundesamt für Sozialversicherungen (Leistungen Erwerbsersatz) meldete der Bundesrat mehrere Kredite aufgrund von parlamentarischen Beschlüssen nach. Eine Nachmeldung betrifft die Beschaffung von Arzneimitteln beim Bundesamt für Gesundheit. Die Nachmeldungen führten zu keinen Diskussionen. Mit 8 zu 4 Stimmen lehnte die Kommission einen Antrag der Subkommission auf Aufstockung bei der Voranschlagsposition Kinderschutz/Kinderrechte auf neu 1,5 Millionen Franken ab.

Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD)

Abgelehnt mit 8 zu 2 Stimmen (3 Enthaltungen) wurde eine Kürzung im Funktionsaufwand des Bundesamts für Polizei (fedpol). Die Mehrheit weist auf die Wichtigkeit der Informatiksysteme für die Polizeiarbeit hin. Abgelehnt wurden beim Staatssekretariat für Migration (SEM) mit 9 zu 1 Stimmen (3 Enthaltungen) eine Kürzung um rund 2,1 Millionen Franken beim Funktionsaufwand und mit 9 zu 2 Stimmen (2 Enthaltungen) eine Kürzung von 12,2 Millionen bei den Betriebsausgaben der Bundesasylzentren. Justizministerin Karin Keller-Sutter wies darauf hin, dass die Rückschaffungen von abgewiesenen Asylbewerbern aufgrund der Coronakrise stark erschwert seien, was die Kosten wieder erhöhe.

Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS)

Die Kommission folgte dem Antrag ihrer Subkommission, die Aufstockung beim Personal des Nachrichtendienstes des Bundes bei der Position Rüstungsaufwand und -investitionen des Verteidigungsbereichs zu kompensieren. Damit wird ein Finanzplanbeschluss aus der letztjährigen Budgetberatung umgesetzt, der verlangt hatte, dass die Personalaufstockung beim Nachrichtendienst im VBS zu kompensieren sei.

Eidg. Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF)

Der Bundesrat beantragt in der Nachmeldung vom 11. November 2020 einen Verpflichtungskredit von 200 Millionen für «Kantonale Härtefallmassnahmen für Unternehmen». Der Verpflichtungskredit war unbestritten. Zu einer längeren Diskussion führte ein Antrag, bereits im Voranschlag 2021 einen Voranschlagskredit von 200 Millionen Franken einzustellen. Der Betrag als solcher war nicht bestritten. Die Finanzkommission steht zu dieser Unterstützung. Intensiv diskutiert wurde die Verfahrensfrage, wie man im Voranschlag 2021 den richtigen Betrag einstellen soll, wenn der Bundesrat im Sitzungszeitpunkt (17. November 2020) noch am Verhandeln ist und noch nicht beschlossen hat. Es müssen dafür die Rechtsgrundlagen im Covid-Gesetz angepasst werden. Die für die Vorberatung des Covid-Gesetzes zuständigen Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben (WAK) tagen zu dieser Frage nach der Sitzung der Finanzkommission und das Parlament wird in der Wintersession noch entsprechende Beschlüsse fassen müssen. Die Finanzkommission verfolgt die Strategie, hier eine Differenz im Voranschlag 2021 zu schaffen und dann nach der Entscheidung der Räte zu den Härtefallmassnahmen den beschlossenen Kredit zu beantragen und im Voranschlag einzusetzen. Die Kommission wird sich in Bezug auf dieses Verfahren mit ihrer Schwesterkommission abstimmen. Die Kommission lehnte den Antrag, jetzt 200 Millionen Franken zu beantragen, mit 7 zu 5 Stimmen ab. Zurückgezogen wurde ein Antrag 1 Milliarde Franken einzusetzen und den Verpflichtungskredit um 800 Millionen Franken aufzustocken. Sicherheitshalber ermächtigte die Kommission ihren Präsidenten, einen Einzelantrag einzureichen, wenn dies im Verfahren notwendig wäre.

Mit 8 zu 3 Stimmen (1 Enthaltung) lehnte die Kommission einen Antrag auf Aufstockung um 7 Millionen Franken bei den Zulagen Milchwirtschaft und mit 7 zu 5 Stimmen einen Antrag auf Aufstockung von rund 16,865 Millionen Franken bei den Direktzahlungen Landwirtschaft ab. Unbestritten war die Erhöhung des Kredits im Funktionsaufwand von Agroscope. Die Aufstockung setzt budgetmässig die Überweisung der Motion 20.3014 Strukturelle Reform bei Agroscope. Sofortig Umwidmung der Effizienzgewinne zugunsten der Agrarforschung um.

Die Kommission beantragt die Einsetzung von Krediten im BFI-Bereich beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) sowie beim Generalsekretariat WBF. Auch hier bestehen noch Differenzen zwischen den Räten. Sobald diese in der Wintersession bereinigt sind, wird die Finanzkommission die definitiven Kredite im Differenzbereinigungsverfahren zum Voranschlag 2021 beantragen.

Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)

Zu keinen Diskussionen Anlass gaben die Covid-Nachmeldungen beim Bundesamt für Verkehr und beim Bundesamt für Zivilluftfahrt. Beim BAZL lehnte die Kommission einen Antrag auf Änderung des Finanzplanes 2022-2024 bei den technischen Sicherheitsmassnahmen mit 6 zu 4 Stimmen (2 Enthaltungen) ab. Der Antrag wollte das UVEK beauftragen, den Subventionsrahmen bei 30 Millionen Franken zu belassen und dies ohne Mitfinanzierung durch die Kantone. Beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) wurde einer Aufstockung bei der Umwelttechnologie um 1 Million Franken mit 7 zu 5 Stimmen zugestimmt. Abgelehnt wurde hingegen mit 8 zu 4 Stimmen eine Aufstockung um 500 000 Franken bei der Position «Wildtiere, Jagd und Fischerei».

Resultat der Gesamtabstimmungen

Die Kommission stimmte allen Bundesbeschlüssen zur Staatsrechnung 2019, zum Nachtrag II zum Voranschlag 2020 sowie zum Voranschlag 2021 einstimmig (12 Stimmen) zu. Ebenso einstimmig unterstützt sie den von ihrer Schwesterkommission beantragten Bundesbeschluss V für einen Übergangsvoranschlag 2021. Dieser soll sicherstellen, dass der Bund über einen Übergangsvoranschlag 2021 verfügt, sollte die Wintersession wegen der Coronasituation abgebrochen werden müssen, bevor der Voranschlag 2021 ordentlich verabschiedet wurde.

2. Änderung des Finanzhaushaltgesetzes (Vereinfachung und Optimierung der Haushaltssteuerung (19.071)

Die Kommission diskutierte einen Bericht der Eidg. Finanzverwaltung, den sie nach der August-Sitzung (Link Medienmitteilung) in Auftrag gegeben hat. Kern der im Bericht erläuterten Neuerungen ist die Streichung der Finanzierungsrechnung. Damit nähert sich das Rechnungsmodell des Bundes demjenigen der Kantone an und die Finanzlage ist einfacher nachzuvollziehen. Für das öffentliche Rechnungswesen der Schweiz ist es von Vorteil, wenn Bund, Kantone und Gemeinden das Ergebnis nach dem gleichen System kommunizieren. Auch mit der neuen Methodik kann die Einhaltung der Schuldenbremse gut geprüft werden. Für das EFD unterscheidet sich das neue Modell nicht grundsätzlich von den Anträgen des Bundesrates und ist gut umsetzbar. Auch die Eidgenössische Finanzkontrolle unterstützt aus Sicht des Rechnungsprüfers der Bundesrechnung die vorgeschlagenen Neuerungen. Die FK-S folgte einstimmig den Vorschlägen der EFV. Mit 9 zu 3 Stimmen abgelehnt wurde ein Antrag, beim Nachtragskreditverfahren und den Kreditübertragungen (siehe Kapitel 5.2 der Vorlage) beim geltenden Recht zu bleiben. Der Bundesrat strebt eine Vereinfachung des Prozesses an. Die FK-S verabschiedete die Vorlage einstimmig (12 Stimmen) zuhanden der Beratung in der Wintersession.

Die Finanzkommission des Ständerats tagte am 16./17. November 2020 unter der Leitung ihres Präsidenten, Ständerat Peter Hegglin (M-CEB/ZG), in Bern. Zeitweise anwesend waren die Vorsteherinnen des EJPD und VBS, die Vorsteher des EFD, EDA, EDI und WBF, der Direktor und weitere Mitarbeitende der Eidg. Finanzverwaltung sowie eine Vertretung des UVEK und der Eidg. Finanzkontrolle.