Die Finanzkommission des Ständerates (FK-S) hat eine vertiefte Diskussion über die Situation nach der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS und über die finanziellen Auswirkungen für den Bund, die durch eine Genehmigung der beiden dringlichen Verpflichtungskredite in der Höhe von insgesamt 109 Milliarden Franken entstehen, geführt.

Zusammenbruch der Credit Suisse und Übernahme durch die UBS

Nachdem am Sonntag, 19. März 2023, die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS bekannt gegeben wurde, hat die FK-S ihr Sitzungsprogramm umgestellt und den heutigen Vormittag für eine Vorberatung zu diesem Thema genutzt.

Die Kommission wurde zunächst über den Verlauf der Sitzung der Finanzdelegation (FinDel) vom 19. März 2023 informiert, an der die FinDel die vom Bundesrat beantragten dringlichen Kredite bewilligte. Anschliessend hat die Finanzministerin, Bundesrätin Karin Keller-Sutter, die Ereignisse in den Tagen vor der Entscheidung vom 19. März 2023 objektiv geschildert. Sie hat die gewählte Lösung, aber auch die verschiedenen anderen Szenarien, die der Bundesrat in Betracht gezogen hatte, im Detail vorgestellt. Mitarbeitende der FINMA, der Direktor der WEKO sowie Prof. Aymo Brunetti waren ebenfalls anwesend und haben die Fragen der Kommissionsmitglieder beantwortet.

Die Kommission hat sich so ein Bild der mit dem Fall Credit Suisse verbundenen Risiken und Möglichkeiten machen können, insbesondere in Bezug auf die nationalen und internationalen Folgen eines Konkurses der Bank. Den Kommissionsmitgliedern wurde vor Augen geführt, unter welchem extremen Druck die verschiedenen Akteure seit Mitte letzter Woche standen. Mehrere Mitglieder haben dem Gesamtbundesrat, den involvierten Verwaltungsstellen, aber auch den Mitgliedern der Finanzdelegation für die in sehr kurzer Zeit geleistete Arbeit gedankt.

Die Kommission hat sich insbesondere mit den finanziellen Auswirkungen und den Risiken befasst, die mit den beiden dringlichen Verpflichtungskrediten in Höhe von insgesamt 109 Milliarden Franken für Garantien einhergehen, die ihr demnächst vorgelegt werden. Die Kommission ist besorgt über die Höhe der Beträge, die mehr als ein Jahresbudget des Bundes ausmachen (entspricht rund 80 Milliarden Franken). Die Vertreterinnen und Vertreter des EFD erklärten jedoch, dass das Risiko, dass diese Beträge effektiv bezahlt werden müssen, sehr gering ist. Diskutiert wurde unter anderem über den Handlungsspielraum des Parlaments in einer solchen Situation, über die Gründe für das Versagen der nach der Finanzkrise von 2008 ergriffenen Massnahmen («Too big to fail»-Massnahmen) und über die Risiken, die mit der neuen Mega-Bank verbunden sind. Die Kommission hat Kenntnis genommen von den Erläuterungen des EFD. Sie wird die Entwicklung der Situation in ihren nächsten Sitzungen weiterhin genau verfolgen.

Gemäss Artikel 50 Absatz 1 des Parlamentsgesetzes beraten die Finanzkommissionen Nachträge zum Voranschlag vor. Der Bundesrat wird die Botschaft zu den Nachträgen im Zusammenhang mit der Credit Suisse voraussichtlich an seiner Sitzung am 29. März 2023 verabschieden. Es handelt sich dabei um den Nachtrag I zum Voranschlag 2023 mit den beantragten Verpflichtungskrediten über 109 Milliarden Franken. Die Kommission wird an ihrer Sitzung vom 30. März 2023 die dem Parlament unterbreitete Vorlage vorberaten.

Mitbericht zur Finanzierung der Standortförderung 2024–2027 und zum Bundesgesetz über die Entwicklungsfinanzierungsgesellschaft SIFEM

Im Rahmen des Mitberichtsverfahrens hat sich die FK-S einerseits mit der Vorlage über die Finanzierung der Standortförderung für die Jahre 2024–2027 (23.028 s) und andererseits mit dem Entwurf des Bundesgesetzes über die Entwicklungsfinanzierungsgesellschaft SIFEM (22.084 s) befasst.

Mit der ersten Vorlage beantragt der Bundesrat zwei Verpflichtungskredite und vier Zahlungsrahmen zur Finanzierung der Standortpromotion, der Exportförderung, von Innotour, der E-Government-Aktivitäten zugunsten der KMU, der Finanzhilfe an Schweiz Tourismus und der Einlage in den Fonds für Regionalentwicklung in der Höhe von insgesamt 646,13 Millionen Franken. Die Kommission hat mit 11 zu 1 Stimmen einen Antrag, mit welchem die Einlage in den Fonds für Regionalentwicklung gegenüber der Vorlage des Bundesrates um 12,7 Millionen Franken erhöht werden sollte, abgelehnt. Mit den zusätzlichen 12,7 Millionen wäre die Einlage auf dem aktuellen Niveau geblieben. Die FK-S hat hingegen mit 6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung einem Antrag auf Kürzung der vom Bundesrat beantragten Beträge für die Exportförderung, Innotour, die E-Government-Aktivitäten zugunsten der KMU und die Finanzhilfe an Schweiz Tourismus um insgesamt 30,83 Millionen Franken zugestimmt. Dieser Kürzungsantrag erfolgt mit Blick auf die in den kommenden Jahren erwartete schwierige Lage des Bundeshaushalts. Die FK-S wird ihre Erwägungen der WAK-S, die mit der Vorberatung dieser Vorlage betraut ist, in einem Mitbericht zukommen lassen.

Zur zweiten Vorlage, mit der die bisher auf Verordnungsstufe bestehenden Regelungen in ein Gesetz überführt werden sollen, wurden in der Kommission keine Anträge gestellt. Die FK-S unterstützt die Vorlage des Bundesrates und wird ihre Erwägungen der zuständigen Sachbereichskommission, der Aussenpolitischen Kommission, mitteilen.

Die Kommission hat am 23. März 2023 unter dem Vorsitz von Ständerätin Johanna Gapany (RL, FR) und in Anwesenheit der Vorsteherin des EFD, von Prof. Aymo Brunetti sowie von Vertreterinnen und Vertretern des EFD, der FINMA und des WBF in Bern getagt.