Die Finanzkommission des Ständerates (FK-S) beantragt im Rahmen des Nachtrags Ib zum Voranschlag 2023 zusätzliche 7 Millionen Franken für den departementalen Ressourcenpool des EFD, die dem EFD zur Begleitung der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS dienen sollen. Den Kredit zur Finanzierung der zusätzlichen Lohnmassnahmen im Zusammenhang mit dem Teuerungsausgleich lehnt die Kommission hingegen ab. Den Beschluss über die Finanzierung zusätzlicher Unterbringungsplätze für Asylsuchende vertagt sie.

Nachtrag Ib zum Voranschlag 2023 (23.007 sn)

Mit seinem Entwurf über den Nachtrag Ib zum Voranschlag 2023 beantragt der Bundesrat 16 Nachtragskredite in Höhe von insgesamt 433,8 Millionen Franken. Diese Nachträge werden vor allem für den Asylbereich (166,1 Mio. Franken), für ein weiteres Hilfspaket zur Unterstützung der Ukraine und der Republik Moldau (113,0 Mio. Franken) sowie für Abgeltungen im regionalen Personenverkehr (87 Mio. Franken) benötigt. Eine Nachmeldung des Bundesrates vom 26. April 2023 über 132,9 Millionen Franken ist für die Finanzierung zusätzlicher Unterbringungsplätze für Asylsuchende bestimmt.

Die Kommission beantragt einstimmig von sich aus, zusätzliche 7 Millionen Franken für den departementalen Ressourcenpool des EFD vorzusehen, um den Bundesrat in die Lage zu versetzen, die wirtschaftlichen und rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS zu behandeln. Die Kommission macht die Genehmigung dieser Mittel davon abhängig, dass die Möglichkeiten für Haftungsklagen gegen die Organe der Credit Suisse gründlich geprüft werden.

Die FK-S hat hingegen mit 7 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung den vom Bundesrat beantragten Betrag für Lohnmassnahmen abgelehnt. Die Mehrheit der Kommission war der Ansicht, dass die ursprüngliche Teuerung von 2% hätte beibehalten werden sollen, da es keine neuen Zahlen gibt, die eine weitere Erhöhung im Vergleich zu der im Rahmen des Budgets 2023 beschlossenen Erhöhung rechtfertigen würden. Die Wirtschaftslage zwingt zu finanzieller Sparsamkeit durch gezielte Massnahmen. Die Kommission bedauerte, dass kein degressives System vorgesehen war, um die unteren Lohnklassen zu begünstigen. Da die Erhöhung bereits bewilligt wurde, muss der Betrag von 31,2 Millionen Franken im Falle einer Annahme der Mehrheit durch das Parlament innerhalb der eigenen Ausgaben aller Departemente kompensiert werden.

Die Kommission hat im Weiteren beschlossen, das VBS zu ersuchen, in einem zusätzlichen Bericht darüber Auskunft zu geben, inwieweit es Notfallplätze für Asylsuchende zur Verfügung stellen kann, wenn die Gruppenunterkünfte voll belegt sind. Da die FK-S der Ansicht ist, dass sie erst in Kenntnis der entsprechenden Auskünfte in der Lage ist, Stellung zu nehmen, wird sie am 30. Mai 2023 erneut zu einer Sitzung zusammenkommen und erst dann über ihren Antrag an den Ständerat betreffend die Nachmeldung über 132,9 Millionen Franken befinden.

Die Kommission beantragt, allen anderen vom Bundesrat beantragten Nachtrags- und Zusatzkrediten zuzustimmen.

Staatsrechnung 2022 (23.003 sn)

Die FK-S hat auf der Grundlage der Diskussion mit der Eidgenössischen Finanzkontrolle über deren Revisionsberichte die Staatsrechnung 2022 und auf der Basis der mündlichen Berichterstattung ihrer Subkommissionen, die zuvor eine Detailanalyse der Rechnungen der Bundesämter in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich vorgenommen hatten, vorberaten.

Diese weist ein Finanzierungsdefizit in Höhe von 4,3 Milliarden Franken aus, das nach wie vor auf die Covid-19-Pandemie zurückzuführen ist. Zum ersten Mal seit 2005 schliesst die Staatsrechnung mit einem strukturellen Defizit ab, d.h. mit einem ordentlichen Finanzierungsdefizit, das höher ist als es gemäss Ausgabenbremse zulässig wäre. Dieses strukturelle Defizit beläuft sich auf 1,6 Milliarden Franken (siehe Medienmitteilung des Bundesrates vom 15.02.2023). Nach der Beratung hat die Kommission einstimmig beschlossen, ihrem Rat die Genehmigung der Staatsrechnung 2022 und der drei dazugehörigen Bundesbeschlüsse zu beantragen. Die schwierige Haushaltslage des Bundes macht der Kommission allerdings Sorgen und wird sie auch an ihren nächsten Sitzungen beschäftigen.

Mitberichte

Die FK-S hat sich im Rahmen des Mitberichtsverfahrens mit den finanziellen Aspekten von vier bundesrätlichen Vorlagen befasst, die von finanzpolitischer Bedeutung sind. Für jede dieser Vorlagen wird die FK-S ihre Erwägungen an die Sachbereichskommission weiterleiten, die für die Vorberatung des jeweiligen Geschäfts zuständig ist.

Die Armeebotschaft 2023 (23.025 n) sieht Verpflichtungskredite in Höhe von 1,9 Milliarden Franken vor, die zur Vervollständigung der Ausrüstung, zur Verbesserung der Durchhaltefähigkeit der Armee, zur weiteren Stärkung des Schutzes des Luftraums, zum Ausbau der Cyberabwehr und zur Ausrichtung des Immobilienbestands auf die Zukunft dienen sollen. Ausserdem beantragt der Bundesrat die Erhöhung des Zahlungsrahmens der Armee für die Jahre 2021–2024 von 21,1 auf 21,7 Milliarden Franken. Die Kommission stellt die für die Armee vorgesehenen Beträge zwar nicht in Frage, fragt sich aber, ob bestimmte Investitionen im Immobilienbereich sinnvoll sind, lässt die internationale Situation doch darauf schliessen, dass der aktuelle Bedarf vor allem bei Rüstung, Munition und Material besteht.

Die Vorlage für den Rahmenkredit 2024–2027 für drei Genfer Zentren (22.081 n) bezieht sich auf einen Verpflichtungskredit in Höhe von 129,7 Millionen Franken für den Zeitraum 2024–2027 für die Weiterführung der Unterstützung der drei Genfer Zentren. Unterstützt werden damit das Genfer Zentrum für Sicherheitspolitik (GCSP), das Genfer internationale Zentrum für humanitäre Minenräumung (GICHD) und das Genfer Zentrum für die Gouvernanz des Sicherheitssektors (DCAF). Die Kommission stimmt der Bundesratsvorlage zu, da sie die Fortsetzung dieser Unterstützung trotz der Finanzlage des Bundes als finanziell akzeptabel erachtet.

Der Bundesrat beantragt mit der Vorlage für den Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2024–2027, Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen, Verpflichtungskredit und Änderung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz (23.032 n) einen Zahlungsrahmen in Höhe von 8,787 Milliarden Franken für Betrieb, Unterhalt und Ausbau im Sinne von Anpassungen des Nationalstrassennetzes für den Zeitraum 2024–2027 sowie einen Verpflichtungskredit in Höhe von 4,354 Milliarden Franken für den Ausbau der Kapazitäten im Rahmen des Ausbauschritts 2023. Die Finanzkommission stimmt der Bundesratsvorlage zu. Sie spricht sich allerdings mit 6 zu 4 Stimmen dagegen aus, neue Vorhaben für zusätzliche 911 Millionen Franken in die Vorlage aufzunehmen, wie dies die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates beantragt hat (siehe Medienmitteilung der KVF-N vom 18.04.2023). Die Minderheit wies auf das Ungleichgewicht bei der Zuteilung der finanziellen Mittel zwischen der Romandie und der Deutschschweiz hin. Die Integration der beiden zusätzlichen Projekte würde zu einem besseren Gleichgewicht führen.

Mit dem Entwurf eines Bundesbeschlusses über die Verpflichtungskredite ab 2024 für Beiträge an Massnahmen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr (23.033 n) beantragt der Bundesrat schliesslich die Bewilligung der für die vierte Generation der Agglomerationsprogramme ab 2024 erforderlichen Finanzmittel in Höhe von 1,58 Milliarden Franken. Die FK-S stimmt auch hier der Vorlage des Bundesrates zu.

Auch wenn die Kommission die beantragten Beträge nicht in Frage stellt, möchte sie doch daran erinnern, dass die Finanzlage des Bundes in den kommenden Jahren schwierig bleiben wird.

Jahresbericht 2022 der Eidgenössischen Finanzkontrolle

Zu guter Letzt hat die Kommission vom Jahresbericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle Kenntnis genommen, der ihr von deren Direktor ausführlich vorgestellt wurde. Der Bericht wird am 23. Mai 2023 veröffentlicht.

Die Kommission hat am 8. und 9. Mai 2023 unter dem Vorsitz von Ständerätin Johanna Gapany (RL, FR) und im Beisein der Vorsteherin des EFD, des Direktors der EFK sowie von Vertreterinnen und Vertretern des EFD, des EDA, des VBS und des UVEK in Bern getagt.