Die Finanzkommission des Ständerates (FK-S) heisst die Kredite zugunsten von Bildung, Forschung und Innovation für die Jahre 2025–2028 in der vom Bundesrat beantragten Höhe mit 9 zu 4 Stimmen gut. Sie lehnt die Erhöhungen ab, die der Nationalrat in der Sommersession für diese Bereiche beschlossen hat.

Die Kommission hat vor dem Hintergrund der heiklen Finanzlage des Bundes die Vorlage des Bundesrates zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (24.031) vorberaten, die für die Jahre 2025 bis 2028 Ausgaben in Höhe von insgesamt 29,2 Milliarden Franken vorsieht. Der Nationalrat hatte in der Sommersession entschieden, diesen Betrag um rund 150 Millionen Franken zu erhöhen.

Nach einer langen Diskussion beantragt die Kommission mit 9 zu 4 Stimmen, die Fassung des Bundesrates (29,2 Milliarden Franken) integral zu unterstützen. Die Mehrheit hebt hervor, dass gemäss Vorlage des Bundesrates für diese Bereiche im Vergleich zum vorangehenden vierjährigen Finanzrahmen bereits nicht unerhebliche zusätzliche Mittel vorgesehen sind, und dies trotz der ungünstigen Finanzlage des Bundes. Auch der gewichtige Anteil ausländischer Studierender und die Kosten, die diese verursachen, haben einige Fragen aufgeworfen. Nach eingehender Diskussion beantragt die Kommission mit 8 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung, den Beschluss des Nationalrates zu unterstützen, wonach für ausländische Studierende mindestens dreimal so hohe Gebühren erhoben werden sollen wie für Schweizer Studierende.

Die Anträge der FK-S werden gemäss Parlamentsgesetz sowohl als Anträge an die für die Vorberatung zuständige Kommission (WBK-S) behandelt wie auch als direkte Anträge an den Ständerat.

Die FK-S hat sich ausserdem mit der Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2025–2028 (IZA) und den vier beantragten Verpflichtungskrediten in Höhe von insgesamt 11,27 Milliarden Franken, auseinandergesetzt (24.049). Es lag ihr ein Antrag vor, wonach die mit der Vorberatung der Vorlage betraute Aussenpolitische Kommission des Ständerates (APK-S) eingeladen werden sollte, die vom Bundesrat beantragten Verpflichtungskredite zu kürzen, um im Bundeshaushalt Handlungsspielraum zu gewährleisten für zusätzliche Investitionen zur raschen Stärkung der Verteidigungsfähigkeit der Armee. Dieser Antrag wurde mit 6 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt. In den Augen der Mehrheit hätte die Umsetzung dieses Antrags so grosse finanzielle Auswirkungen, dass die Strategie an sich infrage gestellt würde, was sie vermeiden wollte. Zudem wurde betont, dass im IZA-Kredit auch die gesamte Ukraine-Hilfe integriert worden sei. Die Kommission wird ihre Erwägungen der APK-S zukommen lassen.

Bundesgesetz über die Massnahmen zur Entlastung des Haushalts ab 2025

Die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) wurde auf eigenes Ersuchen im Rahmen der Behandlung der Vorlage des Bundesrates zum Bundesgesetz über die Massnahmen zur Entlastung des Haushalts ab 2025 (24.016) von der FK-S angehört. Die KdK befürwortet diese Vorlage vollumfänglich. Sie nahm zusätzlich ganz allgemein zur Aufteilung der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen und zur Finanzierung dieser Aufgaben Stellung, wobei in erster Linie über das Projekt «Entflechtung 27 – Aufgabenteilung Bund-Kantone» diskutiert wurde. Die Kommission wird ihre Arbeit an ihrer nächsten Sitzung mit der Eintretensdebatte und der Detailberatung fortsetzen.

Voransc​hlag 2025 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2026-2028

Die FK-S hat die Beratung des Voranschlags 2025 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2026-2028 im Rahmen einer intensiven Diskussion mit der Vorsteherin des EFD und der nationalrätlichen Finanzkommission aufgenommen. Am 26. Juni 2024 hat der Bundesrat das Zahlenwerk für das Budget 2025 mit einem ordentlichen Finanzierungsdefizit von 0,4 Milliarden Franken verabschiedet. Mit einem Handlungsspielraum (struktureller Überschuss) von 0,1 Milliarden Franken dank umfangreichen Entlastungsmassnahmen im Umfang von rund 2,5 Milliarden Franken entspricht es knapp den Vorgaben der Schuldenbremse, welche ein konjunkturelles Defizit von einer halben Milliarde Franken erlauben würde. Im Finanzplan 2026 verbleibt ein vergleichsweise tiefer Bereinigungsbedarf. Ab dem Jahr 2027 verzeichnet der Finanzplan nach wie vor hohe Defizite von rund 2,5 Milliarden Franken jährlich.

Die FK halten fest, dass die Ratsbeschlüsse zu verschiedenen mehrjährigen Finanzbeschlüssen (Armee, BFI, Kultur und Umwelt) im Zahlenwerk des Bundesrates nicht abgebildet sind. Die Finanzkommissionen werden die Budgetberatung Anfang September fortsetzen, nachdem der Bundesrat seine Botschaft zum Voranschlag 2025 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2026-2028 verabschiedet hat.

Finanzoberaufsi​​cht über die Bundesunternehmen

Schliesslich haben die Subkommissionen beider Finanzkommissionen den Plenarkommissionen über ihre Erkenntnisse zur Erreichung der strategischen Ziele der Unternehmen und Anstalten des Bundes im Geschäftsjahr 2023 Bericht erstattet. Als Oberaufsichtskommissionen prüfen die FK die Wahrnehmung der Eignerrolle durch den Bundesrat und die Departemente.

Die Kommission hat am 4. und 5. Juli 2024 unter dem Vorsitz von Ständerat Jakob Stark (SVP, TG) und teils in Anwesenheit von Bundesrätin Karin Keller-Sutter und Regierungsrat Martin Bühler, Vorsteher des Departements für Finanzen und Gemeinden des Kantons Graubünden, sowie von Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Departemente (EFD, EDA, WBF) in Warth-Weiningen und in Bern getagt.