Am 20. März 2019 wählt die Vereinigte Bundesversammlung das Präsidium und das Vizepräsidium des Bundesstrafgerichts für den Rest der Amtsperiode 2018–2019. Ausserdem wählt sie Richterinnen bzw. Richter des Bundesstrafgerichts sowie ein Mitglied der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft. Die entsprechenden Wahlvorschläge werden ihr von der Gerichtskommission unterbreitet.

​Präsidium und Vizepräsidium des Bundesstrafgerichtes

Die Gerichtskommission der Bundesversammlung unterstützt den Vorschlag des Bundesstrafgerichtes, für den Zeitraum vom 1. April bis 31. Dezember 2019 Stephan Blättler (SVP) zum Präsidenten und Sylvia Frei (SVP) zur Vizepräsidentin des Gerichtes zu wählen. Hierbei handelt es sich um eine Übergangslösung, die aufgrund des Rücktritts des amtierenden Präsidenten und der Wahl des Vizepräsidenten ans Bundesgericht erforderlich wurde.

Ergänzungswahl von Mitgliedern des Bundesstrafgerichtes

Die Kommission schlägt der Bundesversammlung vor, als Nachfolger bzw. als Nachfolgerin der Richter Giuseppe Muschietti (FDP) und Tito Ponti (FDP)

  • David Bouverat (SVP) zum Richter französischer Sprache und
  • Fiorenza Bergomi (FDP) zur Richterin italienischer Sprache

an das Bundesstrafgericht zu wählen. David Bouverat ist Doktor der Rechtswissenschaften und verfügt über ein Anwaltspatent. Er ist derzeit als Gerichtsschreiber an der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichtes tätig. Dieses Amt hatte er davor am Bundesgericht inne. Fiorenza Bergomi war Anwältin und verfügt über langjährige Erfahrung als Staatsanwältin im Kanton Tessin. Seit 2013 hat sie dort das Amt der leitenden Staatsanwältin der Abteilung Wirtschafts- und Finanzdelikte inne.

Um die neue Berufungskammer des Bundesstrafgerichtes zu vervollständigen, schlägt die Kommission der Bundesversammlung im Weiteren vor,

  • Olivier Thormann (FDP)

zum Richter französischer Sprache an die Berufungskammer zu wählen. Olivier Thormann ist Doktor der Rechtswissenschaften und war bis 2018 leitender Staatsanwalt der Bundesanwaltschaft, namentlich im Bereich Wirtschaftskriminalität. Er verfügt zudem über langjährige Erfahrung als kantonaler Untersuchungsrichter und als Lehrbeauftragter für Strafrecht an der Universität Freiburg.

Ergänzungswahl eines Mitglieds der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft

Die Kommission schlägt der Bundesversammlung schliesslich vor, als Nachfolger für Cornel Borbély

  • Jörg Zumstein

als in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragenen Anwalt in Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) zu wählen. Jörg Zumstein ist seit 1996 als Anwalt in Bern tätig. Er ist deutscher und englischer Muttersprache und hat zudem gute Französischkenntnisse. Ausserdem verfügt er über solide Erfahrung in den Bereichen Aufsicht und Audit.