Die Vereinigte Bundesversammlung nimmt am 16. Juni 2021 die Wahl von zwei ordentlichen Mitgliedern des Bundesgerichts vor. Die Gerichtskommission unterbreitet der Bundesversammlung heute ihre Wahlvorschläge.

Um Andreas Zünd (SP) und Hansjörg Seiler (SVP) zu ersetzen, schlägt die Kommission der Bundesversammlung vor, Stephan Hartmann (Grüne) und Marianne Ryter (SP) zur Richterin bzw. zum Richter deutscher Sprache zu wählen. Stephan Hartmann ist seit 2011 Richter am Obergericht des Kantons Aargau, an dem er Geschäfte aus dem Zivil- und dem Sozialversicherungsrecht bearbeitet. Seit 2014 ist Stephan Hartmann auch Präsident der 3. Zivilkammer dieses Gerichts. Darüber hinaus ist er seit 2003 Lehrbeauftragter für Privatrecht und seit 2009 Titularprofessor für Privatrecht und Privatrechtsvergleichung an der Universität Luzern. Marianne Ryter ist seit 2007 Richterin am Bundesverwaltungsgericht (BVGer). Sie ist in der Abteilung I tätig, die sich unter anderem mit Fragen aus den Bereichen Staatshaftung, öffentliche Abgaben und Raumplanung befasst. Seit 2019 ist Marianne Ryter ausserdem Präsidentin des BVGer. Parallel zu ihrer Tätigkeit am BVGer ist sie in der Weiterbildung von Richterinnen und Richtern aktiv und Lehrbeauftragte an der Universität Basel. Beide verfügen über sehr gute fachliche, persönliche und sprachliche Kompetenzen. Eine Minderheit beantragt, eine der beiden Stellen erst in der Herbstsession 2021 neu zu besetzen oder ansonsten Stephan Hartmann und Markus Berger (SP) zu wählen. Markus Berger ist seit 2009 Richter am Verwaltungsgericht des Kantons Aargau und präsidiert die zweite Kammer dieses Gerichts. Zudem ist er seit 2017 nebenamtlicher Richter an der zweiten öffentlich-rechtlichen Abteilung des Bundesgerichts.

Die Wahlen finden am Mittwoch, 16. Juni 2021, um 8 Uhr statt.

Die Gerichtskommission hat am 9. Juni 2021 unter dem Vorsitz von Ständerat Andrea Caroni (FDP, AR) in Bern getagt.